Aus dem Ortschaftsrat
Der Ortschaftsrat Sandweier trat am 13.04.2026 zu seiner monatlichen Sitzung zusammen. Das Gremium war bis auf 1 verhindertes Ratsmitglied vollständig. Eingangs berichtete OV Wolfram Birk, dass leider versehentlich die Tagesordnung der Sitzung nicht im Mitteilungsblatt veröffentlicht war, jedoch war die Tagesordnung auf der Homepage der Stadt, auf www.sandweier.de und als Aushang einsehbar. Die Ortsverwaltung hatte noch BT/BNN von dem Versehen informiert und um Veröffentlichung der Tagesordnung angefragt, leider vergebens.
Sodann begrüßte OV Birk Frau Fischer und Herrn Hennhöfer von der Verkehrsgesellschaft der Stadtwerke, welche das Gremium über die Umsetzung der Fahrplan-Reduzierung informierten. Im Dezember 2025 waren beide schon einmal im Gremium, damals wurde das im Rahmen der Haushaltskonsolidierung erarbeitete Konzept zur Neustrukturierung der Buslinien vorgestellt. Durch Reduzierung von Busverbindungen soll ein Betrag von rd. 2 Mio. Euro eingespart werden.
Nunmehr liegt der neue Fahrplan vor, welcher zum 01.05.2026 in Kraft treten soll. Bislang wird Sandweier von 2 Buslinien versorgt:
-die Linie 212 als Verbindung zwischen Rastatt und Bahnhof Oos über Sandweier
– die Linie 218 als durchgehende Verbindung zwischen Iffezheim und Sandweier mit Endhaltestelle Bahnhof bzw. Leopoldsplatz im Wechsel
Insgesamt ergeben sich damit für die Werktage bis abends aktuell stündlich 3 Fahrten von Sandweier nach Baden-Baden.
Die künftige Planung sieht nun vor, dass alle Verbindungen von Sandweier nach Baden-Baden am Bahnhof Oos enden und von dort in die Tallinie umgestiegen werden kann, welche im 10-Minuten-Rhytmus die Innenstadt bedient. Die Schülerbusse morgens werden jedoch weiterhin bis zum Leopoldsplatz durchfahren. ln Kombination der Buslinien 212 und 218 stehen Mo – Fr und Sa bis 14 Uhr stündlich 2 Anbindungen zur Verfügung. Samstags ab 14 Uhr und sonntags/feiertags sind die Buslinien dann ausgedünnt. ln Kombination der zweistündlich fahrenden Bus-Linien 218 und 212 fährt nur noch 1 Bus/Stunde Richtung Baden-Baden.
Einen weiteren Wermutstropfen hatten die Stadtwerke-Vertreter auch noch im Gepäck: Die Linie 212 wird – bis auf die Zeiten des Schülerverkehrs (morgens gegen 7 Uhr und mittags gegen 13:30 Uhr)
– die Haltestelle Mühlstraße nicht mehr bedienen. Grund dafür ist, dass durch die anstehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Mühlstraße die Fahrzeit zu lange wird, um die Taktung für die Zuganbjndungen an den Bahnhöfen Rastatt bzw. Baden-Oos zu erreichen. Zudem hätten Fahrgastzählungen ergeben, dass die Haltestelle Mühlstraße bei der Linie 212 bis auf den Schülerverkehr sehr schlecht angenommen werde. Und mit dem Schülerverkehr, wird die Haltestelle weiterhin bedient werden.
Der Ortschaftsrat bedauerte diese Entscheidung, weil gerade morgens die gegen 7 Uhr fahrenden Busse übervoll sind und daher manche Schüler auf den 212er Bus umgestiegen sind. Die Vertreter der Stadtwerke gaben an, auf Probleme mit übervollen Bussen können sie auch kurzfristig reagieren, indem der Fahrplan wieder geändert wird. Zudem werden bei absehbar höherem Fahrgastaufkommen größere Busse eingesetzt werden.
Auf Nachfrage aus dem Gremium, wie hoch die auf dem jetzigen Fahrplan beruhenden finanziellen Einsparungen angesetzt werden, erläuterte Herr Hennhöfer, dass von den 2 Mio. angepeilten Kostenreduzierungen rd. 1,6 Mio € realisiert werden können. Sobald die Finanzlage der Stadt wieder besser sei, würden die Stadtwerke gerne die Bustaktungen wieder erhöhen.
Der Ortschaftsrat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Unter TOP ,,Bekanntgaben“ berichtete OV Birk, er habe kurzfristig erfahren, dass ein von der Fraktion der AfD im Gemeinderat zum Doppelhaushalt 2026/2027 gestellter Antrag zur Installierung von 4 stationären Geschwindigkeitsmessanlagen am 20.04.2026 bei den Haushaltsplanberatungen im Verwaltungs-, Finanz- und Haushaltsstrukturausschuss behandelt werden soll. Er habe daher umgehend den Antrag den Mitgliedern des Ortschaftsrates zugemailt mit der Bitte, in der heutigen Sitzung eine Stellungnahme dazu abzugeben, damit diese dem Ausschuss zur Berücksichtigung bei den Haushaltsberatungen vorgelegt werden kann. Der Antrag beinhaltet, an den vier Ortseingängen Hauenebersteiner Straße, Römerstraße und Sandweierer Straße (Norden und Süden) je eine Blitzer-Säule zu installieren und dazu eine Kamera, welche wechselnd in die Säulen eingesetzt wird. Das sei ein probates Mittel, schon an den Ortseingängen das Geschwindingkeitsniveau zu senken.
OV Birk erläuterte ergänzend, dass die Stadtverwaltung selbst im Haushaltsplanentwurf insgesamt 5 stationäre Blitzeranlagen (mit je einer Kamera) anzuschaffen beabsichtigt, wovon 1 für Sandweier vorgesehen ist. Der Ortschaftsrat hielt die Anschaffung von insgesamt 4 Blitzer-Säulen für sinnvoll und empfahl dem gemeinderätlichen Gremium, die Anschaffung von 4 Blitzer-Säulen für Sandweier. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig bei 2 Enthaltungen.
Sodann rief OV Birk den TOP Neufassung der Allgemeinen Bestimmung zur Stellplatzablöse auf. Bislang gilt die entsprechende Satzung der Stadt Baden-Baden nur für den innerstädtischen Bereich. Es ist nun vorgesehen, den Geltungsbereich auf die Gesamtstadt Baden-Baden auszudehnen.
Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg sieht die Möglichkeit der Stellplatzablöse vor. Die Regelung greift allerdings nur für gewerbliche Gebäude. Bei Wohngebäuden ist eine Ablöse von Stellplätzen nicht zulässig. Der bisherige Geltungsbereich soll erweitert werden (Der ,,Kernbereich“ mit einem Ablösebetrag für 1 Stellplatz von 21.000 € wird auf die UNSECO-Welterbe-kernzone (Zone I) erweitert. Im Bereich der UNSECO-Welterbe-Pufferzone (Zone 2) wird derAblösebetrag auf 18.000 € festgelegt. Außerhalb dieser Zonen (Zone 3) sowie in den Ortsteilen wird ein Betrag von 15.000 € fällig. Der Geldbetrag muss von der Gemeinde innerhalb eines angemessenen Zeitraums zweckgebunden verwendet werden für die Herstellung öffentlicher Parkeinrichtungen.
OV Birk erläuterte, es stehe immer im Ermessen der Gemeinde, ob sie einem Antrag auf Stellplatzablöse stattgibt oder nicht – einen Automatismus oder einen Anspruch darauf gebe es nicht. ln Bereichen mit jetzt schon hohem Parkdruck (wie z.B. in der Ortsmitte Sandweier) würde man den Antrag sicherlich ablehnen. Auf der anderen Seite sei die Stellplatzablöse ein geeignetes Mittel, erwünschte Betriebe/Dienstleister, welche sich niederlassen wollen und auf dem Grundstück nicht die für den Betrieb erforderlichen Parkplätze realisierbar sind, dennoch die Ansiedlung zu ermöglichen. Insofern sei die Ausdehnung auf die Ortsteile positiv zu sehen. Letztendlich ist es immer eine Einzelfallentscheidung, ob und in welcher Zahl Stellplätze abgelöst werden können.
Der Ortschaftsrat sah dies ebenso, wollte aber die Entscheidung, ob eine Stellplatzablösevereinbarung abgeschlossen wird, selbst in der Hand haben, weil der örtliche Rat über die größere Ortskenntnis verfügt und besser einzuschätzen weiß, wo eine Verlagerung von Stellplätzen auf die Straße machbar ist. Der Ortschaftsrat versah seine eistimmige Zustimmung daher mit der Maßgabe, dass nicht wie vorgesehen der Bau- und Umlegungsausschuss über die Anträge entscheidet, sondern für Fälle auf Gemarkung Sandweier der Ortschaftsrat.
Das Bauvorhaben zum Neubau eines Zweifamilienhauses, Rheintalstraße 11, wurde vom Ortschaftsrat ohne Diskussion zur Kenntnis genommeri.