Nachdem pandemie bedingt die Januar-Sitzung des Ortschaftsrates komplett abgesagt wurde, die Februar-Sitzung wegen der immer noch sehr hohen lnzidenzzahlen nur als nichtöffentliche Sitzung abgehalten wurde, traf sich das Gremium am 2. März 2021 nun zur ersten öffentlichen Sitzung im Jahr 2021. Ortsvorsteher Birk begrüßte dazu alle Mitglieder des Ortschaftsrates auch 3 Zuhörer sowie Vertreter der Zeitungen BNN und BT.
Nach Eintritt in die Tagesordnung beriet das Gremium zunächst die Sanierung des Fuß- und Radweges in dem Bereich zwischen Große Straße und Brücke beim Kreithgraben. Während der Wegeabschnitt zwischen dem Sportplatz im Norden des Ortsteils und der Großen Straße in den letzten Jahren abschnittsweise erneuert wurde, sind im weiteren Verlauf des Weges deutliche Schäden vorhanden, welche mit einer grundlegenden Sanierung behoben werden sollen. Immer wieder wurde der schlechte Zustand des sanierungsbedürftigen Abschnittes im Ortschaftsrat thematisiert, da jedoch im Haushaltsplan 2020/2021 keine Mittel für eine größere Maßnahme zur Verfügung stehen, musste sich das Fachgebiet Park und Garten mit punktuellen Reparaturarbeiten und dem Aufkiesen des Weges behelfen, was in der nasskalten Jahreszeit jedoch nur kurzfristig eine Verbesserung erbringt.
Neuen Schwung in diese Thematik brachte der Antrag der Grünen im Ortschaftsrat an Frau OB Mergen, den Abschnitt zwischen der Kreithgrabenbrücke und der Sandweierer Straße zu ertüchtigen. Die Verwaltung schlug in der Folge vor, diesen Abschnitt im so genannten Grader-Verfahren umgehend zu erneuern. Das Grader-Verfahren kommt bei Feldwegen zum Einsatz, dabei wird in einem Arbeitsgang das vorhandene Wege-Material aufgenommen, verdichtet und neu aufgebracht. Das Verfahren ist kostengünstiger als der mehrschichtige Aufbau einer wassergebundenen Wegedecke, aber nicht weniger haltbar. Nachteil ist jedoch die grobkörnigere Oberfläche. Aus Haushaltsmitteln 2021 könnte der genannte Abschnitt saniert werden, indem in den Haushalt eingestellte Mittel (11.000 €) für eine außerörtliche Feldwegebaumaßnahme dafür verwendet werden. Für den weiteren Abschnitt im innerörtlichen Bereich dann zwischen Höhe Sandweierer Straße und Große Straße schlug die Verwaltung vor, Haushaltsmittel für den kommenden Doppelhaushalt 2022/2023 anzumelden, um diesen in der bestehenden Qualität ,,wassergebundene Wegedecke“ auszuführen, die Kosten hierfür werden mit rd. 50.000 € veranschlagt.
Aus den Reihen des Ortschaftsrates wurde im Vorfeld der Sitzung angeregt, eine Sanierung mit schwarzem Asphalt vorzunehmen, um eine dauerhafte gute Benutzung des Weges zu ermöglichen. Asphalt sei einfach länger haltbar als eine wassergebundene Wegeführung. Dies auch mit Verweis auf das Radwegekonzept des Landes, welches den Fuß- und Radweg als Startnetz/Alltagsnetz für das Programm RADNETZ BW ausweist, sodass erhebliche Zuschüsse dafür zu erwarten sind.
Die Verwaltung verwies darauf, dass eine Asphaltierung des Rad und Fußweges zu einem höheren Geschwindigkeitsniveau der Radfahrer führen werde, was wiederum das Konfliktpotential mit den weiteren Nutzern des Weges erhöht, einschlägige Erfahrungen hat die Verwaltung im Bereich der Grünen Einfahrt Baden-Baden sammeln können. Insofern riet die Verwaltung davon ab, eine Asphaltierung zu beschließen.
In der Beratung im Ortschaftsrat Sandweier wurde deutlich, dass keine einheitliche Meinung herrscht, in welcher Ausführung die Wegesanierung vorgenommen werden. Die Fürsprecher für Asphaltierung legten dar, dass damit eine langfristigere haltbare Lösung geschaffen werden könne und der Asphaltbelag nicht nur für Radfahrer, sondern auch für Fußgänger, Rollatoren oder auch Rollstühle besser nutzbar sei. Des Weiteren wurde auf die Asphaltierung des Weges zwischen Bahnhof Oos und Innenstadt verwiesen, welcher ebenfalls Bestandteil des Radwegenetzes sei. Die Befürworter des Verwaltungsvorschlags verwiesen darauf, dass es jetzt schon für Radfahrer die Möglichkeit gibt, auf asphaltierten Straßen abseits der Hauptverkehrsstraßen zum Bahnhof zu gelangen (Wirtschaftsweg parallel zur B3 neu). Darüber hinaus sehe das Radverkehrskonzept des Landes das Radwege-Zielnetz so vor, dass die Radfahrer über die Sandweierer Straße durch den Ort geführt werden und außerorts ein Radweg parallel zur ehemaligen B3 über die Brücke nach Oos errichtet werden soll, so dass die Wegeführung ohnehin künftig anders verlaufen werde. Insofern sei es nicht erforderlich, den bestehenden Rad- und Fußweg ebenfalls mit Asphalt zu versehen. Dieser sei zudem Teil der örtlichen Naherholungs-lnfrastruktur und nicht nur als Radweg zu sehen.
Nach längerer Aussprache gab es bei der Abstimmung für beide Varianten eine Pattsituation, jeweils 5 Ja-Stimmen standen 5 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen gegenüber, so dass keine Variante eine Mehrheit erhielt und die grundlegende Sanierung zunächst ,,auf Eis“ gelegt wurde.
Sodann stand der von der Fraktion der Freien Wähler gestellte Antrag auf Sperrung der Autobahnbrücke in Verlängerung der Iffezheimer Straße bzw. Pflugweg mittels Sperrpfosten zur Diskussion. OV Wolfram Birk führte eingangs aus, dass der Antrag bereits Gegenstand der Beratungen am 14.09.2020 war, damals sah das Gremium es als wesentliche Voraussetzung für eine Sperrung an, dass die Feldwege westlich der Autobahn für den KFZ-Verkehr geöffnet werden. Damit sollte insbesondere der motorisierte Verkehr, welcher aus Richtung Rastatt zum Strandbad möchte, von der Ortslage ferngehalten werden.
Diese Prüfung ist zwischenzeitlich erfolgt. Die genannten Feldwege zwischen B3 alt und Strandbad sind nach Prüfung der Verwaltung zu schmal für die Ausweisung eines Begegnungsverkehrs, sodass beide Wege freigegeben und ein Einbahnstraßensystem zur Anwendung kommen müsste. Einer der beiden Feldwege wurde vor wenigen Jahren saniert und weist nur wenige Schlaglöcher auf. Der zweite Weg am Zaun des NSG entlang weist einen so schlechten Zustand auf, dass er zunächst saniert werden müsste. Zudem seien Feldwege für eine gelegentliche Befahrung konzipiert, eine Nutzung durch viele PKW würde zu deutlich erhöhtem Unterhaltungsaufwand führen. Die Verwaltung empfahl dementsprechend, von einer Freigabe der Feldwege für den Strandbadverkehr abzusehen.
Die Befürworter der Sperrung trugen vor, das insbesondere in den Sommermonaten die Iffezheimer Straße stark durch den motorisierten Verkehr zum Strandbad belastet sei. Zudem sei die Iffezheimer Straße jetzt schon durch die bestehende Beschilderung ab Friedhof de facto für den motorisierten Verkehr gesperrt. Befürchtungen, dass durch eine Beruhigung der Iffezheimer Straße und der Riederstraße eine Mehrbelastung anderer Straßen erfolge, könne jedenfalls zum Teil mit einer Freigabe der Feldwege im Mittelfeld begegnet werden. Aus der Mitte des Gremiums wurde entgegnet, dass durch die Sperrung ein großer Umweg gefahren werden müsse, dies sei aus Umweltgesichtspunkten unvorteilhaft. Zudem sei es ja bei Beibehaltung der jetzigen Situation möglich, dass bei einer Besiedlung des Baugebietes ,,Am lffzer Weg“ die dortigen Bewohner jedenfalls zum Teil direkt über die Autobahnbrücke zu fahren und somit die Ortslage insgesamt profitieren könne – auch die derzeitigen Anwohner von Iffezheimer Straße, Riederstraße oder Pflugweg.
Der Antrag der Freien Wähler erhielt am Ende der Aussprache keine Mehrheit, sodass die Verkehrssituation unverändert bleibt.
Der Erlass einer städtebaulichen Satzung zur Erhöhung der Stellplatzverpflichtung auf 2 Stellplätze je Wohneinheit (WE) für künftige Bauvorhaben und Bebauungspläne in Sandweier stand als nächster TOP zur Diskussion. Zwar liegt der Erlass einer Satzung nicht in der Zuständigkeit eines Ortschaftsratsgremiums, doch besitzt dieses nach der Gemeindeordnung ein Initiativrecht in allen gemeindlichen Angelegenheiten, sodass bei einer Befürwortung des Antrags dieser von der Verwaltung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden muss. Die Antragsteller legten zur Begründung dar, dass die Straßen in Sandweier zunehmend von parkenden Fahrzeugen zugestellt werden. Dies, weil die Stellplatzverordnung des Landes nur mind. 1 Stellplatz je WE verbindlich vorschreibt, weshalb die Bauherren auch nur diesen einen ausweisen. In der Realität aber könne den meisten Wohneinheiten mehr als 1 Pkw zugeordnet werden, so dass ein Teil der Pkw eben auf den Ortsstraßen geparkt werde. Dem könne begegnet werden, wenn die Bauherren künftig verpflichtet würden, mindestens 2 Stellplätze je WE auszuweisen.
Die Verwaltung verwies in ihrer Stellungnahme darauf, dass bereits jetzt schon den Planern in den Gesprächen im Vorfeld eines Bauantrages empfohlen werde, für größere WE über 70 qm entsprechend 2 Stellplätze vorzusehen. In den Einbeziehungssatzungen und Bebauungsplänen der letzten Jahre wie etwa ,,Stöcke Nord“ werden ohnehin bereits 1,5 jetzt Stellplätze je WE festgesetzt, welche durch die Aufrundungsregel dann bei einem Einfamilienhaus zu 2 Stellplätzen führen.
Aus dem Ortschaftsrat wurde hervorgebracht, dass die Ausweisung von weiteren Stellplätzen das Bauen natürlich auch teurer mache, dies sei nachteilig für Bauherrenfamilien, welchen jetzt schon die sehr hohen Grundstücks- und Baukosten zu schaffen machen. Zudem sei es nicht zu regeln, dass Garagen ausschließlich zum Abstellen eines Pkw und nicht als Lagerstätte genutzt werden. Solange ein Kfz zugelassen und versichert ist, dürfe es auf der Straße geparkt werden, insofern gehe die Forderung teilweise ins Leere. Der Antrag der Freien Wähler erhielt bei der folgenden Abstimmung keine Mehrheit.
Sodann beschäftigte sich der Ortschaftsrat mit der Frage, ob der Bau von Swimmingpools allgemein auf Baugrundstücken zugelassen werden solle. Grundsätzlich sind nach dem Baugesetzbuch Pools bis 100 cbm Volumen verfahrensfrei, dies gilt jedoch dann nicht, wenn ein Bebauungsplan, welcher als spezielleres Recht dem allgemeinen Recht vorgeht, anderes vorschreibt. ln den hiesigen Bebauungsplänen ,,Stöcke Süd“ und ,,Stöcke Nord“ besagen die Festsetzungen, dass nur bestimmte bauliche Nebenanlagen außerhalb der Baufenster zugelassen werden, die Swimmingpools fehlen in den jeweiligen Aufzählungen. Das bedeutet, Pools innerhalb der bebaubaren Flächen sind zugelassen und verfahrensfrei, außerhalb dieser jedoch nicht. Nicht vorhandene Kenntnis der Bebauungsplaninhalte führte dann dazu, dass etliche Grundstückseigentümer im B-Plan-Gebiet Stöcke Süd einen Pool errichteten, ohne zuvor eine Genehmigung im Sinne einer Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans eingeholt zu haben. Die Verwaltung forderte alle betreffenden Eigentümer auf, diese Befreiung zu beantragen, nach entsprechendem positiven Votum des Ortschaftsrates
Die Fraktion der Freien Wähler stellte in diesem Zusammenhang in der November-Sitzung 2020 den Antrag auf Erlass einer Satzung, wonach auf Gemarkung Sandweier die Swimmingpools allgemein zugelassen werden sollen, also auch außerhalb der bebaubaren Flächen. Auch hier handelt es sich bei entsprechender Beschlussfassung durch das Gremium um einen Initiativantrag, welcher dem Gemeinderat vorzulegen ist.
In der Aussprache wurde bei den Rednern Sympathie für den Antrag deutlich, auch wenn die Ortschaftsräte darauf verwiesen, dass die Besitzer zuvor ungenehmigter Pools im B-Plan-Gebiet Stöcke Süd jetzt bereits Genehmigungen eingeholt haben, so dass von der etwaigen Regelung nur künftige Bauvorhaben profitieren können. Die Frage, ob bei Erlass einer derartigen Satzung durch den Gemeinderat die bereits bezahlten Genehmigungsgebühren rückerstattet würden, musste von OV Birk verneint werden. Wenn ein Genehmigungsantrag gestellt und dieser beschieden wurde, ist der Gebührentatbestand ,,Genehmigung eines Bauantrags“ erfüllt und die Gebührenforderung rechtmäßig. Bei der Gebühr für einen Pool handelt es sich um einen kleinen dreistelligen Betrag, welcher allerdings bei Schwarzbauten deutlich höher ausfallen kann.
Die Abstimmung erbrachte 6 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen, sodass der Initiativantrag dem Gemeinderat vorgelegt werden wird.
Die Bauanträge
– Errichtung von 6 Doppelhaushälften, Oosbachstr. 8
– Neubau eines Einfamilienhauses, Am Filmstudio 20 sowie
– Bau eines Einfamilienhauses,Am Filmstudio 11a
wurden im Gremium einstimmig befürwortet.
Nach 2 Wortmeldungen aus den Reihen der Zuhörerin der Bürgerfragestunde und einigen Anfragen von Ratsmitgliedern unter TOP Verschiedenes endete die Sitzung.
Ortsvorsteher Birk bedankte sich zum Schluss bei allen Beteiligten für ihre Teilnehme an der Sitzung und wünschte einen guten Heimweg.