Aus dem Ortschaftsrat
Zu der 17. öffentlichen Sitzung trat der Ortschaftsrat Sandweier am 5. Mai 2021 in der Rheintalhalle zusammen, erfreulicherweise waren wiederum etliche Mitbürgerinnen und Mitbürger als Zuhörer anwesend.
Zu Beginn der Sitzung teilte Ortsvorsteher Wolfram Birk mit, dass die für 12. April 2021 vorgesehene Sitzung mit Blick auf die hohen lnzidenzzahlen abgesagt wurde, zumal nur zwei Angelegenheiten einfacherer Art zur Beschlussfassung anstanden und diese im elektronischen Verfahren einstimmig beschlossen werden konnten. Befürwortet hat demnach das Gremium den Bauantrag zur Sanierung des Bestandsgebäudes und Erweiterung von zwei auf drei Wohnungen, Eckstraße 5. Ebenso stimmte das Gremium einhellig dem Antrag des Motorradclubs Baden-Baden auf Durchführung des jährlichen Moto-Cross-Rennens für die jahre 2021 – 2023, jeweils im September, zu.
Anschließend trug OV Birk vor, dass die Ortsverwaltung Sandweier zur Fortführung des Naturschutzprojektes ,,Vernässung Bruchgrabengebiet“ angehört werde. Bereits seit 2018 wurde im Rahmen eines auf 3 Jahre angelegten Modellprojektes mit Zustimmung des Ortschaftsrates der Wasserrückhalt im Bruchgraben durch Erhöhung der Anstauung im südlichen Teil des Naturschutzgebietes erhöht. Das FG Forst und Natur beantragt nun die Fortführung des Projektes bis Ende 2030.
Herr Ebert, Naturschutzfachkraft beim Fachgebiet Forst und Natur, berichtete, dass das Monitoring der 3-jährigen Testphase positive Effekte auf die Lebensräume der dort vorkommenden Wasservögel ergebe habe, negative Auswirkungen habe das Monitoring nicht erbracht. Auf damaligen Wunsch des Ortschaftsrates wurde das Monitoring auf Feldhasen und Rehwild ausgedehnt, auch diese Arten seien durch die Vernässung in ihrem Vorkommen nicht beeinträchtigt. Die ebenfalls vom Gremium ins Spiel gebrachte Vornahme einer Überprüfung, in wieweit sich das Vorkommen von Schnaken erhöht habe, konnte aus methodischen Gründen (nur ein nasses Jahr, kleinräumiger Niederschlagsrückhalt) nicht ausgeführt werden.
Aus den Reihen des Ortschaftsrates wurde moniert, dass mit der Vernässung auch unerwünschte Arten gefördert werden wie etwa de Kalikokrebse, welche sich über das Grabensystem verbreiten. Dem entgegnete Herr Ebert, dass die Kalikokrebse zur Verbreitung nicht auf wasserführende Flächen angewiesen seien, sondern sich auch über Land fortbewegen. Der Kalikokrebs sei in der Fläche etabliert. Ein weiteres Problem meldeten verschiedene Sprecher mit der befürchteten Zunahme an Stechmücken durch die Vernässung, dies unter dem Gesichtspunkt, dass in den letzten Jahren auch Stechmücken sich im Oberrheingraben verbreiten wie Tigermücke oder auch Anopheles, letztere könne auch Malaria übertragen. Herr Ebert entgegnete, dass sich z.B. Tigermücken eher in offenen Behältern wie Containern in Industriegebieten verbreiten, nicht aber in der offenen Landschaft. Auf Anregung des Ortschaftsrates wird er prüfen, ob nicht in Zusammenarbeit mit der am Rhein tätigen KABS (Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage) eine begleitende Bekämpfung des Schnakenaufkommens möglich ist.
Das Fachgebiet Friedhof und Bestattungen wandte sich an die Ortsverwaltung, weil auf dem Feld G des Friedhofes ein weiteres Urnengemeinschafsgrab entstehen soll. Hierzu reichte das Fachamt 3 Gestaltungsvorschläge für den Stein ein. Der Ortschaftsrat konnte sich mit keinem der Entwürfe anfreunden und forderte das Fachamt auf, nochmals Vorschläge zu unterbreiten.
Anschließend stellte OV Birk einige Bauanträge vor, welchen das Gremium zustimmte:
– Nutzungsänderung eines Wohnhauses mit Garagen, Belchenstr. 18 (Umnutzung einer Garage in Wohnraum): Zustimmung unter der Maßgabe, dass die baurechtlich erforderliche Zahl an Stellplätzen nachgewiesen wird
– Errichtung einer Doppelgarage und eines Windfangs für ein Wohngebäude, Römerstraße 19 E
Des Weiteren teilte OV Wolfram Birk mit, dass die Baurechtsbehörde den Bauantrag auf Errichtungeiner0oppelhaushälfte, Am Filmstudio 2, ohne vorherige Anhörung des Ortschaftsrates genehmigt habe, da die Bauherren Baukindergeld beantragen können und dafür Bedingung ist, dass die Baugenehmigung bis 31.03.2021 erfolgt sein muss und der Bauantrag erst wenige Tage vor Monatsende des März eingereicht wurde. Das Bauvorhaben entspricht teilweise nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes. Zur Sicherstellung der B-Plan-Konformität wurden Auflagen in die Genehmigung aufgenommen, die Baufreigabe (,,Roter Punkt“) wird erst erteilt werden, wenn die entsprechenden Nachträge eingereicht und von der Bauordnung akzeptiert worden sind. OV Birk bat den Ortschaftsrat um Verständnis für das gewählte Vorgehen.
ln der Bürgerfragestunde meldete sich ein Bürger zu Wort, welcher insbesondere die mangelhafte Radwegeanbindung zwischen Oos und Sandweier monierte. OV Wofram Birk berichtete in dem Zusammenhang über anstehende Maßnahmen: So wird einerseits noch 2021 die Querung der Richard-Haniel-Straße bei der Oosbachbrücke durch eine Mittelinsel noch sicherer gemacht werden.
Zudem sei es im Zuge eines bundesweiten Projektes möglich, auf der ehemaligen
B 3 zwischen Oos und Sandweier Schutzstreifen-Markierungen für Radfahrer anzubringen. Die Straßenverkehrsordnung sieht Schutzstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften nicht vor, nun sollen auf entsprechenden Modell-Abschnitten Erfahrungen gesammelt werden. Nach Mitteilung des Fachgebiets Tiefbau könnten die Markierungen bereits Ende Mai 2021 aufgebracht sein.