Aus dem Ortschaftsrat

Zur letzten Sitzung vor der Sommerpause trat der Ortschaftsrat am Montag, 7. Juli 2025, zusammen. Leider waren drei Ratsmitglieder an der Teilnahme verhindert, dennoch war das Gremium mit neun Stimmberechtigten natürlich beschlussfähig.

Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, darunter etliche Bürger und als Gast Herrn Susimaa als Vertreter des Büros KommunalProjekt AG. Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse waren nicht bekannt-zugeben, zum TOP ,,Bekanntgaben“ verwies der Vorsitzende auf die Mitteilungen der Ortsverwaltung, welche dem Beschlussvorlagen beigefügt waren und auch den Zuhörern ausgelegt wurden.

Haupt-Thema des Abends war TOP 3, welcher die Vorfinanzierung der Erschließung und des städtischen Grunderwerbs im Baugebiet ,,Am Iffzer Weg“ durch den Erschließungsträger, die Fa. ESB KommunalProjekt AG (ESB) aus Bruchsal, beinhaltete. Hierzu war Herr Susimaa von ESB in die Sitzung gekommen, um für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung zu stehen. Für das Baugebiet wurde bekanntlich die o.g. Fa. ESB als Erschließungsträger beauftragt, die gesamte Planung und Erschließung des Baugebietes vorzunehmen. Da die Stadt in der Umlegung ca. 85% der Bauplätze im nun zur Erschließung anstehenden Bauabschnitt I zugeteilt bekam, entfallen entsprechend hohe Kostenanteile für die Erschließung und den Geländeerwerb an. Der städtische Haushalt ist aktuell nicht in der Lage, die anfallenden Kosten zu übernehmen, so dass nach Alternativen gesucht wurde, die Kosten außerhalb des Haushalts zu zwischenzufinanzieren, um die Erschließung zeitnah vornehmen zu können. Die vorgeschlagene Vorgehensweise besteht nun darin, dass ESB einen über eine städtische Bürgschaft abgesicherten Kredit bei der LBBW in Höhe von bis zu 6,1 Mio. € aufnimmt. Es wird dafür ein Sonderkonto eingerichtet, später eingehende Grundstückserlöse der Stadt werden dann bis zur vollständigen Rückzahlung auf das Sonderkonto einbezahlt und weitere Erlöse gehen in den städtischen Haushalt. Das Regierungspräsidium als Kommunalaufsicht für die Stadt Baden-Baden hat im Vorfeld bereits mitgeteilt, die erforderliche Genehmigung zu erteilen.

Zugleich schlug die Verwaltung aufgrund der Finanzsituation vor, auf die Vergabe von Grundstücken zum subventionierten Preis zu verzichten. Dieser subventionierte Preis ist nach den Vergaberichtlinien aktuell vorgesehen bei der Hälfte der Grundstücke bis 400qm. Dabei wird ein Preisnachlass von 15 €/qm je Kind gewährt für Familien, die die weiteren Voraussetzungen, insbesondere die Einhaltung der definierten Einkommensgrenze, erfüllen. OV Wolfram Birk erläuterte, wenn statt mit Preisnachlass zum Bodenwert veräußert werde, rechne die Verwaltung mit 80.000 – 100.000 € Mehreinnahmen, die dem Haushalt guttun würden.

Die Ratsmitglieder wollten bei dieser Vorgehensweise nicht mitgehen. Parteiübergreifend plädierten die Ratsmitglieder dafür, weiterhin auch Bauplätze mit Preisnachlass an Familien mit geringem Budget und Kindern zu veräußern. Zur Begründung wurde insbesondere ausgeführt, dass bei ca. 10 potentiell unter Gewährung eines Preisnachlasses veräußerten Grundstücken zwar nicht realisierte Einnahmen von 80.000 – 100.000 € zu erwarten seien, bei der Gesamtsumme der prognostizierten Bauplatzerlöse falle die Summe jedoch nicht wirklich ins Gewicht. Für junge Familien könne jedoch eine Ersparnis von ca. 6.000 € pro Kind beim Bauplatzerwerb entscheidend dafür sein, ob sie sich einen Bauplatz leisten können oder nicht. Dem hielt die Verwaltung entgegen, dass der Knackpunkt bei der Finanzierungsplanung der Häuslebauer eher nicht der Bauplatzpreis, sondern die stark gestiegenen Preise für die Baukosten des Hauses an sich sein wird.

Auf Vorschlag von OV Birk stimmte der Ortschaftsrat in 2 Etappen über die Beschlussvorlage ab. Der Ortschaftsrat empfahl dem Gemeinderat einstimmig ohne Enthaltung, der vorgeschlagenen Finanzierung über einen von ESB aufzunehmenden Kredit mit Absicherung durch städtische Bürgschaft zuzustimmen.

Ebenso einstimmig, jedoch mit 1 Enthaltung, votierte das Gremium für eine Ausschreibung von Grundstücken auch mit ,,Kinderrabatt“ nach der Vergabeordnung.

Weiterhin stand der Bauantrag zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Landseestraße 6 auf der Tagesordnung. OV Birk berichtete, dass es im Grunde dabei um eine Wiedererrichtung gehe, da die Bestandsgarage durch Brand vor einigen Wochen so stark beschädigt wurde, dass ein Abbruch erfolgen musste. Die Garage soll nun exakt so neu gebaut werden, wie sie im bisherigen Bestand war. Der Bauantrag war erforderlich, weil mit dem Abbruch der Garage der Bestandsschutz erloschen ist und daher dasselbe Verfahren wie bei einem kompletten Neubau durchzuführen ist. OV Birk berichtete darüber hinaus, dass der Bauantrag Anfang Juni gestellt wurde und die Baugenehmigung bereits Anfang Juli erteilt wurde. Der Ortschaftsrat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Zum Ende der Sitzung verabschiedete OV Birk die Zuhörer und wünschte allen Anwesenden angesichts der anstehenden Sommerpause und der Sommerferien einen erholsamen Urlaub und denjenigen, die verreisen wollen, eine gesunde Rückkehr.
Die nächste ordentliche Sitzung des Ortschaftsrates ist für Montag,15. September 2025, vorgesehen.