Zur letzten Sitzung des Jahres 2023 trat der Ortschaftsrat am Montag, 4. Dezember 2023, zusammen.
Trotz der sehr kurzen Tagesordnung verfolgten 2 Zuhörer die Beratungen.

Begonnen wurde mit dem TOP ,,Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaik-Anlage ehemalige Kiesgrube Niederwald“. Hier ging es um den Einleitungsbeschluss, also das Verfahren zu beginnen. Zu diesem Punkt begrüßte Ortsvorsteher Wolfram Birk Herrn Oehler, Leiter der Stadtwerke Baden-Baden, welcher die vorgesehene Maßnahme vorstellte. Die für die Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPV) vorgesehene Fläche ist Teil der ehemaligen Kiesgrube Stürmlinger und ist mit Erdaushubmaterial aufgefüllt. Die Auffüllung ist nun beendet. Auf der Fläche ist nun vorgesehen, eine FFPV-Anlage zu errichten. Gemäß ersten Konzeptüberlegungen besteht ein Potenzial zur Installation von rund 3.000 Kilowatt-Peak (kWp) auf dem Gelände. Das prognostizierte Stromerzeugungspotenzial liegt hier bei rund 3 Millionen Kilowattstunden (kWh) proJahr. Dies entspricht rund 10 % der heutigen erneuerbaren Stromerzeugungsleistung und rund 1-2 % des heutigen Strombedarfs in Baden-Baden.

Damit dieses Vorhaben umgesetzt werden kann, müssen zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, weshalb ein Bebauungsplan aufzustellen ist. Aktuell, so OV Birk, liegt die Fläche im Außenbereich, Baurecht muss daher zuerst geschaffen werden. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung, welche vom Land den Kommunen verpflichtend auferlegt wurde, sind bis 2023 insgesamt 5 konkrete Maßnahmen anzugehen, eine davon ist die FFPV-Anlage im Niederwald. Eine Abstimmung mit dem Regional-verband, welcher aktuell eine Fortschreibung des Regional-Teilplans ,,Solarenergie“ vornimmt, ist ebenso vorgesehen wie die Änderung des Flächennutzungsplanes. Damit das Verfahren beginnen kann, ist zunächst der Einleitungsbeschluss zu fassen.

Der Ortschaftsrat empfahl dem Gemeinderat einstimmig bei 2 Enthaltungen, das Bebauungsplan-Verfahren einzuleiten.

Sodann informierte OV Wolfram Birk über den Bauantrag zur Nutzungsänderung einer bisherigen Wohnung im Wohn- und Geschäftshaus Nordring 2. Dort soll eine bestehende Zahnarztpraxis erweitert werden, indem die angrenzende Wohnung zu Verwaltungsräumen umgenutzt wird. Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des B-Plans ,,Nord-West“, welcher als Gebietscharakter ein allgemeines Wohngebiet vorgibt. In solchen Wohngebieten wiederum sind Räume für freiberuflich Tätige allgemein zugelassen, so dass die Erweiterung der Zahnarztpraxis baurechtlich. zulässig ist. Der Ortschaftsrat nahm das Vorhaben zur Kenntnis.

Unter TOP ,,Bekanntgaben“ informierte OV Birk das Gremium auf Wunsch des FG Bauordnung darüber, dass Hütten im Außenbereich nur im Zusammenhang mit landwirtschaftlicher Nutzung als Gerätehütten bis zu 20 cbm umbauten Raums ohne Aufenthaltsmöglichkeit zulässig sind. Leider sind in den vergangenen Jahren etliche Hütten errichtet worden, die lediglich der Freizeitgestaltung in Form von Wochenend-Hütten dienen und damit nicht genehmigungsfähig sind. Das Fachgebiet Bauordnung hat aktuell mehrere Beseitigungsverfahren angestoßen, eine Beseitigungsverfügung wurde vom Grundstückseigentümer beim Verwaltungsgericht angefochten, allerdings erfolglos.

Zum Schluss wünschte Ortsvorsteher Birk allen Anwesenden eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2024.

Entnommen aus dem Gemeindeblatt