GAZ Sandweier v. 07.11.2014
-amtl. Teil-

Aus dem Ortschaftsrat
Zu einer öffentlichen Sitzung trat der Ortschaftsrat Sandweier am Montag, 3. November 2014, zusammen. Neben dem nahezu vollständig anwesenden Gremium waren Vertreter der Tageszeitungen und erfreulicherweise auch zwei Bürger im Zuhörerraum anwesend.

In der Oktober-Sitzung des Ortschaftsrates wurden keine Beschlüsse nichtöffentlich gefasst, so erstattete OV Birk zu diesem Tagesordnungspunkt Fehlanzeige.

Ausgeschrieben wurden von der Stadt Baumpflege- und Fällarbeiten an der Birkenreihe in der Sandweierer Straße zwischen Autobahn und Nordring. Insgesamt 4 Birken werden aus Standsicherheitsgründen gefällt, an weiteren 49 Birken finden Schnittmaßnahmen statt (Kronenpflege, Aufasten, Einkürzen von Ästen, Auslichtungen, Entfernen von Efeu, Freischneiden von Lampen etc.). Die Arbeiten finden im Zeitraum KW 46 bis KW 51 statt. Als günstigste Bieterin erhielt vom Ortschaftsrat die Fa. Baumpflege Breisgau aus Merzhausen den Auftrag.

Danach stand der Bauantrag zur Errichtung von PKW- und LKW-Stellplätzen beim Grundstück Kiefernstr. 15 zur Diskussion.

Die geplanten 3 LKW-Stellflächen befinden sich auf dem Grundstück 6540/14 zwischen dem Gebäude Kiefernstr. 13 und dem Akazienweg, jedoch außerhalb des Bebauungsplangebietes „Unterfeld Süd“. So ist die Fläche nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) zu bewerten. Die Fachämter haben keine planungsrechtlichen Bedenken geltend gemacht.

Die geplanten 16 PKW-Stellplätze liegen im Außenbereich (FlSt.-Nr. 944/20), die Beurteilung richtet sich daher nach § 35 BauGB. Eine Genehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB ist möglich, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Naturschutzbehörde dem Vorhaben zustimmt und auch der Ortschaftsrat sein Einverständnis dazu gibt. Der naturschutzfachliche Ausgleich ist darüber hinaus erforderlich. Die Naturschutzbehörde hat dem Vorhaben bereits zugestimmt unter der Voraussetzung, dass der Eingriff durch Ausgleichsmaßnahmen vollständig ausgeglichen wird, indem eine ersatzweise Anlage von Sandmagerrasen erfolgt. Das Forstamt der Stadt führte im Mai 2014 eine Maßnahme auf städtischer Fläche in direkter Nachbarschaft durch, dabei wurde die Gebüschsukzession entfernt und Magerrasen angelegt. Es war beabsichtigt, die Maßnahme auf dem Ökokonto der Stadt einzubuchen, sie kann jedoch dem Antragsteller als Ausgleichsmaßnahme zur Verfügung gestellt werden.
Zudem dürfen die Stellplätze nur mit einem sand-/wassergebundenen Belag befestigt werden. Die verbleibenden Grünflächen auf dem Grundstück FlSt.-Nr. 944/20 sind zu einem standortgerechten Magerrasen zu entwickeln.

Der Ortschaftsrat befürwortete die Planungen, stellte jedoch die weitere Bedingung, dass durch die Nutzung der Parkplätze der Lärmschutz der Anwohner nicht beeinträchtigt werden dürfe.

In der Bürgerfragestunde gab es keine Wortmeldungen, und wie immer meldeten sich etliche Ortschaftsräte unter TOP „Verschiedenes“.