Die Stadt Baden-Baden bittet alle Wähler darum, zum Wählen bei der Landtagswahl am Sonntag einen Kugelschreiber und eine medizinische bzw. eine FFP2-Maske ins Wahllokal mitzubringen.
Ausnahmen sind lediglich aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung möglich. Menschen, die Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, wie etwa Fieber, trockener Husten oder auch eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Das gelte auch für Menschen, die während der zehn Tage vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, wie die Stadt weiter ausführt.
Für Menschen, die kurzfristig erkranken, besteht am Wahltag bis 15 Uhr die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.