Zur zweiten Sitzung in diesem Jahr traf sich der Ortschaftsrat Sandweier am 2. März im Sitzungssaal des Rathauses Sandweier.
Ortsvorsteher Wolfram Birk begrüßte eingangs die Anwesenden, darunter etliche Bürger und die Vertreter der beiden Tageszeitungen BNN und BT. Vor Eintritt in die Tagesordnung gab OV Birk bekannt, dass der Bauantrag ,,Niederwaldstraße 37″ von der Tagesordnung abgesetzt werde, da der Architekt mitgeteilt habe, die Planungen würden überarbeitet, so dass eine Beratung der bisherigen Planungen nicht zielführend wäre.
Zugleich bat der Vorsitzende darum, 2 weitere Bauanträge (Walburgastraße 1 und Am Filmstudio 11) unter TOP Verschiedenes zu beraten, womit sich das Gremium einmütig einverstanden erklärte.

Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse waren unter TOP 1 nicht bekannt zu geben, sodass ohne Weiteres der erste Bauantrag aufgerufen werden konnte. Hierbei handelte es sich um die Verlängerung eines Bauvorbescheides zur weitergehenden Bebauung des Grundstückes Westring 9.
Erstmals wurde auf entsprechenden Antrag hin die Teilung und weitere Bebauung des 1.025 qm großen Grundstücks im Jahre 1989 als Bauvorbescheid genehmigt. Ein Bauvorbescheid verliert, wie eine Baugenehmigung auch, nach 3 Jahren seine Gültigkeit, wenn das Vorhaben nicht realisiert wird. Es kann jedoch beliebig oft ein Antrag auf Verlängerung des Bescheides gestellt werden, so auch in diesem Fall. Über den neuen, im Dezember 2019 gestellten Antrag zur Verlängerung des Bauvorbescheides war nun zu beraten. Nachdem die Planungen nach wie vor den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nord-West entsprechen, gibt es keinen Grund, die Verlängerung des Bescheides zu versagen. Der Ortschaftsrat stimmte einstimmig der Verlängerung der Geltungsdauerdes Bauvorbescheides um weitere 3 Jahre zu. Als nächstes Bauvorhaben trug OV Birk den geplanten Teilabbruch sowie die angedachte Erweiterung des Wohnhauses in der Sandweierer Straße 34 vor. Der bisherige Ökonomietrakt soll abgebrochen werden und an dessen Stelle ein Neubau erfolgen, welcher im EG eine Garage aufweist und im OG Wohnraum. Zu der bisher vorhandenen Wohnung im Erdgeschoss soll mit dem geplanten Umbau eine weitere Wohneinheit entstehen, die sich über das 1. OG und das Dachgeschoss erstreckt. Zur Verbesserung der Wohnqualität sollen im bestehenden Wohngebäudeteil noch 2 Gauben errichtet werden. Die Zulässigkeit richtet sich nach der Umgebungsbebauung, die Fachämter haben keine planungsrechtlichen Bedenken geltend gemacht. Der Ortschaftsrat stimmte dem Vorhaben einmütig zu.

Sodann berichtete OV Birk über die Überlegungen der Verwaltung, eine Ordnung des Parkens in der Hanfstraße zu erreichen.
Seit etlichen Jahren erreichen die Ortsverwaltung immer wieder Klagen darüber, dass die parkenden PKW in der Hanfstraße den Gehweg zuparken, so dass Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen. Wird aber beidseits vermeintlich ordnungsgemäß geparkt, ohne den Gehweg zu benutzen, wird der verbleibende Straßenraum für größere LKW wie etwa die Müllabfuhr oder auch die Feuerwehr zu schmal. Ortsverwaltung, Tiefbau und Straßenverkehrsbehörde haben daher vor Ort ermittelt und in einem Plan festgehalten, wie eine Parkierung erreicht werden kann, die einerseits möglichst viele Stellplätze ausweist, andererseits aber die Gehwegbereiche so frei hält, dass Fußgänger problemlos passieren können. Dies würde aber bedingen, dass unter Berücksichtigung bestehender Grundstückszufahrten nur noch eine wechselweise einseitige Parkierung machbar wäre. Dies solle durch eine entsprechende Halteverbots-Beschilderung kenntlich gemacht werden.

Im Ortschaftsrat herrschte Einigkeit darüber, dass die bisherige Parkierungssituation verbesserungsbedürftig ist, die Art und Weise, wie dies erreicht werden soll, wurde unterschiedlich gesehen. So gab es etliche Stimmen im Ortschaftsrat, die sich positiv zur vorgelegten Beschilderung äußerten, aber auch etliche, die Vorbehalte äußerten. So wurde unter anderem argumentiert, dass eine Regelung des Parkverhaltens durch die Straßenverkehrsordnung gegeben sei,welche zum Einen das Parken auf Gehwegen verbiete und zum Anderen einen Straßen-Mindestbreite von 3 Metern zwischen parkenden Fahrzeugen verlange. Alle Sprecher indes führten aus, anstelle einer Beschilderung sei ein Aufmarkieren von Parkflächen die bessere Variante.

Alle Maßnahmen aber seien nutzlos, wenn die Kontrolle von Fehlverhalten nicht erfolge. So einigte sich das Gremium auf eine abgestufte Vorgehensweise. So soll zunächst in den kommenden Wochen der Gemeindevollzugsdienst verstärkt Kontrollen in der Hanfstraße vornehmen, die Ortsverwaltung wurde beauftragt, hierfür in der kommenden Sitzung einen Plan vorlegen, in welchem die Parkflächen eingezeichnet sind.

Unter Punkt Verschiedenes trug OV Wolfram Birk weitere Bauvorhaben vor:
So soll auf dem Grundstück Walburgastraße 1 im bestehenden Zweifamilienhaus eine weitere Wohnung im Dachgeschoss ausgewiesen werden, weshalb einerseits das Dach mit einer Aufsparren-Dämmung versehen werden soll, was zu einer Erhöhung des Daches um ca. 30 cm führt. Zudem sollen im Dachgeschoss 2 Gauben errichtet werden. Der Ortschaftsrat stimmte dem Bauvorhaben, zu welchem sich Herr Ortschaftsrat Walter für befangen erklärte und im Zuschauerraum Platz nahm, einstimmig zu.

Das erste Bauvorhaben im Neubaugebiet,,Stöcke Nord“ mit der Adresse ,,Am Filmstudio 11″ war ebenfalls der Ortsverwaltung zugegangen. Da die Planungen die Vorgaben des Bebauungsplanes vollständig einhalten, wurde es im Kenntnisgabeverfahren eingereicht, so dass eine Beschlussfassung im Ortschaftsrat nicht erforderlich war. Die angrenzenden Baugrundstücke sind noch im Eigentum der Stadt, so dass private Angrenzer derzeit nicht angehört werden müssen.
Geplant ist ein Wohngebäude mit 1 Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss und insgesamt welchem 2 Wohnungen untergebracht sind. Das Gremium nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Sodann berichtete OV Birk über den erfolgten Umbau der Antennenanlage auf dem Schlauchturm des Feuerwehrgebäudes Sandweier. Der entsprechende Antrag auf Baugenehmigung war im November 2017 im Ortschaftsrat in öffentlicher Sitzung behandelt und anschließend dann von der Baurechtsbehörde die Genehmigung erteilt worden.
Die Umsetzung hat mehr als 2 Jahre lang auf sich warten lassen, in der vergangenen Woche wurde sie nun durchgeführt. Die Deutsche Funkturmgesellschaft (DFMG) als Tochterunternehmen der Telekom errichtete einen neuen Antennenträger, mit welchem die Mobilfunkantennen um etwa 5m höher angebracht werden als bislang. Zugleich wird mit der Erneuerung der Antennen die Voraussetzung dafür geschaffen, anstelle des bisherigen Standards ,,3G“ nunmehr schnelleres mobiles Internet, gewöhnlich als ,,“4G“ oder ,,LTE“ bezeichnet, zu empfangen. Die hierfür erforderliche Verteiler-Technik wird von der Telekom in den kommenden 2 bis 3 Monaten erstellt.

Das Höherlegen der Antennen hat den Vorteil, dass die Aussichtsplattform des Feuerwehrgebäudes z. B. mit den Vorschulkindern oder auch bei Feuerwehrfesten wieder begangen werden kann, da ausgeschlossen ist, dass die Besucher in den Sicherheitsbereich der Antennen geraten können.

Einige Anfragen aus dem Ortschaftsrat beendeten die Sitzung.