Am 02.02.2026 fand die regelmäßig 1 x monatlich vorgesehene Sitzung des Ortschaftsrates Sandweier statt. Erfreulicherweise waren drei Mitbürger als Zuhörer anwesend sowie ein Vertreter von BT/BNN. Ortsvorsteher Wolfram Birk begrüßte weiterhin Herrn Franz Retzer, welcher seit 1. Januar 2026 den Stadtwerken als Geschäftsführer vorsteht sowie Herrn Harald Brill, Leiter des Bereichs lnformations- und Telekommunikationstechnik der Stadtwerke. Herr Retzerstellte sich dem Gremium als neuer Geschäftsführervor und legte dar, ihn freue sehr, dass sein 1. Besuch nach Sandweier führe, denn als Mitglied einer handball-affinen Familie sei ihm Sandweier natürlich ein Begriff. Er lud die Ratsmitglieder dazu ein, bei die Stadtwerke betreffenden Themen ihn gerne anzusprechen. OV Birk nahm das Angebot im Namen des Ratsgremiums gerne an und dankte dafür.
Beide Herren waren anwesend, um dem Gremium einen Überblick über den Sachstand zum geplanten Glasfaserausbau für Sandweier zu geben. Demnach hat unser Ortsteil ein Potenzial von 1.258 Hausanschlüssen, d. h. Häuser (mit insgesamt mehr Wohneinheiten). Damit der Ausbau von Glasfaser in Sandweier wirtschaftlich durchführbar ist, benötigen die Stadtwerke eine Anschlussquote von mind. 50 %. Aktuell haben 55,6 % der Hausanschluss-Eigentümer Interesse an einer Beratung durch die Stadtwerke zum Thema Glasfaseranschluss bekundet.
Aus den bisherigen Beratungsgesprächen resultierte, dass 44,4 % aller Sandweierer Hausanschluss-lnhaber bereits Verträge unterschrieben haben, 2,8 % haben aktiv abgelehnt und 8,5 % den Vertrag noch nicht zurückgeschickt. Die Stadtwerke sind insgesamt zuversichtlich, das erforderliche Quorum von 50 % knapp zu erreichen, sehen aber durchaus noch Potenzial für weitere Glasfaser-Anschlüsse in Sandweier. Herr Brill legte dar, dass beispielsweise in Geroldsau die Beratungsquote bei 70 % gelegen habe und 59 % der Hauseigentümer einen Vertrag zum Anschluss mit Glasfaser mit den Stadtwerken Baden-Baden abgeschlossen haben.
Herr Brill ergänzte, es seien nur 20 % der Angesprochenen, welche sich bewusst gegen eine Glasfaserleitung entschieden haben, rund 24,4 % zögern noch aus verschiedenen Gründen. Die Haushalte sind offensichtlich noch abwartend oder sich nicht bewusst, dass die Anbindung mit Glasfaserkabel auf die nahe Zukunft gesehen unausweichlich ist, um den stetig wachsenden Anforderungen an die Internetverbindung nachzukommen. Schon jetzt steigen die Anforderungen an die Bandbreite kontinuierlich und die bestehenden Leitungsbündel aus Kupfer haben den Nachteil, dass ein Kupferkabel ein elektrisches Feld aufbaut und damit die benachbarten Leitungen stört. Das merkt man daran, wenn zu Zeiten, an denen viele in der Straße im Internet surfen, die eigene Bandbreite merklich abfällt. Dieses Problem kann bei einer Glasfaserleitung nicht entstehen.
Zu warten, bis die Bagger in der Straße auftauchen und dann noch einen Vertrag unterschreiben zu wollen, sei keine gute Lösung, weil die Planungen dann erneut aufgerollt werden müssen und den neu hinzu kommenden die Mehrkosten für die Umplanung in Rechnung gestellt werden müssen. Zudem werde die Verlegung im Fräs-Verfahren vorgenommen, sodass sie sehr zügig vonstatten gehen werde und eine Straße an 1Tag ,,erledigt werden“ könne.
Bis zum Ende der Vertriebsphase ist der Glasfaseranschluss kostenlos, wenn ein Servicevertrag mit den Stadtwerken unterschrieben wird. Bis zum Ende der Bauphase kann man sich mit einem Kostenbeitrag für die erforderliche Umplanung von 200 € noch anschließen lassen, wenn man einen Servicevertrag in der Stadtwerken abschließt, ohne Servicevertrag sind es rd. 2000 €.
Nach Ende der Bauphase belaufen sich die Kosten auf rund 4.165 € für einen Glasfaseranschluss, dann ist es auch egal, ob man einen Servicevertrag mit der Stadtwerken abschließt oder nicht.
Herr Brill betonte, die noch unschlüssigen Bürgerinnen und Bürger wolle man gezielt zuhause aufsuchen, um nochmals ins Gespräch zu kommen, bevor die Bauarbeiten dann starten. Der genaue Zeitpunkt dafür sei noch nicht festgelegt, in jedem Falle aber wird es zeitnah sein und der Beginn dieser Besuche im Mitteilungsblatt Sandweier angekündigt.
Zur weiteren Zeitschiene führte Herr Brill aus, dass bis Ende Februar der Akquise-Prozess weiterlaufe, anschließend werde die Tiefbauplanung vorgenommen und die Ausschreibung der Gewerke. Mit der Verlegung der Glasfaserkabel soll dann im September 2026 begonnen werden.
Abschließend bedankte sich der Vorsitzende bei Herrn Retzer und Herrn Brill für den Sachstandsbericht und verabschiedete beide Herren.
Als nächstes Thema stand der Antrag auf Bauvorbescheid für ein Mehrfamilienhaus in der Sandweier Straße 46 auf der Tagesordnung. Genehmigt, aber noch nicht errichtet, ist an der Stelle ein Doppelhaus mit zwei Vollgeschossen und mit Satteldach. Der nun vorliegende Bauvorbescheidantrag zielt darauf ab, zu klären, ob bei unveränderter Breite, Länge und leicht niedrigerer Höhe des Gebäudes drei Vollgeschosse mit Flachdach errichtet werden können. Für die geplanten Wohnungen sollen sechs Stellplätze auf dem Grundstück ausgewiesen werden. Dem Ortschaftsrat lag zur Sitzung die Stellungnahme der Abteilung Stadtplanung der Stadt Baden-Baden vor. Demnach richtet sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens, da ein Bebauungsplan nicht vorliegt, nach der vorhandenen Umgebungsbebauung. Weiterhin führt das Fachamt aus, dass die Dachform an sich kein Kriterium ist für das Einfügen in der Umgebungsbebauung, daher ist das beantragte Flachdach grundsätzlich zulässig. Dass das Gebäude drei Vollgeschosse erhalten soll, sieh sieht das Fachamt jedoch kritisch. Die vom Antragsteller genannten Präzedenzfälle für dreigeschossige Bebauung nördlich der Aral-Tankstelle können nicht herangezogen werden, weil die Straße planerisch ein trennendes Element darstelle. Maßgeblich sei dagegen die Umgebungsbebauung auf der östlichen Seite der Sandweier Straße, welche nur zwei Vollgeschosse aufweise.
Im Ortschaftsrat entspann sich eine Diskussion darüber, ob man in der Stellungnahme der Ortsverwaltung an die Bauordnung der dreigeschossigen Wohnbebauung an der Stelle zustimmen solle. Einerseits wurde argumentiert, dass in Zeiten knappen Wohnraum es vernünftig sei, zusätzlichen Wohnraum z,u schaffen und an der Stelle sei eine dreigeschossige Bebauung verträglich. Andere Sprecher aus dem Gremium legten dar, dass man bisher drei Vollgeschosse in der Sandweierer Straße immer abgelehnt habe. Wenn jetzt ein Präzedenzfall geschaffen werde, würde dies zu Unverständnis bei denjenigen führen, welche auch gerne dreigeschossig bauen wollten und nicht durften und zudem werde das dörflich orientierte Stadtbild des Ortes Sandweier möglicherweise in der Folge negativ verändert. OV Wolfram Birk führte anschließend aus, er werde gerne die Stellungnahme des Ortschaftsrates zu dem Antrag auf Bauvorbescheid an die Abteilung Bauordnung weitergeben, bat das Gremium jedoch um eine Abstimmung, damit er ein Stimmungsbild über die Haltung des Ortschaftsrates bekomme. ln der Abstimmung zeigte sich, dass bis auf ein Ratsmitglied alle an einer Zweigeschossigkeit in dem Bereich festhalten wollen.
Das zweite Bauvorhaben zum Umbau und Erweiterung eines bestehenden Zweifamilienhauses in der Großen Straße 1 stellte der Vorsitzende kurz vor. Das Haus beinhaltet aktuell 2 Wohnungen. Das Dachgeschoss soll nun zu einer weiteren Wohnung umgebaut werden. Zu diesem Zweck soll das Satteldach leicht erhöht werden, um eine vernünftige Stehhöhe hinzubekommen. Hierfür wird die Dachneigung von 28°auf 35° erhöht. Die Traufhöhe (Schnittkante von Wand und Dachhaut) bleibt wie gehabt, so dass sich die Anforderung an die Grenzabstände nicht verändert. Das bestehende Nebengebäude wird in der Höhe reduziert und eine Garage in dem jetzigen Hof errichtet. Der Ortschaftsrat nahm die Ausführungen ohne Aussprache zur Kenntnis.
In der Bürgerfragestunde gab es zwei Anfragen von anwesenden Bürgern.
Quelle: Mitteilungsblatt Sandweier vom 6.2.2026