Am 06.03.2024 fand eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Sandweier statt, zu welcher Ortsvorsteher Wolfram Birk mehrere Fachleute aus der Verwaltung, 2 Zuhörer, einen Vertreter der BNN und -bis auf 2 entschuldigte Ratsmitglieder- alle Ortschaftsrätinnen und -räte begrüßen konnte.

ln der Februar-Sitzung wurden keine Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst, so dass unterm entsprechenden Tagesordnungspunkt ,,Fehlanzeige“ ·erstattet wurde. Danach gab OV Birk einige Vergaben bekannt, welche im Zusammenhang mit der geplanten Erstellung eines lnterims-Kindergartens nördlich des Sandbuckelstadions in der Mühlstraße standen: So wurden die Erdarbeiten an die Fa. Stösser Bau vergeben (Angebotspreis 47.951,73 €), der Blitzschutz an die Fa. Löscher aus Offenburg (3.570,- €). mit der Erstellung des Kindergartens in Containerbauweise wurde die Fa. Losberger M. S. GmbH aus Mannheim (709.085,30 €) beauftragt, diese Ausschreibung umfasst auch die technische Gebäudeausstattung mit Sanitär-/Lüftung, Küche und Heizungsanlage.

Sodann berichtete OV Birk über den eingegangenen Bauantragzur Errichtung einer Dachverlängerung auf dem Grundstück Sandweierer Straße 26. Bereits in seiner Sitzung vom 11.09.2023 war dem Ortschaftsrat ein Bauantrag zu Dachverlängerungen vorgestellt worden, welcher vom Bauherrn später verworfen wurde. Der nun vorliegende Antrag ist im Umfang reduziert auf 1 Dachverlängerung im hinteren Bereich des Grundstücks. Der Ortschaftsrat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Eine lange Diskussion hingegen entspann sich daran, wie die Sanierung des Rad- und Fußwegs im Bereich ,,Stöcke“ erfolgen solle. Unter anderem mit Mitteln des Ortschaftsrates wurde eine sanierung des Weges begonnen, und zwar in Nord – Süd – Richtung. ln Etappen konnte so eine Sanierung bis zur Querung mit der Großen Straße erreicht werden. Vor 3 Jahren (Sitzung vom 01.03.2021) war dann die Sanierung des Weges ab der Großen Straße Richtung Rheintalhalle auf der Tagesordnung des Ortschaftsrates. Damals gab es im Ortschaftsrat bei der Abstimmung eine Pattsituation zwischen den Befürwortern einer Sanierung als wassergebundener Oberfläche (wie bislang) und denjenigen, welche einer Asphaltierung des Weges den Vorzug gaben. Die angedachte Sanierung unterblieb daher, mit Unterhaltungsarbeiten wurde der Weg nutzbar gehalten.

Nunmehr kam -mit einigem zeitlichen Abstand- das Fachgebiet Park und Garten erneut auf den Ortschaftsrat zu mit der Bitte um eine Entscheidung, wie der Weg saniert werden solle. Im Haushalt der Stadt sind für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 30.000 € eingestellt, so dass eine Entscheidung herbeigeführt werden soll, wie die Sanierung erfolgen soll. Hierzu stellte das Fachamt erneut 2 Varianten zur Auswahl, welche sich im Bereich des Unterbaus nicht wesentlich unterscheiden – ein Ausbau auf 2,5 m Breite und Modellierung, so dass der Regen seitlich abfließen kann. Unterschiede gibt es in der Frage der Deckschicht. ln Variante 1 ist die Deckschicht eine wassergebundene Oberfläche, so wie bislang auch, Variante 2 ist die Asphaltierung des Weges mit schwarzem Asphalt. Die Variante mit schwarzem Asphaltist um den Faktor 2,4 teurer, so dass mit 2 x 30.000 € eine Wegstrecke von 2 x 100 m asphaltiert oder 2 x 240 m wassergebundene Oberfläche saniert werden kann.

Aus Sicht der Asphalt-Befürworter sei es der Verkehrssicherheit der Radfahrer förderlich, wenn ein dauerhaft fester Belag vorhanden sei, zu dem könne man bei Nässe den Weg nicht nutzen, um z. B, zu Fuß in die Rheintalhalle zu gehen, weil man schmutzige und/oder durchnässte Schuhe bekomme. Auch sei Asphalt besser für Rollatoren, Rollstühle und Tretroller etc. Zudem sei bei einer wassergebundenen Oberfläche nach wenigen Jahren wieder eine grundlegende Sanierung erforderlich, so dass eine Asphaltdecke die dauerhaftere Variante sei. Zudem könne man mit Zuschüssen des Landes in Höhe von 50 % der Kosten rechnen.

Die Fürsprecher für die wassergebundene Oberfläche argumentierten, dass schnell fahren wollende Radler bestehende Wohngebietsstraßen nutzen können, wenn sie auf Asphalt unterwegs sein wollen, zudem sei ja nicht daran gedacht, Radfahrer vom Weg zu verbannen. Befürchtet werde, dass es eine Zunahme von Konflikten zwischen Radlern und weiteren Nutzern des Weges wie etwa Spaziergänger geben wird, da das schnelle Radeln gefördert wird. Zudem sprächen gerade in Zeiten des Klimawandels gute Gründe dafür, sich gegen eine bei Sonne stark aufheizende Asphaltdecke auszusprechen.

Letztendlich sprachen sich von den 10 anwesenden Ratsmitgliedern 5 für die Asphalt-Variante aus, 4 für die wassergebundene Oberfläche, ein Mitglied enthielt sich derStimme.

Für den Interims-Kindergarten in der Mühlstraße nördlich des Sandbuckelstadions wurde ein Bebauungsplan erarbeitet und dessen Entwurf im Herbst 2023 offengelegt. Einige Stellungnahmen gingen ein, welche zu geringfügigen Änderungen des B-Plans führten. Nunmehr steht der Beschluss des Bebauungsplans als Satzung durch den Gemeinderat an, der Ortschaftsrat wurde dazu gehört. Die Mitglieder des Ortschaftsrates empfahlen einstimmig dem Gemeinderat, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Der Ortschaftsrat nutzte die Gelegenheit, die Verwaltung darauf hinzuweisen, dass die Mühlstraße zwischen Lärchenstraße und dem angedachten Standort in keinem guten Zustand sei und auch nicht über einen Gehweg verfüge und zudem Wurzelschäden aufweise. Es sei daher zur Verkehrssicherheit erforderlich, die Straße ordentlich herzurichten, damit Kinder gefahrlos zu Fuß zum Kindergarten gehen können.

Weiterhin kam die Stadtverwaltung auf den Ortschaftsrat zu mit dem Bekräftigungsbeschluss zur Aufstellungdes Bebauungsplans ,,Sportgelände Sandweier“. Das Plangebiet umfasst, grob gesagt, die Flächen der beiden Sportplätze, die ehemalige Leichtathletikanlage, die Tennisplätze, den Festplatz und das TV-Clubhaus.

Nach Aufgabe und Rückbau des befristeten Baurechts Bebauungsplan ,,Kindergarten Mühlstraße“ längstens bis 01.01.2031, soll eine Folgenutzung für die Fläche festgesetzt werden. Derzeit kann jedoch aufgrund der kleinräumigen Fläche innerhalb der Sportanlage Sandweier und‘ einer fehlenden Nutzungsanfrage keine sinnvolle Festsetzung getroffen werden. Gemeinsam mit den Sportvereinen soll ein entsprechendes Gesamtkonzept für eine zukunftsfähige Entwicklung des ,,Sportgeländes Sandweier“ abgestimmt und untersucht werden. Hierfür soll das 2002 eingeleitete Bauleitplanverfahren ,,Sportgelände Sandweier“. durch den Gemeinderat der Stadt Baden-Baden bekräftigt und fortgeführt werden. Planungsrechtlich kann somit der derzeitige Bestand sowie eine zukünftige Entwicklung gesteuert und gesichert werden. Aus den Reihen des Ortschaftsrates kam der Antrag, die Beschlussfassung zu vertagen.

Es sei ja kein Zeitdruck vorhanden und man wolle sich inhaltlich noch mehr mit der Thematik beschäftigen. Die Vertreter der Stadtverwaltung und OV Birk legten dar, dass es heute nur um die Bekräftigung eines schon einmal vorgenommenen Aufstellungsbeschluss gehe und damit das Verfahren nur angestoßen werde. Eine inhaltliche Diskussion und anschließende Festlegung von Nutzungen sei anschließend vorgesehen. Letztendlich könne der Bekräftigungsbeschluss auch zu einem späteren Zeitpunkt gefasst werden. Der Ortschaftsrat vertagte anschließend die Beratung. Im nächsten TOP wurde der Ortschaftsrat zur anstehenden Fortschreibung des Regionalplans angehört, bei welche es um die Ausweisung von Freiflächensolaranlagen geht. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein weist im Rahmen einerTeilfortschreibung des Regionalplans Vorrangflächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen aus. ln diesem Zusammenhang wird die Stadt Baden-Baden im Rahmen der Planoffenlage beteiligt. Die Klimaschutzziele von Bund und Land bilden den Rahmen fürden Ausbau klimaneutraler Energieversorgung, aber auch die Stadt Baden-Baden möchte den Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Stromverbrauch bis zum Zieljahr 2030 auf 20% erhöhen.

Der Regionalverband’Mittlerer Oberrhein (RVMO) hat in seinem Verbandsgebiet (Landkreis KA, Stadt KA, Landkreis RA, Stadtkreis BAD) etliche Flächen identifiziert, welche sich für Freiflächensolarantagen eignen, darunter auch auf Gemarkung Sandweier. Diese hiesigen Flächen sind:

– Kühlsee Sandweier

– Fläche zwischen Kühlsee und BAB A5

– Kernsee (teilweise Sandweierer Gemarkung)

Zusätzlich fordert die Stadtverwaltung den RVMO auf, die bereits im Zusammenhang mit dem städtischen Klimaschutzplan beschlossene Anlage ,,Solaranlage Niederwald aufzunehmen.

Die Stadtverwaltung trägt in der Beschlussvorlage ihre Stellungnahmen zu den einzelnen Flächen vor.

Bezüglich der ausgewiesenen Seeflächen gibt sie zu bedenken, dass der dortige Kiesabbau durch geplante Freiflächen-PV-Anlagen nicht beeinträchtigt werden darf, das Landschaftsbild negativ beeinflusstwird und naturschutzrechtliche Bedenken bestehen.

Der Ortschaftsrat begrüßte die Ausführungen und empfahl dem Gemeinderat einstimmig, die Stellungnahme der Verwaltung insgesamt zu beschließen.

Übrigens: Sitzungstermine der kommunalen Gremien, die Tagesordnungen und Beschlussvorlagen finden Sie im Internet unter

https://baden-baden.gremien.info