Aus dem Ortschaftsrat
Zur ersten Sitzung nach der Sommerpause traf sich der Ortschaftsrat Sandweier am 15. September. 2025 Ortsvorsteher Wolfram Birk begrüßte zehn anwesende Mitglieder des Gremiums so wie drei Bürger und einen Vertreter von BT/BNN.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Ortschaftsrat mit einer Schweigeminute seines kürzlich verstorbenen ehemaligen Ratskollegen Dr. Kurt Hochstuhl, welcher mehr als 30 Jahre lang dem Gremium angehörte.
Unterm Tagesordnungspunkt ,,Bekanntgaben und Mitteilungen“ führte OV Birk aus, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe inzwischen der Übernahme einer Bürgschaft der Stadt Baden-Baden zugunsten des Erschließungsträgers für das Baugebiet Am lffzer Weg zugestimmt hat. Das war Voraussetzung dafür, dass der Erschließungsträger ein zinsgünstiges Darlehen zur Vorfinanzierung der Erschließungskosten bei der LBBW aufnehmen kann. Damit ist die Erschließung des Baugebiets finanziell abgesichert und die Aufträge können zeitnah erteilt werden.
Zunächst standen zwei Anträge auf Baugenehmigung auf der Tagesordnung, welche der Ortschaftsrat ohne Diskussion zu Kenntnis nahm. Dies war zum Einen derAntrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in der Landseestraße‘. Zum Zweiten trug OV Birk vor, dass das ehemalige Pfarrhaus an der Autobahnkirche von Wohn- in Büroräume umgenutzt werden soll. Die Büroräume sollen von der kath. Kirche selbst genutzt werden.
Sodann beriet der Ortschaftsrat in Rahmen der Anhörung über die Neufassung der städtischen Hauptsatzung. OV Birk legte einführend dar, dass die Hauptsatzung die grundlegenden organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der kommunalen Selbstverwaltung regelt. Zugleich legt sie die Zuständigkeiten der Gemeindeorgane und unter anderem des Ortschaftsrates fest. Die nun vorgesehen Änderungen zur bisherigen Hauptsatzung bilden
die Strukturen neu ab, wie beispielsweise:
– Verringerung von vier auf drei Dezernate
– Neuer Zuschnitt der Kompetenzen der gemeinderätlichen Ausschüsse
– Erhöhung der finanziellen Wertgrenzen für Verwaltung und kommunale Gremien
Der Ortschaftsrat zeigte sich im Großen und Ganzen mit den vorgesehenen Änderungen einverstanden, wobei er sich naturgemäß auf die die Ortschaftsräte betreffenden Regelungen beschränkte.
Kritisiert wurde jedoch, dass die Hauptsatzung ein Anhörungsrecht des Ortschaftsrates bei „wichtigen“ Angelegenheiten, welche die Ortschaft betreffen, vorsieht. Er fordert eine Angleichung an den Wortlaut des Eingemeindungsvertrages, wonach der Ortschaftsrat zu ,,allen den Stadtteil Sandweier betreffenden Angelegenheiten“ zu hören ist. Die kritisierte Regelung war so schon in früheren Fassungen der Hauptsatzung enthalten. Dem Ortschaftsrat ist bewusst, dass der Wortlaut der Gemeindeordnung BW lediglich ein Anhörungsrecht in ,,wichtigen Angelegenheiten“ vorsieht, aber hier gehe der Eingemeindungsvertrag eben weiter. Ob eine Angelegenheit ,,wichtig“ sei, solle nicht in das Ermessen der Verwaltung gestellt werden.
Die Ortsverwaltung legte dar, dass der Ortschaftsrat ohnehin ein Vorschlagsrecht in allen die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten habe und von seinem Initiativrecht jederzeit Gebrauch machen kann.
Der Ortschaftsrat Sandweier stimmte einstimmig der Neufassung zu mit der Maßgabe, dass das Wort „wichtige“ in § 18 Abs. 3 Satz 1 gestrichen wird.
Auch befasste sich der Ortschaftsrat Sandweier vorberatend mit verschiedenen Punkten zur Konsolidierung des Haushaltes. So schlägt die Verwaltung vor, die im Jahr 2023 aufgestellten Hundekotbeutel-Kombistationen ersatzlos abzubauen, da diese Kosten von 100.000 Euro jährlich verursachen. Darin enthalten sind die Kosten für Leerung in allen Ortsteilen, sowie Deponiekosten und auch Reparatur von beschädigten Anlagen. Nicht von Abbau betroffen sind die Hundekotbeutel-Spendestationen, welche schon vor 2023 in Stadtgebiet, insbesondere in den innenstädtischen Lagen, vorhanden waren.
Der Ortschaftsrat legte dar, dass sich seit der Aufstellung der Kombistationen die Sauberkeit im Ort verbessert habe und auch die Landwirte einen Rückgang der gefüllten Beutel auf den Feldern feststellen konnten. Zudem sei es nicht einzusehen, dass die Einsparung nur die Ortsteile betreffen sollen. Zwar ist dem Ortschaftsrat bewusst, dass es im Innenstadtbereich deutlich mehr öffentliche Mülleimer gebe und daher (Nur-) Beutelspender verwendet werden können. Im Rahmen der gleichen Lebensbedienungen alle Einwohner einer Stadt sprach er sich dafür aus, die Einrichtungen prozentual gleichmäßig abzubauen. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Ebensowenig konnte sich der Ortschaftsrat mit der vorgesehenen Aufgabe des Spielplatzes Stöcke Süd anfreunden, welcher als einer von acht Spielplätzen geschlossen werden soll. Dadurch sollen insgesamt Einsparungen von jährlich 43 000 Euro erzielt werden.
Der dortige Spielplatz, so der Ortschaftsrat, sei wichtig für die Kleinstkinder im Ort, welche auf ein wohnnahes Spielangebot angewiesen seien. Zudem sei der Spielplatz rege genutzt. OV Birk entgegnete, dass die noch funktionstüchtigen Spielgeräte zum nahegelegenen Spielplatz Mühlstraße beziehungsweise zur Anlage beim Nordring versetzt werden sollen. Weiterhin werde mit dem Neubaugebiet ,,Am lffzer Weg“ ein neuer Spielplatz vom Erschließungsträger gebaut werden. Sandweier sei zudem im Vergleich mit anderen Ortsteilen auch nach Schließung von einem Spielplatz noch sehr gut versorgt. Der Ortschaftsrat folgte dieser Argumentation nicht und lehnte die Schließung einstimmig ab.
Einen weiteren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung stellt der Vorschlag der Friedhofsverwaltung dar, durch Reduzierung der Pflegestandards auf allen Friedhöfen und Einstellen des Fahrservices auf dem Hauptfriedhof insgesamt 25.000 Euro jährlich einzusparen. ln der Praxis heißt das, dass die Abfallkörbe auf den Friedhöfen 35 mal pro Jahr statt 50 mal bedarfsgerecht geleert werden und die Reinigungsdurchgänge auf den Friedhofswegen von 12 auf 10 im Jahr gekürzt werden. Der Ortschaftsrat stimmte dem einstimmig zu.