Aus dem Ortschaftsrat
Am Montag, 3. November 2025, fand eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Sandweier statt. Zur Sitzung konnte OV Wolfram Birk neben den Gremiumsmitgliedern auch Herrn Ersten Bürgermeister Wieland begrüßen.
Erneut wurde dem Ortschaftsrat die Frage vorgelegt, welcher der hiesigen 5 Spielplätze zur Einsparung von Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten aufgegeben werden soll. Bekanntlich ist im Rahmen der Gesamtkonsolidierungsliste vorgesehen, u. a. insgesamt 8 Spielplätze aufzugeben und die Geräte abzubauen, darunter 1 Spielplatz in Sandweier.
Der Ortschaftsrat konnte sich in der Oktober-Sitzung noch nicht für einen Spielplatz entscheiden, da noch weitere Fragen zu klären waren. So insbesondere die, ob ein Spielplatz, welcher als Teil eines Bebauungsplanes entstanden ist (Stöcke Süd, Mühlstraße, Nordring) und mit Erschließungsgeldern der Grundstückseigentümer finanziert wurde, überhaupt aufgegeben werden dürfe. Dass dem so ist, konnte in der Zwischenzeit geklärt werden – die Gerätschaften aus der Erstausstattung sind allesamt abgeschrieben und es gibt keine Verpflichtung, die Geräte aus Steuermitteln zu ersetzen.
Eine weitere Frage aus der Oktober-Sitzung war die nach einer anderen Verwendung des Grundstücks, wenn der Spielplatz aufgegeben wurde, genauer gesagt, ob eine solche Fläche z. B. als Bauplatz verkauft werden könnte.
Sofern ein Spielplatz im Bebauungsplan als Fläche für die Allgemeinheit/Spielplatz definiert ist, wäre vor einer Änderung der Nutzung eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieses Verfahren ist zum einen sehr teuer und zum anderen auch gar nicht im Sinne von Verwaltung und Ratsgremien.
Die Verwaltung schlägt weiterhin vor, den Spielplatz Stöcke Süd aufzugeben. Die Mahd wird von bislang 5 x jährlich auf 2 x jährlich gekürzt, ansonsten können Kinder sich natürlich auf dieser Fläche weiterhin aufhalten und spielen (z. B. Federball o.ä.).Wenn sich Anwohner/Eltern dazu bereiterklären wollen, die Fläche in Eigenregie häufiger zu mähen, damit das Spielen nicht durch hohes Gras behindert wird, steht dem natürlich nichts entgegen – Absprache mit der Ortsverwaltung/dem Gartenamt wäre jedoch erforderlich.
Im Ortschaftsrat entspann sich eine Diskussion darüber, ob der Spielplatz in der Ulmenstraße aufgegeben werden soll – dafür spreche, dass er nicht allzu weit vom Spielplatz Nordring und dem Mühlenspielplatz ist. Dagegen spreche, dass er verhältnismäßig neu und gut genutzt ist. Beim Spielplatz Stöcke Süd ging die Diskussion dahin, dass die Geräte überwiegend in schlechtem Zustand sind und in Bälde erneuert werden müssen, was weitere Kosten nach sich zöge. Auf der anderen Seite ist der nächste Spielplatz mit Geräten für Kleinkinder in gewisser Entfernung (Mühlstraße). Auch regte sich weiterhin Kritik daran, dass die Kosteneinsparung insgesamt recht überschaubar ist und zudem die Kosten des Geräteabbaus die Einsparungen zumindest im 1. Jahr nahezu auffressen.
Letztendlich gab es eine knappe Mehrheit für den Verwaltungsvorschlag zur Aufgabe des Spielplatzes Stöcke Süd, etliche Ratsmitglieder enthielten sich dabei der Stimme.
Sodann stand die Beratung über die Stellungnahme der Stadt im Rahmen der Anhörung zur 6. Planänderung im Planfeststellungsverfahren 380-kV-Netzverstärkung auf u. a. Baden-Badener Gemarkung an. Der Planfeststellungsbeschluss zur Verstärkung des Netzes von 220 KV auf 380 KV wurde dem Vorhabensträger TransnetBW im Juni 2022 erteilt. TransnetBW hat nun eine 6. Änderung des Planes beantragt, welche nahezu alle Maststandorte auf etlichen Gemarkungen betrifft, auf Gemarkung Baden-Baden sind dies Haueneberstein, Sandweier und Rebland. Inhaltlich besteht der Änderungsantrag darin, dass Transnet bei den Fundamenten der Strommasten von Plattengründung auf Pfahlgründung umsteigen möchte. Das bedeutet, statt einer massiven Betonplatte etwa 2m unterhalb des Erdbodens soll nun pfahlähnlich in die Tiefe gegangen werden – pro Mast mit 4 Betonpfählen. Wasserwirtschaftlich hat dies Vorteile, da die Pfahlgründung den Grundwasserfluss deutlich weniger behindert als eine Betonplatte.
Die städtischen Fachämter haben keine Bedenken geltend gemacht und empfahlen unter gewissen Maßgaben/Hinweisen Zustimmung. der Ortschaftsrat folgte der Argumentation der Verwaltung und fasste einstimmig einen zustimmenden Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat.
Nur Formasache war die Information der Ortsverwaltung an den Ortschaftsrat über den Bauantrag zum Umbau eines Einfamilienhauses und Neubau einer Garage, Nelkenstraße 9, welche das Gremium ohne Diskussion zur Kenntnis nahm.