Aus dem Ortschaftsrat
Am Donnerstag, 18.07.2024, standen die letzte Sitzung des bestehenden Ortschaftsrates sowie die Konstituierung des am 09.06.2024 neu gewählten Gremiums an.
Zunächst trat der bisherige Ortschaftsrat an den Tisch, um formal zu beschließen, dass für die neu- bzw. wiedergewählten Ratsmitglieder keine Hinderungsgründe bestehen, ihr Amt anzutreten.
Bevor es dann an die Konstituierung ging, galt es zunächst noch eine Ehrung vorzunehmen: Frau Betina Diebold erhielt für 20-jährige Zugehörigkeit zum Ortschaftsrat Sandweier eine Urkunde des Städtetags Baden-Württemberg für ihr ehrenamtliches kommunal-politisches Wirken und die Verdienstnadel in Silber. Ortsvorsteher Wolfram Birk nahm stellvertretend für den Städtetag die Ehrung vor und bedankte sich bei Frau Diebold für ihr Engagement. Erstmals wurde Frau Diebold im Juni 2004 in den Ortschaftsrat gewählt, seit Juli 2013 hat sie zudem das Amt der ersten ehrenamtlichen Vertreterin des Ortsvorstehers inne.
Sodann stand die Verabschiedung der ausscheidenden Ratsmitglieder auf der Tagesordnung, nachdem OV Birk einen Rückblick auf die Ratsarbeit der vergangenen 5 Jahre gegeben hatte.
Bündnis 90/Die GRÜNEN trat nicht mit einer Liste bei der Ortschaftsratswahl in Sandweier an, sodass Frau Angelina Louis und Herr Jürgen Louis als Ortschaftsräte ausscheiden. OV Birk dankte beiden Ratsmitgliedern für ihr Wirken im Ortschaftsrat. Herr Jürgen Louis errang im Juni 2009 als Erster für die GRÜNEN einen Sitz im Ortschaftsrat und war seither ununterbrochen im Ortschaftsrat Sandweier Mitglied. Im Jahr 2014 dann kam ein 2. Sitz für die Partei hinzu, welchen seit Ende Mai 2023 Frau Angelina Louis innehatte. Da sowohl Herr Jürgen Louis als auch Frau Angelina Louis bei den Kommunalwahlen 2024 wiederum ein Mandat für den Gemeinderat der Stadt Baden-Baden erringen konnten, können sie nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung an den Sitzungen des Ortschaftsrates mit beratender Stimme teilnehmen. Insofern, so OV Birk, sei heute nur ein ,,halber Abschied“, denn man sehe sich ja regelmäßig bei den Ortschaftsratssitzungen. Er überreichte dem Ehepaar Louis den traditionellen handbemalten Wappenziegel mit einer Widmung.
Die Verabschiedung von Herrn Ortschaftsrat Robert Kaiser (FDP), welcher an der Sitzung verhindert war, wird im September stattfinden.
Zur konstituierenden Sitzung nahmen dann die drei neu gewählten Ratsmitglieder Simon Bornhäußer (FW), Rafik Messaoudi (FBB) und Marius Merkel (SPD) ihre Plätze am Ratstisch ein. Die 11 anwesenden Ratsmitglieder wurden sodann von OV Wolfram Birk vereidigt und erhielten ihre Verpflichtungs-Urkunde. Leider war Frau Claudia Hagenbucher beruflich an der Teilnahme verhindert, ihre Verpflichtung wird bei der nächsten Sitzung nachgeholt.
Als Nächstes standen Wahlen auf der Tagesordnung. Entsprechend der Anzahl der Parteien mit Fraktionsstatus (mind. 3 Sitze) entschied sich das Gremium auf Vorschlag der Ortsverwaltung dafür, 3 ehrenamtliche Stellvertreter des Ortsvorstehers zu wählen. CDU und Freie Wähler haben jeweils 4 Sitze erringen können, die Freien Wähler jedoch bei den Wahlen zum Ortschaftsrat mehr Stimmen erhalten, sodass sich die Parteien darauf verständigt hatten, das Vorschlagsrecht für den 1. Stellvertreter den Freien Wählern zuzugestehen. Die Wahlen wurden allesamt per Akklamation durchgeführt und erbrachten dann folgendes Ergebnis:
Erster ehrenamtlicher Stellvertreter: Herr Karl-Heinz Raster (FW)
Zweite ehrenamtliche Stellvertreterin: Frau Betina Diebold (CDU) Dritte ehrenamtliche Stellvertreterin: Frau Karin Fierhauser-Merkel (SPD)
Die erste Amtshandlung von des neu gewählten Ersten ehrenamtlichen Stellvertreters bestand darin, die Leitung der Sitzung zum TOP ,,Wahl des Ortsvorstehers“ zu übernehmen, da der Amtsinhaber als befangen den Sitzungstisch verließ. Das Gremium wählte den bisherigen Amtsinhaber Wolfram Birk für weitere 5 Jahre als Ortsvorsteher.
Die Gemeindeordnung sieht für die Ämter der ehrenamtlichen stellvertretenden Ortsvorsteher sowie des hauptamtlichen Ortsvorstehers das Einvernehmen mit dem Gemeinderat vor. Insofern ist das Wahlergebnis rechtlich als Vorschlag an den Gemeinderat zu werten, welcher dann in seiner ersten Sitzung am 22.07.2024 um seine Zustimmung angefragt wird.
Nachdem die Formalien abgearbeitet waren, trat das Gremium in die Sacharbeit ein. So stand ein Bauantrag auf der Tagesordnung, welcher als 1. Nachtrag zu einem bereits genehmigten Bauvorhaben auf dem Grundstück Römerstraße 5 eingereicht war. Für das Baugrundstück Römerstraße 5 liegt seit Januar 2023 eine rechtskräftige Baugenehmigung für den Umbau und die Neubebauung mit Reihen-/Doppel- und Mehrfamilienhäusern vor, es sind 11 Wohneinheiten vorgesehen. ln dem zugrundeliegenden Bauantrag waren 2 Untergeschosse für Kellerräume und Tiefgarage geplant. Mit dem eingereichten 1. Nachtragsantrag zum o. g. Bauvorhaben werden insbesondere im Bereich der Unterkellerung Veränderungen vorgenommen. Die im Ursprungs-Antrag vorgesehene zweigeschossige Unterkellerung und der PKW-Aufzug entfallen. Im hier 22 PKW-Stellplätze und die Fahrradabstellplätze nachgewiesen. Die Tiefgarage wird mit einer Rampe über den Kappesmattweg angedient. Weiterhin wird ein zentraler Müllraum geschaffen.
Der Ortschaftsrat nahm den Nachtrag zur Kenntnis, etliche Sprecher aus dem Gremium führten jedoch aus, dass das Bauvorhaben insgesamt zu groß dimensioniert sei und dem dörflichen Charakter nicht entspreche. Zudem werden Doppelparker erfahrungsgemäß nicht gerne angenommen, weil es umständlich sei, wenn zuerst ein Fahrzeug hochgehoben oder abgesenkt werden müsse, um ans eigene KFZ zu kommen. So werde die Zahl derjenigen Fahrzeuge, welche in der ohnehin nur mit wenigen Stellplätzen gesegneten Ortsmitte parken, stark ansteigen und damit die Zahl der Beschwerden über Falschparker.
Ein weiterer Bauantrag wurde dem Gremium zur Kenntnis gegeben: Auf dem Baugrundstück Eckstraße 5 soll eine von 3 bestehenden Wohnungen als Ferienwohnung umgenutzt werden. Ferienwohnungen stellen eine gewerbliche Nutzung dar und sind in allgemeinen Wohngebieten nicht allgemein, sondern nur ausnahmsweise zulässig. Ein Ausnahmetatbestand liegt nach dem Beherbergungskonzept der Stadt für den beabsichtigten Standort nicht vor, sodass das Vorhaben nach Auskunft des Fachgebiets Stadtplanung auf Ablehnung stößt.
Sodann berichtete OV Wofram Birk über den Antrag der Deutschen Erdwärme GmbH auf Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium um weitere 3 Jahre. Als Träger öffentlicher Belange wird die Stadt Baden-Baden, wie bereits bei den vorherigen Anträgen in den Jahren 2018 und 2021, an diesem Verfahren beteiligt. Die bergrechtliche Erlaubnis C,Konzession“) stellt für die Deutsche Erdwärme GmbH einen Rechtstitel dar, der ihr das exklusive Recht einräumt, eine Aufsuchung der von der Erlaubnis erfassten ,,bergfreien Bodenschätze (hier: Erdwärme, Sole und Lithium)“ durchzuführen. Die Erlaubnis dient insbesondere zur Informationsgewinnung für die weitere Maßnahmeplanung. Das Feld ,,Römerbad“ (Rheinebene zwischen Rheinmünster im Süden und Durmersheim im Norden) konnte im bisherigen Zeitraum noch nicht so weitgehend untersucht werden, dass eine konkrete Ziel- und Reservoirzone für die Erschließung durch eine erste Explorationsbohrung festgelegt werden konnte. Daher wird die Verlängerung um weitere 3 Jahre beantragt.
Bei der vorliegenden bergrechtlichen Anfrage handelt es sich um die Durchführung von seismischen Messungen, um den Gesteinsaufbau zu untersuchen und etwaige günstige Bohrstellen herauszufinden. Konkrete Standorte sind hierbei im Antrag nicht genannt, sodass die Stadt wie 2018 und 2021 allgemeine Stellungnahmen abgegeben wird. So werden einerseits die Potenziale erkannt, klimafreundliche Energie zu gewinnen, andererseits darauf hingewiesen, dass bei Maßnahmen der Schutz der Wassergewinnungsanlagen und der Thermalquellen oder auch der Gebäude sicherzustellen ist.
Der Ortschaftsrat schloss sich der Beschlussempfehlung der Stadtverwaltung einmütig an.