Am Dienstag, 4. Oktober 2022, traf sich der Ortschaftsrat Sandweier zur öffentlichen Sitzung in der Rheintalhalle, Ortsvorsteher Wolfram Birk konnte neben den Ortschaftsrätinnen und – räten etliche Zuhörer begrüßen. Zudem waren Herr Erster Bürgermeister Uhlig sowie Vertreter von GSE, Fachgebiet Stadtplanung und dem zur Überplanung der Sandweierer Straße beauftragten Planungsbüro Fahle Stadtplaner Partnerschaft fsp (Freiburg) anwesend.

Zu Beginn berichtete OV Birk, dass zwischenzeitlich das zur Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern vorgesehene Grundstück im Baugebiet Stöcke Nord, welches im Rahmen einer Konzeptvergabe ausgeschrieben war, veräußert wurde. Der Ortschaftsrat hatte die Vergabe vor einiger Zeit nicht öffentlich behandelt, inzwischen ist der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen.

Anschließend trat das Gremium in die Beratungen zur Überbauung der Sandweierer Straße zwischen Lärchen- und Hauenebersteiner Straße ein. Erster Bürgermeister Uhlig berichtete einleitend davon, dass bereits im Dorfentwicklungsplan von 1989 erkannt wurde, dass die Verkehrsräume an vielen Stellen überdimensioniert sind und zurückgebaut werden sollten. Dies treffe insbesondere auf den Bereich der Sandweierer Straße/Fichtenstraße zwischen Lärchen- und Hauenebersteiner Straße zu, Nun ergebe sich die Chance, im Rahmen einer Überplanung des Bereiches zum Einen eine Aufwertung des Gebiets zu erreichen und auch eine Verkehrsberuhigung zu erreichen. Zudem sei es sinnvoll, geeignete innerörtliche Flächen zu entwickeln.

Ortsvorsteher Wofram Birk ergänzte, die Überplanung mit einer Bebauung sei aus den Reihen des Ortschaftsrates entstanden, um einerseits dem Ziel einer Verkehrsberuhigung näherzukommen und zum Zweiten auch weiteren Wohnraum anzubieten.
Im heutigen Beschlussvorschlag gehe es darum, das Verfahren für den entsprechenden Bebauungsplan einzuleiten und die Verwaltung mit der Durchführung der Unterrichtung der Öffentlichkeit zu beauftragen. Die Ausgestaltung der Planungen sei noch weitgehend offen und soll unter Beteiligung der Bürgerschaft ausgearbeitet werden.

Herr Läufer vom Planungsbüro fsp stellte die Gebietskulisse vor und gab seiner Überzeugung Ausdruck, dass mit dem Bebauungsplan eine große Chance für den Ort entstehe, das Quartier zu attraktivieren. Dazu gehöre die Minimierung der Verkehrsbelastung und die Bereitstellung funktionaler Verkehrsflächen. Aber auch die Schaffung von Wohn- und Aufenthaltsflächen, die Ausbildung einer Ortseingangssituation oder auch das Zusammenwachsen der bislang durch die breite Straßenschneise getrennten östlichen und westlichen Wohngebiete werde ermöglicht. Nachteilig sei in jedem Falle aber, dass der Verkehr künftig durch die Fichtenstraße geführt werde – dies allerdings mit Tempo 30. Zunächst war also der Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat zu fassen, in das Bebauungsplanverfahren einzusteigen. Aus dem Ortschaftsrat kam die Frage, ob es erforderlich sei, einen förmlichen Aufstellungs-beschluss noch vor der Bürgerinformation zu fassen. Dies könne doch sicherlich auch danach noch geschehen. Die Verwaltung und auch andere Sprecher aus dem Ortschaftsrat widersprachen. Es sei richtig, auch ein Signal an die Bevölkerung zu geben, dass der Wunsch besteht, den Bereich planerisch anzugehen. Wenn sich im Lauf des Verfahrens herausstellen sollte, dass man zu keiner guten Lösung kommt, hat es der Ortschaftsrat immer in der Hand, das Projekt zu stoppen und das Gelände so liegen zu lassen wie es jetzt ist. ln der anschließenden Abstimmung stimmte der Ortschaftsrat mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens.

Der Ortschaftsrat hatte sich seit Januar 2020 in mehreren nichtöffentlichen Sitzungen beschäftigt und sich zusammen mit den Fachleuten über gestalterische Varianten als Grundlage für den anstehenden Bürgerdialog beraten. Diese stellte das Planungsbüro fsp den anwesenden Zuhörer/innen vor. Der interessierten Bürgerschaft sollen die Planungen in einem gesonderten Termin vorgestellt werden, welcher am 19.10.2022 um 18:00 Uhr in der Grundschule Sandweier stattfindet.

Weiteres Thema war die Beratung über die von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Energieeinsparungsmaßnahmen.

Bekanntlich sollen aufgrund der Energiekrise Energieeinsparungen angestrebt werden, welche das Ziel haben, den Verbrauch von Gas und Strom zu senken. auf kommunaler Ebene sind Temperaturvorgaben vorgesehen für öffentliche Gebäude oder auch solche Flächen, wo sich Menschen nicht permanent aufhalten wie Flure, Hallen, Foyers etc. Für städtische Büroräume wird eine Temperaturhöchstgrenze von 19° C vorgesehen und damit die Arbeitsstättenverordnung vorübergehend außer Kraft gesetzt. Für einige der vorgeschlagenen Maßnahmen sind die Ortschaftsräte in ihren Ortsteilen zuständig. Insgesamt waren viele einzelne Punkte diskutiert worden, so dass dies den Rahmen der Berichterstattung sprengen würde, alles aufzulisten. Wir beschränken uns daher auf einige wesentliche Beschlüsse:

– Die vorgeschlagene Abschaltung der Warmwasserbereitung in den Sport- und Turnhallen betrifft in Sandweier die Schulturnhalle und die Rheintalhalle. Während es für die Schulturnhalle unproblematisch erscheint, weil hier ohnehin fast nie geduscht wird, tat sich der Ortschaftsrat bei der Rheintalhalle schwer. Dies speziell bei Wettkämpfen mit überregionaler Beteiligung, wo es dem Gremium unzumutbar erschien, Sportlern mit mehrstündiger Anreise eine warme Dusche zu verwehren. Hier entschied sich der Ortschaftsrat, von der Abschaltung des Warmwassers eine Ausnahme zu machen.

– Zudem war vorgeschlagen worden, die Sport-/Mehrzweckhallen in den Ferienzeiten zu schließen, damit die Heizungen nur auf ,,Frostschutz“ eingestellt werden müssen. Dem stimmte der Ortschaftsrat zu mit der Maßgabe, dass auch in Ferien der Wettkampfbetrieb und der dazugehörende Trainingsbetrieb gewährleistet sein muss. Das Gremium sprach exemplarisch die Fußball-Stadtmeisterschaften an, aber auch Liga-Spiele.

– Bei der vorgeschlagenen Verkürzung der Heizperiode auf den Zeitraum 01.11. – 31.03. (statt 01.10. – 30.04.) sprach sich das Gremium für eine flexible Handhabung aus, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass ein mehrtägiger Temperatureinbruch im Oktober oder im April erfolgen könne.

– Der Absenkung der Raumtemperaturen in Sport- und Turnhallen von 20° C auf 17° C stimmte der Ortschaftsrat trotz Bedenken zu. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass in der Rheintalhalle, wo in den Vereinsräumen mehrere kulturelle Vereine proben, die Temperatur dennoch um einige Grad angehoben werden könne, das Musizieren bei den für Sport angedachten Temperaturen sei unzumutbar.

– Der zur Einsparung von Strom angedachten Abschaltung der Brunnen wie etwa dem Dorfplatzbrunnen erteilte der Ortschaftsrät eine Absage. Über den Winter ist der Brunnen ohnehin abgestellt.

– Großen Raum in der Tagespresse nahm im Vorfeld der Beratungen der angedachte Verzicht auf die Weihnachtsbeleuchtung an Straßen und die beleuchteten Weihnachtsbäume ein. Die Weihnachtsbeleuchtung besteht, so die Stadtwerke, komplett aus LEDS, deren Stromverbrauch minimal ist und daher ein Verzicht darauf keine nennenswerten Einsparungen erzielt.

Anders sieht es bei den Weihnachtsbäumen aus, da deren Beleuchtung aus konventionellen Glühlampen besteht und zudem keine Zeitschaltuhren vorhanden sind. Diesem Problem begegnete der Ortschaftsrat mit einem konstruktiven Vorschlag. Der Ortschaftsrat bittet die Stadtwerke, die Weihnachtsbaumbeleuchtung in Sandweier auf LED umzustellen. Die im Vorfeld von der Ortsverwaltung erfragten Kosten dafür belaufen sich auf rd. 800 -„1.000 €, den hierfür erforderlichen Betrag gab das Gremium spontan aus seinen Verfügungsmitteln frei.

Sofern dies in der Kürze der Zeit nicht verwirklicht werden kann und mit konventionellen Glühbirnen beleuchtet wird, sprach sich das Gremium für die Anschaffung von Zeitschaltuhren aus, so dass die Weihnachtsbaumbeleuchtung um 23.00 Uhr endet.

Sodann rief OV Birk den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans Stöcke Nord auf für die Errichtung eines Pools auf dem Grundstück Am Filmstudio 4. Der B-Plan lässt bauliche Nebenanlagen – und ein Pool zählt hierzu – nur innerhalb der überbaubaren Fläche zu. Beantragt war der Pool jedoch außerhalb der Baugrenze, sodass ein Befreiungsantrag notwendig wurde. Zwar hatte das Gremium in der Vergangenheit mehrfach derartige Befreiungen erteilt, jedoch ist jeder einzelne Bebauungsplan separat zu betrachten. Da mit der Befürwortung der Befreiung weitere Folgeanträge im B-Plan-Bereich Stöcke Nord nicht abgewiesen werden können, kam der Beratung also grundlegende Bedeutung zu. Der Ortschaftsrat lehnte insbesondere im Hinblick darauf eine Befreiung ab. Pools seien, sofern sie beheizt werden, aus der Zeit gefallen und zudem müsse im Hinblick auf die Klimaveränderungen der sparsame Verbrauch von Wasser Gebot der Stunde sein, so dass einer baurechtlichen Befreiung nicht zugestimmt werden kann. Der Antrag wurde anschließend vom Ortschaftsrat mehrheitlich abgelehnt.

Übernommen aus dem Mitteilungsblatt Sandweier Nr. 40 vom 7.10.2022