Durchführung des Straßengesetzes für Baden-Württemberg; Widmung einer Ortsstraße im Bebauungsplangebiet „Stöcke Nord“. Nach § 5 Abs. 6 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg(StrG) werden folgende Flächen für den Verkehr gewidmet: Am Filmstudio Flurstück 549/46, 549/53, 549/58 Gemarkung SandweierDie Fläche wird in die… Weiterlesen →
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