Durchführung des Straßengesetzes für Baden-Württemberg;

Widmung einer Ortsstraße im Bebauungsplangebiet „Stöcke Nord“. Nach § 5 Abs. 6 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg(StrG) werden folgende Flächen für den Verkehr gewidmet: Am Filmstudio Flurstück 549/46, 549/53, 549/58 Gemarkung Sandweier
Die Fläche wird in die Gruppe der Gemeindestraßen eingestuft (§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrG).
Als Zeitpunkt der endgültigen Überlassung für den Verkehr gilt der 25.10.2019.
Für die Lage und Grenzen der gewidmeten Fläche gelten verbindlich die Einzeichnungen im Lageplan des Fachgebietes Tiefbau vom 30.06.2020 und der Bebauungsplan Stöcke Nord, in Kraft getreten am 18.09.2018.
Sie sind Bestandteil des straßenrechtlichen Widmungsaktes und liegen beim Fachgebiet Öffentliche Ordnung, Briegelackerstraße 21, Zimmer 2.OG-07 zu den Sprechzeiten für jedermann zur Einsicht aus.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Baden-Baden erhoben werden.

Baden-Baden, den 22.04.2021
Stadtverwaltung Baden-Baden Fachgebiet Öffentliche Ordnung