Am Montag, 4. Juni 2018, fand sich der Ortschaftsrat Sandweier zur regulären monatlichen Sitzung im Rathaus Sandweier ein.
Ortsvorsteher Birk begrüßte die anwesenden Gremiumsmitglieder, Herrn Carsten Braun (Freiw. Feuerwehr Sandweier) sowie die Vertreter der beiden Tageszeitungen BNN und BT sowie als Zuhörer einen Mitbürger.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gab OV Wolfram Birk bekannt, dass er den TOP ,,Vergabe der Erschließungsarbeiten fürdas Baugebiet Stöcke Nord“ absetzen müsse: Für die ausgeschriebenen Arbeiten wurden mehrere Angebote abgegeben, darunter viele Nebenangebote mit Alternativvorschlägen, welche allesamt vom beauftragten Ingenieurbüro fachtechnisch geprüft werden müssen. Diese umfassende Prüfung war bis zum Sitzungstermin nicht zu leisten, sodass die Vergabe nicht entscheidungsreif war. (Anm.: ln der nicht öffentlichen Sitzung entschied sich das Gremium, die Vergabe in Form einer elektronischen Beschlussfassung vorzunehmen, sobald die Vergabedokumentation fertiggestellt ist.)
Sodann trat das Gremium in die Tagesordnung ein. Da in der vergangenen nicht öffentlichen Sitzung keine zu veröffentlichenden Beschlüsse gefasst wurden, erstattete OV Birk Fehlanzeige.
Zum TOP Bestellung von Abteilungskommandanten und stellvertretenden Abteilungskommandanten der Feuerwehrabteilungen hieß Ortsvorsteher Wolfram Birk Herrn Carsten Braun herzlich willkommen. Gemäß den städtischen Regularien werden die Abteilungskommandanten und ihre Stellvertretervon den Mitgliedern der jeweiligen Abteilung gewählt, zudem findet eine Bestätigung der Wahl durch den Gemeinderat statt, in Ortsteilen mit Ortschaftsverfassung nach vorheriger Anhörung des Ortschaftsrates. Herr Braun war in der im März stattgefundenen Abteilungsversammlung in Sandweier von den Mitgliedern der Abteilung Sandweier in geheimer Wahl einstimmig als neuer Abteilungskommandant gewählt worden. Der bisherige Abteilungskommandant, Herr Martin Peter, war nach neun Jahren als Abteilungskommandant nicht mehr zur Wiederwahl angetreten. Den Vorschlag von Herrn Braun, sich dem Ortschaftsrat persönlich vorzustellen, begrüßte OV Birk und so hieß er den neuen Abteilungskommandanten am Sitzungstisch willkommen. Herr Braun, welcherseit 2006 in Sandweier lebt, ist seit 6 1/2 Jahren in der Abteilung Sandweier aktiv. Hauptberuflich arbeitet der zweifache Vater in der Integrierten Leitstelle Mittelbaden des Landkreises Rastatt, er verfügt über eine entsprechende sanitäts- und feuerwehrtechnische Ausbildung nebst Führungslehrgang. Der Ortschaftsrat dankte Herrn Braun fürdie persönliche Vorstellung und sprach dem Gemeinderat einstimmig die Empfehlung aus, Herrn Carsten Braun als Leiter der hiesigen Feuerwehrabteilung zu bestätigen.
Die geplante FFH-Verordnung (Fauna-Flora-Habitat) des Regierungspräsidiums Karlsruhe (RPK) wurde dem Ortschaftsrat kurz vorgestellt. Das RPK beabsichtigt, zur Festlegung der FFH-Gebiete eine Rechtsverordnung (Sammelverordnung) nach § 36 Abs. 2 Naturschutzgesetz zu erlassen, wonach die bislang in Form von europäischem Recht geschützten Gebiete in nationales Recht gefasst werden. ln diesem Zusammenhang werden auch die zu schützenden Gebiete parzellenscharf abgegrenzt, was bislang nicht der Fall ist, so dass in manchen FFH-Gebieten eine Grenzkorrektur vorgenommen wird. Letzteres ist auch auf Gemarkung Sandweier der Fall: Nördlich des Gewerbegebietes ,,Niederwald/Unterfeld“ ist angrenzend an die Fa. Claus eine Erweiterung des FFH-Gebietes vorgesehen, was jedoch unproblematisch ist, weil die Fläche ohnehin als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche dient. Die zweite Grenzkorrektur ist im Naturschutzgebiet ,,Sandheiden und Dünen bei Sandweier und Iffezheim“ erfolgt, dort wurde eine als Naturschutzgebiet bereits festgelegte, aber nicht als FFH-Gebiet ausgewiesene Fläche in die Verordnungskulisse einbezogen.
OV Wolfram Birk erläuterte, die Umwandlung der FFH-Gebiete von Europäischem Recht in nationales Recht bedeute keine Änderung bei den Ge- oder Verboten im Gebiet, alles bleibe wie bisher. Die Stadt Baden-Baden ist aufgefordert, eine Stellungnahme zu den auf ihrer Gemarkung liegenden FFH-Gebietsabgrenzung abzugeben, in diesem Rahmen empfahl der Ortschaftsrat einstimmig für die Gemarkung Sandweier Zustimmung zu den vorgenommenen Gebietsabgrenzungen.
Der Antrag auf Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus in der Sandweierer Straße lag sodann zur Stellungnahme vor. OV Birk erläuterte, das Bauvorhaben sei bereits 2016 Gegenstand einer Bauvoranfrage gewesen, welche der Ortschaftsrat befürwortete mit der Maßgabe, dass maximal 2 Vollgeschosse zulässig sind. Diese Vorgabe wurde im eingereichten Bauantrag umgesetzt. ln dem Mehrfamilienhaus entstehen 5 Wohnungen.
Aus der Mitte des Ortschaftsrates wurde die Frage gestellt, wie viele Stellplätze vorgesehen seien. OV Wolfram Birk erläuterte, gesetzlich sei je Wohnung 1 Stellplatz nachzuweisen, die erforderlichen 5 Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden. Der Ortschaftsrat stimmte dem Bauantrag einstimmig zu.
Einstimmig vergab der Ortschaftsrat die Landschaftsbau-Arbeiten im Rahmen der Befestigung des Rheintalhallen-Parkplatzes an die Fa. Stuter, Sinzheim.
Ebenso einstimmig erfolgte die Vergabe der Laubaufnahme auf Grünflächen in Sandweier an die Fa. Feldmann (Baden-Baden)
und die Sanierung eines Wirtschaftsweges im Gebiet Bruchgraben an die Fa. Schneider (Baiersbronn-Obertal).
Unter dem TOP ,,Information über die Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung“ stellte DV Birk die geplanten Änderungen vor. Die bestehende Entschädigungssatzung war in Kraft seit 2008, seither wurden die Entschädigungssätze nicht mehr geändert. Die freiwilligen Feuerwehren leisten einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit in unserer Stadt, sodass den Angehörigen derfreiwilligen Feuerwehr für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein angemessener Ersatz ihres Aufwands zusteht. Seit 2016 wurden zwischen Landesfeuerwehrverband einerseits sowie Städtetag und Gemeindetag andererseits über eine einheitliche Handhabung der Entschädigung diskutiert, ein entsprechendes Positionspapier wurde vorgelegt. ln Abstimmung mit dem Feuerwehrausschuss der Feuerwehr Baden-Baden und der Stadtverwaltung werden die vorgelegten Entschädigungssätze zur Beschlussfassung dem Hauptausschuss und dem Gemeinderat vorgelegt.
Ein Mitglied des Gremiums regte an,die angedachte Entschädigung für den Leiter derAltersabteilung der Feuerwehrzu streichen, welcher gesellige Zusammenkünfte und Ausflüge organisiert etc., und das eingesparte Geld den aktiven Feuerwehrleuten zukommen zu lassen. OY Birk entgegnete, die vorgelegten Entschädigungssätze seien innerhalb der Feuerwehr abgestimmt, sodass er empfehle, diese nicht zu verändern. Das Gremium nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
ln der Bürgerfragestunde ergab sich keine Wortmeldung, ebenso wenig gab es bei TOP Verschiedenes Anfragen aus dem Ortschaftsrat.
Übrigens: Im Bürgerinformationssystem auf der Homepage der Stadt Baden-Baden finden Sie ca. 1 Woche vor Beginn der Sitzungen die Sitzungsunterlagen der jeweiligen Gremien, auch des Ortschaftsrates Sandweier, zum Beispiel über den Button ,,Kalender“. Mit der ,,Recherche“-Funktion können Sie sich auch einzelne Themen anzeigen lassen. Der Direkteinstieg ins Bürgerinformationssystem geht auch, wenn Sie im Adressfeld Ihres Browsers https://baden-baden.more-rubin1.de eingeben.
Info entnommen aus dem Mitteilungsblatt Sandweier.