Zur
zweiten Sitzung in diesem Jahr traf sich der Ortschaftsrat Sandweier
am 2. März im Sitzungssaal des Rathauses Sandweier.
Ortsvorsteher
Wolfram Birk begrüßte eingangs die Anwesenden, darunter etliche
Bürger und die Vertreter der beiden Tageszeitungen BNN und BT. Vor
Eintritt in die Tagesordnung gab OV Birk bekannt, dass der Bauantrag
,,Niederwaldstraße 37″ von der Tagesordnung abgesetzt werde, da
der Architekt mitgeteilt habe, die Planungen würden überarbeitet,
so dass eine Beratung der bisherigen Planungen nicht zielführend
wäre.
Zugleich bat der Vorsitzende darum, 2 weitere Bauanträge
(Walburgastraße 1 und Am Filmstudio 11) unter TOP Verschiedenes zu
beraten, womit sich das Gremium einmütig einverstanden erklärte.
Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse waren unter TOP 1 nicht bekannt zu geben, sodass ohne Weiteres der erste Bauantrag aufgerufen werden konnte. Hierbei handelte es sich um die Verlängerung eines Bauvorbescheides zur weitergehenden Bebauung des Grundstückes Westring 9.
Erstmals wurde auf entsprechenden Antrag hin die Teilung und weitere Bebauung des 1.025 qm großen Grundstücks im Jahre 1989 als Bauvorbescheid genehmigt. Ein Bauvorbescheid verliert, wie eine Baugenehmigung auch, nach 3 Jahren seine Gültigkeit, wenn das Vorhaben nicht realisiert wird. Es kann jedoch beliebig oft ein Antrag auf Verlängerung des Bescheides gestellt werden, so auch in diesem Fall. Über den neuen, im Dezember 2019 gestellten Antrag zur Verlängerung des Bauvorbescheides war nun zu beraten. Nachdem die Planungen nach wie vor den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nord-West entsprechen, gibt es keinen Grund, die Verlängerung des Bescheides zu versagen. Der Ortschaftsrat stimmte einstimmig der Verlängerung der Geltungsdauerdes Bauvorbescheides um weitere 3 Jahre zu. Als nächstes Bauvorhaben trug OV Birk den geplanten Teilabbruch sowie die angedachte Erweiterung des Wohnhauses in der Sandweierer Straße 34 vor. Der bisherige Ökonomietrakt soll abgebrochen werden und an dessen Stelle ein Neubau erfolgen, welcher im EG eine Garage aufweist und im OG Wohnraum. Zu der bisher vorhandenen Wohnung im Erdgeschoss soll mit dem geplanten Umbau eine weitere Wohneinheit entstehen, die sich über das 1. OG und das Dachgeschoss erstreckt. Zur Verbesserung der Wohnqualität sollen im bestehenden Wohngebäudeteil noch 2 Gauben errichtet werden. Die Zulässigkeit richtet sich nach der Umgebungsbebauung, die Fachämter haben keine planungsrechtlichen Bedenken geltend gemacht. Der Ortschaftsrat stimmte dem Vorhaben einmütig zu.
Sodann
berichtete OV Birk über die Überlegungen der Verwaltung, eine
Ordnung des Parkens in der Hanfstraße zu erreichen.
Seit
etlichen Jahren erreichen die Ortsverwaltung immer wieder Klagen
darüber, dass die parkenden PKW in der Hanfstraße den Gehweg
zuparken, so dass Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen.
Wird aber beidseits vermeintlich ordnungsgemäß geparkt, ohne den
Gehweg zu benutzen, wird der verbleibende Straßenraum für größere
LKW wie etwa die Müllabfuhr oder auch die Feuerwehr zu schmal.
Ortsverwaltung, Tiefbau und Straßenverkehrsbehörde haben daher vor
Ort ermittelt und in einem Plan festgehalten, wie eine Parkierung
erreicht werden kann, die einerseits möglichst viele Stellplätze
ausweist, andererseits aber die Gehwegbereiche so frei hält, dass
Fußgänger problemlos passieren können. Dies würde aber bedingen,
dass unter Berücksichtigung bestehender Grundstückszufahrten nur
noch eine wechselweise einseitige Parkierung machbar wäre. Dies
solle durch eine entsprechende Halteverbots-Beschilderung kenntlich
gemacht werden.
Im Ortschaftsrat herrschte Einigkeit darüber, dass die bisherige Parkierungssituation verbesserungsbedürftig ist, die Art und Weise, wie dies erreicht werden soll, wurde unterschiedlich gesehen. So gab es etliche Stimmen im Ortschaftsrat, die sich positiv zur vorgelegten Beschilderung äußerten, aber auch etliche, die Vorbehalte äußerten. So wurde unter anderem argumentiert, dass eine Regelung des Parkverhaltens durch die Straßenverkehrsordnung gegeben sei,welche zum Einen das Parken auf Gehwegen verbiete und zum Anderen einen Straßen-Mindestbreite von 3 Metern zwischen parkenden Fahrzeugen verlange. Alle Sprecher indes führten aus, anstelle einer Beschilderung sei ein Aufmarkieren von Parkflächen die bessere Variante.
Alle Maßnahmen aber seien nutzlos, wenn die Kontrolle von Fehlverhalten nicht erfolge. So einigte sich das Gremium auf eine abgestufte Vorgehensweise. So soll zunächst in den kommenden Wochen der Gemeindevollzugsdienst verstärkt Kontrollen in der Hanfstraße vornehmen, die Ortsverwaltung wurde beauftragt, hierfür in der kommenden Sitzung einen Plan vorlegen, in welchem die Parkflächen eingezeichnet sind.
Unter
Punkt Verschiedenes trug OV Wolfram Birk weitere Bauvorhaben vor:
So
soll auf dem Grundstück Walburgastraße 1 im bestehenden
Zweifamilienhaus eine weitere Wohnung im Dachgeschoss ausgewiesen
werden, weshalb einerseits das Dach mit einer Aufsparren-Dämmung
versehen werden soll, was zu einer Erhöhung des Daches um ca. 30 cm
führt. Zudem sollen im Dachgeschoss 2 Gauben errichtet werden. Der
Ortschaftsrat stimmte dem Bauvorhaben, zu welchem sich Herr
Ortschaftsrat Walter für befangen erklärte und im Zuschauerraum
Platz nahm, einstimmig zu.
Das
erste Bauvorhaben im Neubaugebiet,,Stöcke Nord“ mit der Adresse
,,Am Filmstudio 11″ war ebenfalls der Ortsverwaltung zugegangen.
Da die Planungen die Vorgaben des Bebauungsplanes vollständig
einhalten, wurde es im Kenntnisgabeverfahren eingereicht, so dass
eine Beschlussfassung im Ortschaftsrat nicht erforderlich war. Die
angrenzenden Baugrundstücke sind noch im Eigentum der Stadt, so dass
private Angrenzer derzeit nicht angehört werden müssen.
Geplant
ist ein Wohngebäude mit 1 Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss
und insgesamt welchem 2 Wohnungen untergebracht sind. Das Gremium
nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Sodann
berichtete OV Birk über den erfolgten Umbau der Antennenanlage auf
dem Schlauchturm des Feuerwehrgebäudes Sandweier. Der entsprechende
Antrag auf Baugenehmigung war im November 2017 im Ortschaftsrat in
öffentlicher Sitzung behandelt und anschließend dann von der
Baurechtsbehörde die Genehmigung erteilt worden.
Die Umsetzung
hat mehr als 2 Jahre lang auf sich warten lassen, in der vergangenen
Woche wurde sie nun durchgeführt. Die Deutsche Funkturmgesellschaft
(DFMG) als Tochterunternehmen der Telekom errichtete einen neuen
Antennenträger, mit welchem die Mobilfunkantennen um etwa 5m höher
angebracht werden als bislang. Zugleich wird mit der Erneuerung der
Antennen die Voraussetzung dafür geschaffen, anstelle des bisherigen
Standards ,,3G“ nunmehr schnelleres mobiles Internet, gewöhnlich
als ,,“4G“ oder ,,LTE“ bezeichnet, zu empfangen. Die
hierfür erforderliche Verteiler-Technik wird von der Telekom in den
kommenden 2 bis 3 Monaten erstellt.
Das Höherlegen der Antennen hat den Vorteil, dass die Aussichtsplattform des Feuerwehrgebäudes z. B. mit den Vorschulkindern oder auch bei Feuerwehrfesten wieder begangen werden kann, da ausgeschlossen ist, dass die Besucher in den Sicherheitsbereich der Antennen geraten können.
Einige Anfragen aus dem Ortschaftsrat beendeten die Sitzung.