Aus dem Ortschaftsrat

Zur monatlichen öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates am Montag, 8. Juni 2026 konnte Ortsvorsteher Wolfram Birk alle Ratsmitglieder bis auf eines begrüßen.
Trotz der lediglich aus Bauvorhaben bestehenden Tagesordnung war ein Zuhörer anwesend, welchen Ortsvorsteher Wolfram Birk als regelmäßigen Gast bei den Ratssitzungen begrüßen konnte.

Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse waren, so OV Birk, nicht bekanntzugeben. Bezüglich TOP 2 (Bekanntgaben und Mitteilungen) verwies er auf die Beschlussvorlagen zur Sitzung, in welcher die Bekanntgaben regelmäßig als Anhang dem TOP beiliegen. (Anm: Die Beschlussvorlagen und auch die Mitteilungen finden Sie auf der Homepage der Stadt Baden-Baden im Bereich Bürgerinformationssystem).

Sodann informierte OV Birk das Gremium über den Antrag auf Teilaufstockung des bisher nicht ausgebauten Dachgeschosses Belchenstraße 8. Dort soll mit dem Einbau von Dachgauben das Dachgeschoss so ausgebaut werden, dass dieses zu Wohnzwecken umgenutzt werden kann und somit eine 3. Wohnung im Gebäude entsteht. Durch den geplanten Ausbau weist das Dachgeschoss dann über mehr als 75% der Fläche eine Raumhöhe von 2,30 m auf, sodass das Dachgeschoss als 3. Vollgeschoss zählen würde. Beantragt werden rd. 124 qm im DG über 2,30 m Höhe, bei rd. 116 qm würde das Dachgeschoss nicht als Vollgeschoss zählen. Der Bebauungsplan ,,Stöcke“, in welchem das Grundstück liegt, lässt dort nur 2 Vollgeschosse zu.

OV Wolfram Birk trug vor, dass der Bebauungsplan selbst auch keine Dachgauben zulässt, in der Vergangenheit jedoch gemäß der allgemeinen Dachgaubenrichtlinie der Stadt auch in diesem B-Plan Ausnahmen von der Vorschrift zugelassen wurden, so dass es Präzedenzfälle gibt. Allerdings sieht diese Gaubenrichtlinie eine Maximallänge der Gauben vor, die seiner Ansicht nach überschritten sein könnte. ln Anbetracht dessen, dass die für die 3-Geschossigkeit maßgebliche Überschreitung der Geschossfläche nur 8 qm beträgt und bei einergewissen Verkleinerung der Gauben die 2-Geschossigkeit gewahrt bliebe, sei es sinnvoll, dass der Ortschaftsrat, welcher zu planungsrechtlichen Themen sich jederzeit äußern kann, eine Stellungnahme abgibt.

Klar ist, dass bei Genehmigung des 3. Vollgeschosses ähnliche Dachaufbauten in dem B-Plan-Gebiet ebenfalls zu genehmigen wären

Der Ortschaftsrat betonte unisono, es sei gut, wenn neuer Wohnraum geschaffen werde, das Erscheinungsbild mit der großen Gaube zur Belchenstraße wurde von den Sprechern unterschiedlich bewertet. ln der Aussprache wurde deutlich, dass ein Teil des Gremiums die geplante Teilaufstockung begrüßen würde, der überwiegende Teil der Sprecher jedoch einen Präzedenzfall für die Aufstockung im B-Plan-Gebiet vermeiden möchte. Einstimmig bei 3 Enthaltungen gab der Ortschaftsrat eine Stellungnahme an die Bauordnung ab, wonach empfohlen wird, durch eine Einkürzung der Dachgauben die Geschossfläche im DG so zu reduzieren, dass das Gebäude zweigeschossig bleibt.

Das Bauvorhaben zum Ausbau des Dachgeschosses und Erweiterung von 1 auf 2 Wohneinheiten im Gebäude Mühlstraße 13 stellte OV Birk anschließend vor. Dort soll aus einem bisherigen Einfamilienhaus mit Garage/Ökonomieteil ein Gebäude mit 2 Wohneinheiten entstehen. Die Umbaumaßnahmen an sich führen lediglich zu einer geringfügigen Veränderung, der Ortschaftsrat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.

Als letzter Bauantrag auf der Tagesordnung stand die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Rastatter Straße 23 C. Dort ist beabsichtigt, einen Carport im Vorgartenbereich zu erstellen. Der B-Ptan Nord-West lässt Carports/Garagen nur-innerhalb der im B-Plan festgesetzten überbaubaren Fläche zu oder als Anbau ans Hauptgebäude.

Beides ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, sodass beantragt wird,von den Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Befreiung zu erteilen. Die Antragstellerin beruft sich dabei auf mehrere im Gebiet bestehende Garagen/Carports, welche nicht den Festsetzungen des B-Plans entsprechen.

OV Birk führte aus, es habe bis zum Sitzungstermin keine Stellungnahme der Fachämter zum Antrag gegeben. jedoch sei der vorliegende Antragschon alleine deshalb nicht genehmigungsfähig, weil der Carport zusammen mit der dahinterliegenden Bestandsbebauung die maximal zulässige Grenzbebauung von 9 m überschreite. Eine Umplanung sei also erforderlich. Das Gremium verständigte sich daher auf eine Vertagung, bis die neuen Planungen vorliegen.

ln der Bürgerfragestunde meldete sich ein Bürger zu Wort, welcher sich im Vorstand des Heimatvereins engagiert. Er berichtete, dass der Heimatverein auf Bitten des Stadtarchivs die Geburtenbücher und Sterbebücher digitalisiert habe. Diese sollen nun als Archivgut auf der Homepage der Stadt veröffentlicht werden. Dafür werden Kosten anfallen, die aufgrund der Finanzsituation der Stadt aus dem städtischen Haushalt nicht übernommen werden können. Er teilte mit, der Heimatverein rufe nun zu Spenden auf, damit die Kosten übernommen werden können.
OV Birk ergänzte, der Gemeinderat habe bekanntlich eine Haushaltssperre ausgesprochen, sodass Freiwillige Aufgaben nicht mehr finanzierbar sind. Die Personenstandsregister (Geburten-, Ehe- und Sterbebücher) enthalten personenbezogene Daten und unterliegen grundsätzlich dem Datenschutz, nach Ablauf der im Personenstandsgesetz festgelegten Fristen werden sie jedoch Archivgut und werden von den Standesämtern an die jeweiligen Gemeindearchive abgegeben. Sie stehen dort zu jedermanns Einsicht zur Verfügung, beispielsweise für die Ahnenforschung. Geburtenbücher sind nach 110 Jahren dem Archiv anzubieten, Eheregister nach 80 und Sterberegister nach 30 Jahren.

Anm.: Die Kosten belaufen sich auf rd. 500 €, welche der Stadt für das Hochladen der digitalisierten Personenstandsbücher auf die Homepage durch eine externe Firma entstehen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Heimatvereins Sandweier: www.heimatverein.sandweier.de

Wollen auch Sie unterstützen? Dann spenden Sie gerne an den Heimatverein mit dem Vermerk ,,Stadtteilgeschichte“ auf das folgende Vereinskonto: DE43 6619 0000 0075 3080 00.

Entnommen aus dem Mitteilungsblatt Sandweier – Amtliche Bekanntmachungen –