Aus dem Ortschaftsrat

Zu einer öffentlichen Sitzung trat der Ortschaftsrates am Montag, 7. März 2016 zusammen. Auf der Tagesordnung der Sitzung stand unter anderem die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Stöcke Nord, 1. Bauabschnitt“, dieser Tagesordnungspunkt (TOP) hatte äußerst viele interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger in die Sitzung geführt, die vorhandenen Sitzgelegenheiten reichten nicht aus. Ortsvorsteher Wolfram Birk begrüßte die anwesenden Sitzungsteilnehmer sowie die Zuhörer und führte vor Eintritt in die Tagesordnung aus, dass der o.g. TOP von der Verwaltung abgesetzt werde. Die Beschlussvorlage sei der Ortsverwaltung nicht rechtzeitig zugesandt worden, weshalb die nach der Gemeindeordnung ausnahmslos einzuhaltende Einladungsfrist von 1 Woche vor der Sitzung nicht eingehalten werden konnte. Da aus den Reihen des Ortschaftsrates ein Vertagungsantrag mit Berufung auf die unzureichende Vorbereitungszeit dazu angekündigt sei und damit eine rechtmäßige Beschlussfassung nicht mehr erfolgen konnte, habe sich die Verwaltung dazu entschieden, den TOP abzusetzen und ihn in einer Sondersitzung erneut aufzurufen. Jedoch solle die Sondersitzung noch vor der Sitzung des Gemeinderates (21.03.2016) erfolgen, damit die Zeitschiene unverändert bleibe. Der Ortschafsrat beschloss anschließend, die öffentliche Sondersitzung am 17.03.2016 durchzuführen.

(Anm.: Die für 22.03.2016 vorgesehene Bürgerinformation wurde zwischenzeitlich ebenfalls auf den Donnerstag, 17.03.2016 um 19.30 Uhr vorverlegt. Direkt im Anschluss daran findet an Ort und Stelle (Grundschule, Westring 1) die öffentliche Sondersitzung des Ortschafsrates statt. Die amtliche Bekanntmachung hierzu finden Sie ebenfalls im vorliegenden Mitteilungsblatt.)

Desweiteren standen eine Reihe von Bauvorhaben zur Beratung und Beschlussfassung an, welchen jeweils zugestimmt wurde:

– Neubau eines Mehrfamilienhauses incl. Anschlussunterbringung für Asylbewerber; Eisweiherweg
– Neubau eines Mehrfamilienhauses; Am Landgraben
– Abbruch des Kirchturmhalmes
– Neubau eines Carports und Umnutzung der bestehenden Garage in Wohnraum; Heckenstraße
– Anbau eines Treppenhauses mit Sanitäranlagen, Einfamilienhaus wird zu Mehrfamilienhaus; Mühlstraße
– Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Hauenebersteiner Straße

Der Motorradclub Baden-Baden (MCBB) beantragt immer die Durchführung seiner Enduro- und Motocross-Rennen im Niederwald Sandweier für zwei Jahre. So bat der MCBB um Genehmigung der Rennen am 09.10.2016 und am 23.09.2017. Die Verwaltung hatte im Vorfeld dem MCBB mitgeteilt, dass Veranstaltungstermine im Oktober starke Beeinträchtigungen bei der Jagdausübung mit sich bringen und künftighin nur noch Renntermine im September genehmigt werden. Aufgrund der für das Jahr 2016 bereits fortgeschrittenen Planungen des MCBB könne für das Jahr 2016 nochmals eine Ausnahme erfolgen. Dementsprechend lautete der Antrag des MCBB auf die Termine 09.10.2016 und 23.09.2017. Der Ortschaftsrat schloss sich den Ausführungen des Ortsvorstehers an und stimmte den beiden genannten Rennterminen zu.

Desweiteren stimmte der Ortschaftsrat zu, eine in der Geggenau auf Gemarkung Sandweier (Uchtweid, nördlich der L78b) gelegene städtische Fläche von 498.000 qm in das FFH-Gebiet „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“ einzubeziehen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe als höhere Naturschutzbehörde hatte dies vorgeschlagen, weil derzeit von dort eine Überprüfung und Konkretisierung der 2005 an die EU gemeldeten FFH-Außengrenzen erfolgt. Dabei wurde festgestellt, dass das städtische Grundstück in der Geggenau die fachlichen Voraussetzungen erfülle, um in das bestehende FFH-Gebiet einbezogen zu werden. Ortsvorsteher Birk führte aus, seit den 1990-er Jahren habe die Stadt in Übereinstimmung mit dem Ortschaftsrat die Fläche durch etliche Maßnahmen aufgewertet, unter anderem sei erst 2014 im Rahmen des Life+ Programmes auch mit EU-Mitteln der Riedkanal naturnah umgestaltet worden. Zudem können mit der nun erreichbaren höheren Schutzgebietskategorie (bislang ist die Fläche Landschaftsschutzgebiet) die Zuschüsse für die Landschaftspflege dort gesichert werden. Als Ausgleichsfläche könne die Fläche jedoch weiterhin dienen, da noch einige Teilflächen Potential dafür bieten.

Wie gewohnt, beschlossen die Bürgerfragestunde und Anfragen aus dem Gremium die Sitzung.