Aus dem Ortschaftsrat

Ein umfangreiches Programm absolvierte der Ortschaftsrat Sandweier in seiner Sitzung am 9. September 2024, welche viele Bürgerinnen und Bürger verfolgten.

Zunächst verpflichtete Ortsvorsteher Wolfram Birk die bei den Kommunalwahlen 2024 wiedergewählte Ortschaftsrätin Claudia Hagenbucher, welche an der konstituierenden Sitzung am 18. Juli 2024 beruflich verhindert war. Nach erfolgter Verpflichtung überreichte OV Wolfram Birk Frau Hagenbucher die Urkunde darüber, verbunden mit einem Blumenstrauß.

Aus der Juli-Sitzung waren keine nicht öffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, zu TOP 3 ,,Bekanntgaben und Mitteilungen“ verwies OY Birk auf die schriftlichen Mitteilungen zu diesem Tagesprdnungspunkt.

Zum TOP ,,Bebauungsplan Am Iffzer Weg – 1. Änderung und Erweiterung“ begrüßte der Vorsitzende Herrn Schneider vom Büro Schöffler als Planer des Bebauungsplans sowie Herrn Armbruster, Leiter des Fachbereichs Stadtplanung der Stadtverwaltung. OV Birk legte einleitend dar, dass das Bebauungsplanverfahren mit dem nun heute durch den Ortschaftsrat vorzuberatenden Satzungsbeschluss abgeschlossen werde und mit dem darauf aufbauenden Umlegungsbeschluss zur Neuordnung der Grundstücke – voraussichtlich im November 2024 – die rechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des 1. Bauabschnittes geschaffen sind.

Herr Schneider trug vor, dass der Bebauungsplan nach Beratung in den kommunalen Ratsgremien im Entwurf im Oktober 2021 offengelegt wurde und die Privaten, aber auch Behörden und städtische Ämter, Stromnetzbetreiber und weitere Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben haben. Mit dem eigentlichen Satzungsbeschluss sollte noch zugewartet werden, bis u. a. die Umlegungsgespräche mit den privaten Grundstückseigentümern abgeschlossen worden waren und die Abstandsflächen zu den Stromleitungen endgültig feststehen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden teilweise berücksichtigt und in den Planentwurfeingearbeitet. Der Entwurf des B-Plans wurde dann im Juni 2024 erneut offengelegt.

Mit 2 von städtischen Fachämtern eingearbeiteten Anregungen konnte sich der Ortschaftsrat nicht einverstanden erklären, er beschloss daher jeweils einstimmig, dass die ursprüngliche Festlegung beibehalten werde:

Zum einen soll die maximale Höhe von Einfriedungen von 0,8 m nicht nur direkt an der Straße gelten, sondern auch für seitliche Einfriedungen entlang seitlicher Grundstücksgrenzen in einem 3,0 m tiefen Grundstücksabschnitt ab der vorderen Grundstücksgrenze. Damit werde sichergestellt, dass KFZ-Lenker beim Ausfahren aus ihrem Grundstück eine bessere Sicht auf vorbeifahrende Fahrzeuge haben, die Verkehrssicherheit wird erhöht.

Zudem zeigte sich der Ortschaftsrat nicht mit der Anregung einverstanden, Flachdach-Begrünung nur bei Hauptgebäuden vorzusehen. Hier forderte der Ortschaftsrat, wie 2021 vorgesehen, dass auch Flachdachgaragen/-carports mit einer Begrünung zu versehen seien. Dies sei ein guter Beitrag zum Klimaschutz und diene zudem einem gewissen Wasserrückhalt bei Regen.

Zuletzt beschloss der Ortschaftsrat eine Änderung bei der Dachziegelfarbe bei Doppelhäusern und Hausgruppen. Um eine einheitliche Optik bei Hausgruppen oder Doppelhäusern zu erreichen, ist üblicherweise eine Dachziegelfarbe vorgeschrieben, welche dann zurAnwendung kommen muss, wenn sich benachbarte Bauherren nicht auf eine Farbe einigen können. Im B-Plan ist bislang ,,ziegelrot“ vorgeschrieben. Aufgrund der zwischenzeitlich (Anm: 1. Mai 2022) auch für Wohnhäuser vorgeschriebene Photovoltaik-Anlagen liege es nahe, so der Ortschaftsrat, die ,,Grundfarbe“ von ziegelrot auf anthrazitzu ändern,wei1 sich die dunklen PV-Module weniger stark abheben.

Die Änderungsbeschlüsse wurden einstimmig gefasst, genauso wie der anschließende Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat, den Bebauungsplan mit den genannten Änderungen als Satzung zu beschließen.

Zudem ist der Flächennutzungsplan in einem Teilbereich zu ändern, da bislang ein Teil des Bebauungsplangebietes (zwischen Stromtrassen und Autobahn) als Grünfläche ausgewiesen ist. Das Verfahren wurde parallel zum Bebauungsplanverfahren geführt und stand zur Beschlussfassung an. Auch hier empfahl der Ortschaftsrat dem Gemeinderat einstimmig, die Änderung des FNP zu beschließen und die Fläche in ,,Wohnbaufläche“ abzuändern.

Sodann stand die Beratung zum Grundsatzbeschluss über der Neugestaltung des Spielplatzes Nordring an. Hierzu waren Frau Grün vom beauftragten Planungsbüro STADT+NATUR aus Freudenstadt sowie Herr Brunsing Leiter des Fachgebiets Park und Garten, anwesend. Der über 40 Jahre alte Spielplatz ist mit seinem Spieleangebot veraltet, zudem sind einige Spielgeräte in der nächsten Zeit zu ersetzen. Der Spielplatz soll daher neu gestaltet werden, hierfür ist ein Betrag von 195.000 € veranschlagt.

Im Juli 2024 fand in der Grundschule Sandweier ein Treffen mit rund 20 Kindern der Ganztagesbetreuung der Grundschule Sandweier statt. Die Anregungen der Kinder zum Spielangebot sind in die Planung eingeflossen, welche die Schaffung von zwei Spielbereichen für zwei Altersgruppen (Kleinkinder und Kinder) vorsieht. Es sind sowohl neue Spielangebote als auch die Integration einzelner, vorhandener, Spielgeräte (Karussell, Kleinkinderschaukel und Sandbaustelle) geplant. Der vorhandene Baumbestand (bis auf 2 Birken) und die meisten Sträucher sollen erhalten bleiben. Der bestehende Fußweg soll im Zuge der Umgestaltung mit einem für Kinder leicht befahrbaren neuen Asphaltbelag hergestellt werden (z. B. Dreirad, Laufrad, .Bobby-Car“). Im südlichen Bereich soll im Schatten der Bäume ein spezieller Kleinkinderbereich mit einer Sandbaustelle, Versteckmöglichkeiten und einer Kleinkinderschaukel entstehen. ln zentraler, mittiger Lage des Spielplatzes soll ein Spiel- und Kreativbereich in Form eines Kies-, Sand- oder Betonwerks entstehen. Die Gestaltung erfolgt mit Spielgeräten in Anlehnung an Förderbänder, Spielkräne und Bagger. Ein kleiner Kletterturm mit Rutsche, Drehscheibe und eine Schaukel bietet weitere Spielangebote. Die Realisierung ist wegen der Lieferfristen der Spielgeräte zum Frühjahr 2025 vorgesehen.

Der Ortschaftsrat begrüßte die Planungen und empfahl einstimmig dem Bau- und Umlegungsausschuss, die Neugestaltung zu beschließen.

ln der Juli-Sitzung stellte die Fraktion der Freien Wähler im Ortschaftsrat den Antrag, das Gewerbegebiet „Gewerbepark Oberfeld“ zeitnah zu entwickeln, sodass der Antrag dem Ortschaftsrat zur Beratung vorgelegt wurde. Begründet wurde der Antrag damit, dass bekanntlich die Gewerbetreibenden in Sandweier keine Entwicklungsmöglichkeiten vor Ort haben und es daher dringend vonnöten sei, in Sandweier Gewerbeflächen anzubieten.

Einleitend legte Ortsvorsteher Birk dar, dass 2012 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst wurde. Der Geltungsbereich des angedachten Bebauungsplans verläuft in etwa – in einigem Abstand vom Südring – von der Römerstraße in gerader Linie bis zum Autobahnwall.

Die Entwicklung des Gebiets ist einigen Restriktionen unterworfen wie etwa die beiden vorhandenen Stromtrassen, ergänzte Herr Armbruster. Diese durchqueren bislang das Gebiet so, dass bei der Bebauungsplanung bislang ,,um diese Trassen herum geplant werden müsste“, was sehr ineffizient sei. Mit der nun schon weit fortgeschrittenen Planung der Verlegung der beiden Stromtrassen zur BAB A5 hin könne eine bessere Planung entstehen, sodass jetzt tatsächlich der Zeitpunkt sein könnte, die weiteren Schritte anzugehen. Der Aufstellungsbeschluss sei ja bereits gefasst worden, auch wurden einige Erschließungsstudien in der Folge des damaligen Aufstellungsbeschlusses entwickelt, sodass man mit einem Bekräftigungsbeschluss die Entwicklung angehen könnte. Allerdings verfüge, so Herr Armbruster, die Stadt nur über einen sehr geringen Anteil der Grundstücke in dem Planungsgebiet, die Flächen seien fast ausschließlich in privater Hand. Wesentlichster Erfolgsfaktor sei daher die Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer. Dies sei also prioritär abzufragen.

Aus den Wortmeldungen im Ortschaftsrat wurde deutlich, dass die zügige gewerbliche Entwicklung des Gebietes von allen Fraktionen als erforderlich angesehen befürwortet wird. Der Ortschaftsrat stimmte daher einstimmig dem Antrag der Freien Wähler zu.

Nicht einverstanden zeigte sich der Ortschaftsrat mit der beantragten Nutzungsänderung für das bislang als Wohngebäude genutzte Haus Lärchenstraße 9, welches seit Frühjahr 2024 als Monteurswohnen genutzt wird und wofür ein Nutzungsändemngsantrag gestellt wurde. Es sollen 7 Monteurszimmer zur Unterbringung von bis zu 21 Personen ausgewiesen werden. Monteurswonungen stellen baurechtlich ,,gewerbliches Wohnen“ dar und sind nicht überall, z .B. in allgemeinen Wohngebieten, allgemein zugelassen. Planungsrechtlich ist die erste Reihe der Wohnbebauung südlich der Lärchenstraße jedoch als ,,Gemengelage“ zu betrachten, weil auf der nördlichen Seite der Lärchenstraße ein Gewerbegebiet liegt. ln einer Gemengelage hat das Gewerbe Rücksicht auf die Wohnnutzung zu nehmen, auf der anderen Seite ist derSchutz des Wohnens gegenüber dem Gewerbe eingeschränkt: Insoweitgilt für das Grundstück Lärchenstraße 9 der Schutzcharakter eines Mischgebietes. Und in einem Mischgebiet seien Monteurswohnungen allgemein zugelassen, so die Stadtplanung. DerAntragsteller habe also einen Anspruch auf Erteilung der Nutzungsändemng.

Sprecher aller Parteien im Ortschaftsrat darauf, dass die beantragte Nutzung bereits aufgenommen wurde und sich störend und nicht in die Wohnumgebung passend darstellt. Die Parksituation habe sich aufgrund der starken Zunahme an Fahrzeugen sehr verschlechtert. Zudem sei die Müllstation sehr unzureichend gelöst, die vorhandenen Behälter entsprechend nicht der Nutzungsintensität. OV Wolfram Birk erklärte die Abfältthematik sei bereits von der Ortsverwaltung den Stadtwerken mitgeteilt worden und die Parkplatzsituation sei vom Baurecht getrennt zu sehen. Gegebenenfalls müsse, wie in anderen Straßen geschehen, mit Beschilderung o. a. das Parken geregelt werden – Aufgrund der geäußerten ablehnenden Wortmeldungen aus dem Ortschaftsrat regte OV Birk an,im Rahmen des Baugenehmigungsfahrens eine Stellungnahme des Ortschaftsrates abzugebem mit dem Inhalt, dass der Ortschaftsrat die Umnutzung ablehnt: Der entsprechende Beschluss erging einstimmig.

Das weitere Bauvorhaben zum Aufbau zweier Gauben auf dem bestehenden Gebäude Katharinastraße 4 ist planungsrechtlich unproblematisch, der Ortschaftsrat nahm Kenntnis davon.

Regen Gebrauch machten die anwesenden und Bürger von der Bürgerfragestunde; ein Mitbürger Mitglied des Heimatvereins Sandweier, bezog sich dabei auf die Anregung des Ortschaftsrat, in Sandweier einen Themen-Rundweg zusammenzustellen. Er überreichte u. a. dem Ortsvorsteher eine Entwurf für einen solchen Rundweg mit der Bitte um Durchsicht, wofür sich OV Wolfram Birk und die Ratsmitglieder herzlich bei ihm bedankten.