Zur monatlichen Sitzung trat der Ortschaftsrat Sandweier am 2. März 2026 zusammen. Als Gäste konnte Ortsvortsher Wolfram Birk unter anderem den Ersten Bürgermeister, Herrn Alexander Wieland, begrüßen sowie zum TOP ,,Grundschule“ Herrn Sascha Schmidt vom Hochbauamt der Stadt.
Es waren weder in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekanntzugeben noch lagen keine öffentlichen Mitteilungen vor, sodass hierzu vom Vorsitzenden ,,Fehlanzeige“ vermeldet wurde.
Sodann trat das Gremium in die Beratungen zum TOP Erweiterung und Umbau der Grundschule Sandweier zur Ganztagesschule ein. OV Birk legte eingangs dar, dass sowohl der Antrag der Schule auf Ganztagesbetrieb als auch der Bauantrag für den Umbau des Gebäudes bereits im Gremium vorgestellt und beraten wurden. Nunmehr gehe es um ein Votum des Ortschaftsrates an den Gemeinderat, den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung und Umbau zu beschließen und zudem ganz konkret die Haushaltsmittel dafür bereitzustellen.
Zur Umsetzung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder besteht an der Grundschule Sandweier ein zusätzlicher räumlicher Bedarf.
Dieser soll durch bauliche Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen am Pavillonanbau sowie im Hauptgebäude gedeckt werden. Zur Vorbereitung der Maßnahme sollen die erforderlichen Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)
im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens beauftragt und damit die Grundlage für den Baubeschluss erarbeitet werden. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sollen trotz der bestehenden Interimswirtschaft freigegeben werden, um die bereits bewilligten Fördermittel nicht zu gefährden.
Der geschätzte Kostenrahmen beträgt rund 5,0 Mio. €. Für das Vorhaben stehen Fördermittel aus dem Investitionsprogramm Ganztagesausbau in Höhe von insgesamt ca. 3,1 Mio. € zur Verfügung. Fürden im Rahmen der hieraus nicht förderfähigen Anteil der Baukosten in Höhe von ca. 1,0 Mio € beabsichtigt die Verwaltung, einen weiteren Förderantrag im Schulbaussanierungsförderungsprogramm des Landes Baden-Württemberg zu stellen. Hierbei beträgt die Regelförderung 33% des zuwendungsfähigen Bauaufwands. Dafür ist zwingend eine Kostenberechnung in der dritten Ebene vorzulegen. Diese kann fachlich belastbar erst nach Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) erstellt werden.
Angesichts der Tatsache,
– dass der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung weitere Betreuungsplätze erfordert
– dass die Fördermittel aus dem Topf ,,Ganztagesausbau“ zeitlich begrenzt sind bis zum Jahr 2029 und
– dass sie in der jetzigen Höhe mit 70% Zuschuss nicht in einem Folgeprogramm wiederkommen werden, hat sich die Verwaltung dazu entschieden, die Baumaßnahme in Sandweier trotz der schlechten Haushaltssituation doch durchzuführen. Erster Bürgermeister Wieland führte aus, dass dies auf absehbare Zeit die letzte große Investitionen in Schulen darstelle, weil die Finanzlage nichts anderes zulasse.
Mit dem Bauvorhaben soll dann im Herbst 2027 begonnen werden, der Abschluss der Bauarbeiten ist für das 1. Quartal 2029 vorgesehen.
Der Ortschaftsrat empfahl nach kurzer Aussprache dem Gemeinderat einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen und die Mittel zur Realisierung im Haushalt der kommenden Jahre abzubilden.
Als nächstes Thema stand die erneute Ausschreibung von 7 städtischen Reihenhaus-Grundstücken im Neubaugebiet ,,Am Iffzer Weg“ zur Beratung an.
ln Abstimmung mit dem Ortschaftsrat Sandweier wurden im Oktober 2025 die städtischen Grundstücke FlSt.-Nrn. 8447-8452 im Baugebiet ,,Am Iftzer Weg“ en bloc ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte zur Sicherstellung einer homogenen baulichen Entwicklung im Block. Dem lag der Gedanke zugrunde, dass ein Bauträger die Grundstücke erwirbt, die Reihenhäuser in einer homogenen Optik herstellt und diese Häuser anschließend veräußert. Maßgabe in der Ausschreibung war zu dem, dass derl nvestor bei einer Weiterveräußerung der Häuser dann die Kriterien erfüllen muss, welche die Vergaberichtlinien derStadt für die Vergabe von Bauplätzen an Familien vorsieht. Ganz konkret hieß das u. a.:
-Veräußerung nur an Familien
– Verbot zur Vermietung der Hauptwohnung auf 5 Jahre
-Verbot zur Weiterveräußerung des Grundstücks auf 10 Jahre
– Soweit Käufer bereits Wohneigentum besitzen, muss dies verkauft werden
Auf die Ausschreibung hin hatte sich lediglich 1 Bauträger beworben, welcher allerdings beantragte, bei der Weiterveräußerung der Häuser nicht an die Vergaberichtlinien der Stadtgebunden zu sein, weil dies den Kreis der Käufer deutlich einschränke. Dem Ansinnen konnte die Verwaltung aus rechtlichen Gründen nicht entsprechen: Wenn eine Ausschreibung Kriterien benennt, von denen im Kaufvertrag dann später abgewichen wird, ist die Vergabe nicht mehr rechtmäßig erfolgt, denn möglicherweise hätten zu veränderten Konditionen auch andere Bauträger ein Gebot abgegeben.
ln der Folge nahm der Bieter das Angebot zurück, sodass erneut ausgeschrieben werden soll.
Mit dem nun vorgelegten Beschlussvorschlag wurde dem Gremium vorgeschlagen, die Grundstücke erneut auszuschreiben und dabei jedoch auf die o. g. einschränkenden Bedingungen bei der Vermarktung der fertiggestellten Reihenhäuser zu verzichten.
Sprecher aller Parteien im Ortschaftsrat sprachen sich gegen den Vorschlag der Verwaltung aus, da man den in den städtischen Vergaberichtlinien verankerten Grundsatz, Bauplätze nur an Familien zu veräußern, für richtig halte und diesen nicht aufgeben wolle. Dass dann individuell gebaut werde und die Häuser dann auch ein individuelles Erscheinungsbild aufweisen, ist aus Sicht der Ortschaftsräte hinnehmbar.
Insoweit beschloss der Ortschaftsrat einstimmig, die 7 Reihenhaus-Grundstücke erneut auszuschreiben und zwar gemäß den Vergaberichtlinien an einzelne Familien, nicht en bloc an einen Bauträger.
Als nächsten TOP rief der Vorsitzende den TOP ,,Änderung der Richtlinien zur Abgabe städtischer Grundstücke für den eigen-genutzten Familienhausbau“ auf. Die aktuell verwendeten und seit 8 Jahren unverändert belassenen Vergaberichtlinien stellen die satzungsmäßige Grundlage für die Ausschreibung städtischer Baugrundstücke für den eigengenutzten Familienhausbau dar. Demnach werden die städtischen Grundstücke nur an Familien oder familienähnliche Lebensgemeinschaften veräußert, nicht jedoch an Investoren oder Einzelpersonen. Dieser Grundsatz soll auch weiterhin beibehalten werden. Änderungen ergeben sich einerseits durch die seither weiterentwickelte Rechtsprechung bei Baugrundstück-Vergaben. Andererseits nutzt die Stadtverwaltung inzwischen die Online-Plattform ,,Baupilot“ zur Ausschreibung von Grundstücken und beabsichtigt, auch das Vergabeverfahren über dieses Online-Tool abzuwickeln. Dies muss ebenso formal in den Vergabekriterien enthalten sein.
Der Ortschaftsrat zeigte sich mit den Änderungen im Grunde einverstanden, führte allerdings aus, mit 1 Regelung nicht konform gehen zu können. Die Passage, wonach im Sinne eines homogenen Erscheinungsbildes ,,mehre aneinandergrenzende Reihen-, Doppel und Hausgruppengrundstücke … auch im Block außerhalb der Vorgaben der Vergaberichtlinien ausgeschrieben werden“ können, sei nicht zustimmungsfähig. Wie schon im vorhergehenden TOP aus der Diskussion erkennbar war, möchte der Ortschaftsrat daran festhalten, die Familien zu fördern und daher den Kreis der Erwerber nicht auf Einzelpersonen auszudehnen oder die Grundstücke dann renditeorientierten Wiederverkäufern zu überlassen. Der Ortschaftsrat stimmte insoweit mehrheitlich der Vergaberichtlinie mit der Maßgabe zu, dass auch bei der Vergabe ,,en bloc“ die Vergaberichtlinien bei der Veräußerung einzuhalten sind.
Eine Wortmeldung aus der Bürgerschaft und einige Anfragen aus dem Ortschaftsrat beendeten die Sitzung.
Entnommen aus dem Mitteilungsblatt Sandweier Nr. 10/2026