Aufgrund der am Montag, 10. Oktober anberaumten Gemeinderatssitzung trat der Ortschaftsrat ausnahmsweise an einem Dienstag, nämlich dem 11.10.2023,zu seiner öffentlichen Sitzung zusammen.
Nachdem keine Beschlüsse in derletzten nichtöffentlichen Sitzung gefasst wurden und auch keine Bekanntgaben anstanden, rief der Vorsitzende zügig den TOP 3 »Kommunales Starkregenrisikomanagement“ auf. Zu diesem Thema war Frau Mengler vom Fachgebiet Tiefbau der Stadt zu Gast, welche federführend das Projekt bearbeitete. Sie führte aus, dass der Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden in der Vergangenheit wiederholt von Hochwasser oder Starkregenereignissen betroffen waren, welche zu Schäden an Gebäuden und Infrastruktur geführt haben. Bei Starkregen kann sogenanntes wild abfließendes Wasser zu massiven Überflutungen führen. Daher haben Stadt und Landkreis sich zusammengetan, um eine Starkregengefahrenkarten zu erstellen. So wurde errechnet, welche Flächen bei unterschiedlich starken Regenereignissen wie betroffen sind. Anschließend wurde bewertet, welche öffentlichen Einrichtungen besonders gefährdet sind und worin die Gefährdungen liegen (etwa, wenn vom Dach abfließendes Wasser über Lichtschächte oder andere Öffnungen in die Gebäude eindringen kann).
In einem dritten Schritt wurde mit den städtischen Fachämtern ein Handlungskonzept erarbeitet, mit welchem das Schadensrisiko minimiert werden kann (wie etwa die Berücksichtigung bei Bauanträgen oder auch Erarbeitung von Bebauungsplänen).
Im Weiteren sind auch Bürgerinformationen zu diesem Thema vorgesehen, diese sollen voraussichtlich im Frühjahr 2024 stattfinden, um auch die Bürgerschaft und Grundstückseigentümer zu sensibilisieren. Dies deshalb, weil die Starkregenrisikovorsorge für private Objekte den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern obliegen. Der Ortschaftsrat begrüßte die Erarbeitung des Konzeptes und Sprecher verschiedener Parteien führten aus, dass es Sinn mache, sich bei Baumaßnahmen damit zu beschäftigen, den Regen vor Ort zu versickern, z.B. durch Regenversickerungsbecken oder auch Rigolen. Angesprochen wurde vom Ortschaftsrat auch die Überschwemmungsgefahr vom Ooser Landgraben für die Bebauung der nahegelegenen Straßenzüge wie Eichelbergstraße oder etwa Am Landgraben. Hier, so Frau Menges, sei der Zweckverband Hochwasserschutz für die Erarbeitung eines Konzeptes zuständigt, dieses werde ebenfalls erstellt.
Zu TOP 4 Nebenanlagen außerhalb des Baufensters im Bebauungsplangebiet ,,Stöcke Süd“ erläuterte Ortsvorsteher Wofram Birk, dass der Bebauungsplan Nebenanlagen wie Gartenhütten, Swimmingpools etc. nur innerhalb der bebaubaren Flächen zulässt. Diese Vorschrift gibt es in Sandweier nur in den Bebauungsplänen ,,Stöcke Süd“ und ,,Stöcke Nord“. Im Zuge einer Bauüberwachung wurde festgestellt, dass im Baugebiet Stöcke Süd mehr als 20 Gartenhütten ohne Genehmigung außerhalb der Baugrenzen errichtet wurden.
In der jüngeren Vergangenheit hat die Baurechtsbehörde in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat bereits Swimmingpools außerhalb der überbaubaren Fläche im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ,,Stöcke Süd“nachträglich genehmigt. Diese Befreiungen waren nicht allgemein auf ,,Nebenanlagen“, sondern speziell auf Swimmingpools gerichtet. Das Fachgebiet Bauordnung ist nun auf die Ortsverwaltung zugekommen mit der Bitte um Rückmeldung, wie weiter verfahren werden soll. Das Fachgebiet Bauordnung hält ein Einschreiten angesichts der Vielzahl an Fällen für nicht verhältnismäßig und würde die Gartenhäuser dulden. Andernfalls müssten alle Verstöße im Geltungsbereich des Bebauungsplans geahndet werden.
In der anschließenden Diskussion zeigte sich der Ortschaftsrat mit einer Duldung einverstanden, nicht ohne auf den ärgerlichen Umstand hinzuweisen, dass die Baurechtsbehörde die teilweise seit jahrzehnten stehenden Gartenhütten nicht kontrolliert hat.
Anfragen aus dem Ortschaftsrat und aus der Bürgerschaft beendeten die Sitzung.