Zur öffentlichen Sitzung am Montag, 4. April 2016 konnte Ortsvorsteher Birk neben den vollzähligen erschienen Mitgliedern des Ortschaftsrates auch einen Pressevertreter und drei Bürger, davon zwei von der Freiwilligen Feuerwehr Sandweier begrüßen.
Zu TOP 1 vermeldete OV Birk Fehlanzeige, da keine in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse zu veröffentlichen waren.
Sodann erläuterte OV Birk, auf dem Friedhof Sandweier sei, weil die Nachfrage nach Urnengemeinschaftsgräbern weiter hoch sei, ein viertes dieser Art mit Platz für 16 Urnen entstehen solle. Die Friedhofsverwaltung hat einen Steinmetz angefragt, welcher Skizzen für zwei Grabstein-Varianten vorlegte. Beide Alternativen bestehen aus handwerklichen berarbeitetem Granitstein, die eine in viereckige Form, die zweite als Dreieck ausgeführt. Einige Sprecher aus dem Ortschaftsrat führten aus, dass die Gestaltung beider Varianten verbesserungswürdig sei und man sich mehr Alternativen gewünscht hätte. Letzlich ist Gestaltung aber immer auch eine Frage des persöhnlichen Geschmacks und so stimmte der Ortschaftsrat mehrheitlich für die viereckige Variante.
In diesem Zusammenhang führte OV Birk, dass das Friedhofs- und Bestattungsamt die beiden Abfallcontainer von der Oberfeldstraße weg an das westliche Ende des Friedhofes verlagern werde. Im Zuge der Verlegung wird das bisher schon dort exestierende Lager für zur Entsorgung anstehende Grabsteine aufgeräumt und neu gestaltet.
Dem Bauvorhaben zum Umbau eines Mehrfamilienhauses in der Oberfeldstraße stimmte das Gremium einhellig zu.
Unter TOP Verschiedenes berichtete OV Birk über die Anfrage der Freiwilligen Feuerwehr Sandweier zur Nutzung des Festplatzes. Die Feuerwehren in Baden-Baden üben regelmäßig auch für den Erwerb des Leistungsabzeichens. In diesem Wettkampf sind genau vorgegebene Aktionen durchzuführen, daher hat die Feuerwehr ein aus Rohren bestehende Gestell gebaut, welches sowohl der vorgegebenen Höhe als auch der Ausrüstung den entsprechenden Normen entspricht.
Diese ca. 4 m hohe Gestell steht derzeit bei der früheren Funkstation an der B 500 und muss jedoch, da die Räumlichkeiten für die Flüchtlingsunterbringung benötigt werden, verlagert werden. Daher bat die Freiwillige Feuerwehr Sandweier darum (welche etliche Ausbilder für den Wettbewerb stellt) das Gestell am Festplatz Sandweier unterzubringen. Dies hat den Vorteil, dass es bei Nichtgebrauch verschlossen ist und bei Proben einfach aus dem überdachten Teil des Festplatzes herausgezogen und genutzt werden kann.
Die „Proben-Saison“ beginnt jeweils im Frühjahr und endet im Herbst, nach Auskunft der Feuerwehr wird 2x wöchentlich im Zeitraum von 18 Uhr bis 20 Uhr geprobt.
Sofern der Festplatz für Vereins-Veranstaltungen benötigt wird, wird das Gestell durch die Feuerwehr rechtzeitig vorher aus dem überdachten Bereich herausgeschoben und an einer Stelle gelagert, wo es den Festbetrieb der Vereine nicht stört.
Der Ortschaftsrat stimmte dem Anliegen zu.
Unter TOP Verschiedenes entstand eine Diskussion über die Frage der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in der Ortsmitte. Das Fachamt hatte dargelegt, dass derzeit die rechtlichen Voraussetzungen für eine weitergehende Ausweisung von Tempo 30 nicht vorliegen, da es sich bei Mühl-, Römer- und Sandweierer Straße um Vorfahrtsstraßen handle. Auf diesen Straßen könne nur unter bestimmten Voraussetzungen Tempo 30 angeordnet werden:
1.) Aus Gründen der Verkehrssicherheit
2.) Aus Gründen des Lärmschutzes
3.) Aus städtebaulichen Gründen
Die ersten beide Voraussetzungen seine nicht gegeben, da Straßen sind aus verkehrlicher Sicht unauffällig, es gebe keine Unfallhäufung. Derzeit seien auch keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass die zulässigen Lärmgrenzwerte überschritten seien.
Letzlich bleibe als Rechtsgrundlage nur Ziff. 3 übrig (städtebauliche Gründe). Im Bereich Ortsmitte wurde durch die Umgestaltung eine städtebauliche Aufwertung vorgenommen, damit soll auch eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität einhergehen, so dass Tempo 30 gerechtfertigt werden kann.
Sprecher aus dem Gremium zeigten sich unzufrieden mit der Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde und führten aus,es sei nach wie vor das Ziel, auch in den bisher nicht berücksichtigten Bereichen Tempo 30 umzusetzen.
Wie gewohnt, beschlossen die Bürgerfragestunde und Anfragen aus dem Gremium die Sitzung.