Aus dem Ortschaftsrat

Zur letzten regulären Sitzung im Jahr 2024 traf sich der Ortschaftsrat Sandweier am 2. Dezember 2024. Neben den Ratsmitgliedern konnte Ortsvorsteher Wolfram Birk 4 (5) Bürger begrüßen. Wiederum waren in der vergangenen nicht öffentlichen Sitzung vom November 2024 keine Beschlüsse gefasst worden, weshalb OV Birk unterm entsprechenden TOP ,,Fehlanzeige“ erstattete.

Zum TOP ,,Biotopverbundplanung“ berichteten Frau Schwab und Herr Dr. Bendervom städtischen Forstamt Baden-Baden

Mit dem Biotopverbund, beziehungsweise der Erhaltungvon Grünstrukturen zwischen Biotopen, wird das Überleben von Tier- und Pflanzenarten in der intensiv genutzten Kulturlandschaft gesichert.
Wenig mobile Arten haben dann die Möglichkeit, in benachbarte Biotopbereiche einzuwandern, Gebiete wiederzubesiedeln und werden damit auch widerstandsfähiger gegen Störungen wie Krankheiten innerhalb der Population. Gleichzeitig erhält die Kommune eine Planungsgrundlage dafür, wo Entwicklungen möglich sind.
Die aktuelle Planung beschäftigt sich ausschließlich mit den Offenlandbiotopen, unterschieden nach feuchten, mittleren und trockenen Anspruchstypen. Für Baden-Baden wurde ein Maßnahmenkatalog entwickelt, welcher im Juli 2024 erschienen ist und konkrete Vorschläge für Flächen und Umsetzungs- sowie Fördermöglichkeiten beinhaltet. Ein konkretes Beispiel: Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist ein Schmetterling, welcher im NSG Bruchgraben südlich von Sandweier vorkommt. Er steht auf der Roten Liste aussterbender Arten und ist von der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützt. Diese Art lebt ausschließlich vom und mit der Pflanze ,,GroßerWiesenknopf“ und ist zudem auf eine ganz spezielle Ameisenart angewiesen. Zum Erhalt dieserArt ist daher maßgeblich, dass bei der Bewirtschaftung derWiesen auf die Wirtspflanze und die Ameisenart Rücksicht genommen wird. Bei z.B. Uberschwemmung z.B. oder zu häufiger Mahd wird der Lebensraum dieses Schmetterlings zerstört. Dann ist es sinnvoll, wenn weitere nahegelegene Flächen vorhanden sind, in welche die Art weiter wandern kann, indem Verbundachsen geschaffen werden, in welchen z.B. der Große Wiesenknopf eingesät wird. Die aus der Maßnahmenplanung entstehenden Auswirkung auf die Bewirtschaftung werden nun in einem Fachplan erarbeitet und in einem nächsten Schritt den Gremien vorgestellt.

Der Ortschaftsrat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Herr Güldner, Leiter der Verkehrsbetriebe der Stadt, trug anschließend zum TOP ,,On-Demand-Angebot My-Shuttle“ vor. Dieses zum 15.12.2024 startende neue Angebot ersetzt das bisherige Anruf-Linien-Taxi und bringt deutlich mehr Komfort fürdie Fahrgäste, weil die Fahrgäste nicht mehr auf die vorhandenen Bushaltestellen als Haltepunkt angewiesen werden. Für Sandweier stehen neben den bekannten 5 Bushaltestellen weitere 31 virtuelle Haltestellen zur Verfügung. Das KVV MyShuttle ist ab 20 Uhr bis 1 Uhr unterwegs. Es werden die Gebiete Sandweier/Haueneberstein/Balg im Norden von Baden-Baden sowie südlich das Rebland und Sinzheim (Mit Ortsteilen) bedient. ln Oos ist kein MyShuttle unterwegs, da hier die Buslinie 201 regelmäßig fährt. Umstiegspunkte in bzw. aus dem MyShuttle sind der Hauptbahnhof, der Schweigrother Platz und das Kino cite. Das Shuttle kann per App angefordert werden oder auch per Telefon. Ein Beispiel: Nach dem Besuch des Weihnachtsmarktes Baden-Baden möchte man zurück nach Sandweier: Man steigt in den Bus zum Bahnhof ein, unterwegs bucht man telefonisch oder über die App die Fahrt vom Bahnhof nach Sandweier. Das Shuttle sollte dann innerhalb von 15 Minuten nach der Buchung am Bahnhof sein und transportiert die Fahrgäste dann zu einer der realen oder virtuellen Haltestellen nahe des Zielortes. in der Regel ist diese Haltestelle max. 150m von der Zieladresse entfernt. Das MyShuttle ist in das KVV-Verbundsystem integriert – das heißt,für Fahrgäste mit einem gültigen Fahrschein oder auch eines Abos für die entprechenden Waben ist das MyShuttle darin enthalten. Mit dem Angebot wird die Attraktivität für den ÖPNV-Verkehr in den Stadtteilen wesentlich erhöht.

Auf dem Kühlsee soll eine schwimmende Photovoltaik-Anlage mit insgesamt 6 MWP entstehen. Die Anlage ist am westlichen Rand des Sees und vollständig auf Iffezheimer Gemarkung vorgesehen. Von den insgesamt 6 MWp werden 2 MWp als Eigenverbrauchsanläge für das Kieswerk Kühl sowie die Stadtwerke Baden-Baden verwendet und 4MWp für die Fa. Kronimus. Die Erdgas Südwest, die Stadtwerke Baden-Baden und die Eugen Kühl und Söhne GmbH & Co. KG (EKS) betreiben die PV-Anlagen. Überschüssige Strommengen, die nicht direktvon den beiden Betrieben verbrauchtwerden, werden in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
Die Erdgas Südwest GmbH beantragte Ende Oktober 2024 die Erteilung einer so genannten gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Errichtung der Anlage. Die Anlage weist eine Fläche von 3,1 ha auf, das entspricht ca. 3,5% der derzeit 89,31 ha messenden Wasserfläche des Baggersees Kühl/Peter. Die Laufzeit der Anlage ist auf 30-35 Jahre angelegt. Der Stromanteil, welcher auf dem auf Sandweierer Gemarkung liegenden Betriebsgelände der Fa. Kühl angelandet wird, beläuft sich auf jährlich ca 2 Mio kWh und unterstützt daher die klimapolitischen Ziele der Stadt Baden-Baden bei der Dekarbonisierung. Aus klimapolitischer Sicht wird das Vorhaben daher sehr begrüßt. Die Stadt Baden-Baden wird im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens gehört, die beteiligten Fachämter der Stadt haben Anregungen und Forderungen formuliert, welche in die Stellungnahme der Stadt eingeflossen sind. Wasserrechtlich sind keine Auswirkungen auf die Wasserqualität zu erwarten, auch auf die Fisch- und Pflanzenwelt nicht. Für die Montage der Anlage soll die Regiefläche der Fa. Peterbeton als Lagerfläche oder auch für Büro- und Sozialcontainern etc. genutzt werden. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde ist das Gewässer für durchziehende und überwinternde Wasservögel ein relevantes Gewässer, weshalb baubedingte Störungen von Dezember bis März möglichst zu vermeiden sind. Die Regiebetriebsfläche selbst eignet sich als Brutlebensraum fürden Flussregenpfeifer, weshalb auf diesen besondere Rücksicht genommen werden muss.
Unter Beachtung dieserVorgaben schlägt die Verwaltung dem Gemeinderatv or, die Zustimmung zur Erteilung derwasserrechtlichen Erlaubnis zu geben. Der Ortschaftsrat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Der Antrag auf Umnutzung eines Kinderzimmers in ein Gastzimmer (gewerbliche Nutzung), Eichelbergstraße 12F, stand als Nächstes zur Beratung an. OV Birk informierte darüber, dass der Antragsteller ein bisheriges Kinderzimmer im OG des Gebäudes als Gastzimmer zu nutzen. Hierfür ist eine baurechtliche Genehmigung erforderlich, weil es sich nicht um allgemeines Wohnen handelt, sondern eine gewerbliche Nutzung. Nach Auskunft der Abteilung Bauordnung beabsichtigt diese, von der Möglichkeit nach § 4 Baunutzungsverordnung Gebrauch zu machen und die ausnahmsweise Zulassung der gewerblichen Vermietung im allgemeinen Wohngebiet zuzulassen.
Bei der Zulassung von Ferienwohnungen verfährt die Bauordnung in Sandweier sehr restriktiv, weil damit eine komplette Wohnung dem Wohnungsmarkt entzogen wird. Bei derVermietung eines einzelnen Zimmers sieht die Fachbehörde diese Problematik als nicht gegeben an. Mehrere Sprecher aus den Reihen des Ortschaftsrates vertraten die Ansicht, dass es sich bei einer ausnahmsweisen Zulassung um einen Präzedenzfall handeln werde, wonach weitere einschlägige Anträge nicht mehr zurückgewiesen werden könnten. Der Ortschaftsrat wird bei Bauangelegenheiten lediglich im Rahmen einer Anhörung beteiligt, hat dabei jedoch die Möglichkeit einer Stellungnahme, welche in die baurechtliche Beurteilung einfließt.
So sprach sich das Gremium einstimmig gegen die Erteilung einer ausnahmsweisen Zulassung der gewerblichen Vermietung aus.

ln der Bürgerfragestunde meldeten sich Nachbarn des Nachbarn des erwähnten Baugrundstückes zu Wort, welche ihre Bedenken gegen eine Genehmigung zum Ausdruck brachten.

Vor einigen Monaten äußerte der Ortschaftsrat die Anregung, dass eine Broschüre geschaffen werden, welche einen Themen-“Spaziergang in und um Sandweier“ zum Inhalt hat. Der Heimatverein Sandweier nahm die Anregung auf, dessen Vorstandsmitglied Gerhard Ledwina erarbeitete unter Mitwirkung von Frau Friedlinde Schneider und Herrn Theo Müller eine Streckenführung. Unter der Überschrift „Vorbei an Wegkreuzen, Kirchen und anderen Sehenswürdigkeiten“ füht die – auch in Abschnitten begehbare -Strecke an einigen interessanten Stellen vorbei, zu den einzelnen Punkten werden kurze Infos gegeben.

Herr Ledwina überreichte dem Ortsvorsteher Wofram Birk und den Ratsmitgliedern ein Exemplar der Broschüre. OV Birk dankte dem Heimatverein Sandweier und Herrn Ledwina herzlich fürdie Erstellung der Broschüre. Diese wird bei der Ortsverwaltung Sandweier sowie dem Heimatverein zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt.