Aus dem Ortschaftsrat
Am Montag, 14.09.2026, trat der Ortschaftsrat Sandweier zur ersten Sitzung nach der Sommerpause zusammen, zu welcher Ortsvorsteher Wolfram Birk zehn Ratsmitglieder begrüßen konnte. Zu Beginn gab der Vorsitzende zwei Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.07.2026 bekannt. ln dieser Sitzung beschloss das Gremium, die Eigenjagd im Sandweierer Jagdbogen I an die bisherigen Jagdpächter, die Herren Tom Seifert und Maximilian Seifert bis zum 31.03.2033 weiter zu verpachten. Davon ausgenommen ist der Oberwald zwischen der Grenze zu Iffezheim und der BAB A5, welchen das Forstamt künftig als Regiejagd selbst bejagt. Zusammen mit den von der Jagdgenossenschaft Nord an die Herren Seifert verpachteten weiteren Flächen sind diese zuständig für, grob gesagt, den südlichen Teil der Gemarkung Sandweier mit Bruchgraben und den Bereich um die Raststätte sowie den Süden der Ortslage bis zur Hauenebersteiner Straße. ln Absprache mit dem Forstamt und den Grundstückseigentümern endet der Jagdbogen im Osten jedoch nicht an der Ortsgrenze, sondern zieht sich bis zum Lärmschutzwall an der B3 hin.
Der zweite Beschluss betraf die Weiterverpachtung des Jagdbogens Sandweier ||, welcher sich nördlich davon anschließt. Hier stimmte der Ortschaftsrat für die Weiterverpachtung der Eigenjagd an den bisherigen Jagdpächter Joachim Seeger, ebenfalls mit Laufzeit bis 31.03.2033. Sein Revier umfasst im Wesentlichen, zusammen mit den von der Jagdgenossenschaft verpachteten Flächen, den nördlichen Teil der Gemarkung Sandweier mit Badestrand, Niederwald, dem NSG ,,Sandheiden und Dünen bei Iffezheim und Sandweier“ und im Osten die an Haueneberstein bzw. Rastatt angrenzenden Wiesen. Die Jagdgenossenschaft verpachtete ihm zudem, weitergehend in Richtung Osten, die Freiflächen auf Gemarkung Haueneberstein bis angrenzend an den Wald oberhalb der Eberbachgemeinde.
Anmerkung: Die Geggenau als Jagdbogen Sandweier lll, ebenfalls eine Eigenjagd der Stadt, wird nach wie vor vom städtischen Forstamt bejagt.
Alsdann standen zwei Bauanträge auf der Tagesordnung. Zunächst war dies der Antrag auf Überdachung einer bestehenden Terrasse, Nelkenstraße 31. Grundsätzlich ist eine Terrassenüberdachung nicht genehmigungsbedürftig, in dem Fall aber wird mit Terrasse und Überdachung die Baugrenze überschritten, so dass eine Befreiung von den Festsetzungen der Einbeziehungssatzung Nelkenstraße erforderlich wird. OV Birk erinnerte daran, dass der Ortschaftsrat vor etlichen Jahren bereits sich für eine gleichartige Befreiung auf dem Nachbargrundstück ausgesprochen hat und das Bauordnungsamt dem folgte. Insofern besteht ein grundgesetzlicherAnspruch auf Gleichbehandlung und somit Erteilung der Befreiung.
Das Gremium nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Der zweite Bauantrag hatte den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten und 3 Vollgeschossen auf dem Grundstück Sandweierer Straße 46 zum Inhalt. Die Bebauung war bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage Thema am 02.02.2026 im Ortschaftsrat. Grundsätzlich ist dort die Ausweisung eines Mehrfamilienhauses zulässig, jedoch besteht die Baurechtsbehörde darauf, dass maximal eine 2 1/2- geschossige Bebauung erfolgt, so wie in der Umgebungsbebauung vorhanden (maßgeblich ist der Bereich östlich der Sandweierer Straße, sodass die MFH neben der Tankstelle nicht als Maßstab heranzuziehen sind).
ln der Folge legte der Bauherr neue Pläne vor, diesmal mit Satteldach statt Flachdach und einer kleinen Grünfläche als Vorgartenzone. Nach Mitteilung des Baurechtsamtes ist das Dachgeschoss jedoch weiterhin als Vollgeschoss ausgewiesen, was nicht genehmigungsfähig ist. Der Ortschaftsrat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Leider blieben die Sitzreihen im Zuschauerbereich leer, so dass sich auch der TOP ,,Bürgerfragestunde“ von selbst erledigte.