Pressemitteilung:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Sonntag, 25. Mai 2014, finden die Kommunalwahlen (Wahlen zum Gemeinde- und Ortschaftsrat) sowie die Europawahl statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, ihre Vertreter in Gemeinderat, Ortschaftsrat und Europarat zu wählen. Gleichzeitig ist es ein demokratisches Recht (und Pflicht), als Wahlhelferin / Wahlhelfer für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen zu sorgen. Bei der Durchführung der Wahlen können wir auf einen bewährten Stamm an Helfern zurückgreifen, neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind uns jedoch jederzeit willkommen.

Wer kann Wahlhelfer werden?

Das Amt als Wahlhelfer können alle wahrnehmen, welche das 18.Lebensjahr vollendet haben: Bei der Kommunalwahl können zwar alle, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, das Wahlrecht ausüben. Da wir bei der Kombinationswahl  von Kommunal- und Europawahl jedoch auch europäisches Recht beachten müssen und hierbei das Mindestalter für Wähler und Wahlhelfer 18 Jahre beträgt, muss dies berücksichtigt werden.

Wie viel Zeit muss man als Wahlhelfer einplanen?
Die Wahlhandlung selbst wird am Sonntag, 25.05.2014 in zwei Schichten (vormittags und nachmittags) durchgeführt, ab 18.00 Uhr sind dann alle Wahlhelfer beim Auszählen der Europawahl dabei.
Die Auszählung der Kommunalwahl ist deutlich zeitaufwendiger als die Europawahl und wird daher am Montag, 26.05.2014, in den Räumen der Ortsverwaltung Sandweier vorgenommen – hierfür wird erfahrungsgemäß der gesamte Tag benötigt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Auszählarbeiten eventuell auch noch am Dienstag, 27.05.2014 fortgesetzt werden müssen.

Muss ich als berufstätiger Wahlhelfer Urlaub nehmen?
Nach § 15 Gemeindeordnung handelt es sich bei dieser Aufgabe um ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme jeder (in unserem Falle volljährige) Wahlberechtigte verpflichtet ist. Arbeitgeber wiederum sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern hierfür frei zu geben. Der Arbeitgeber erhält für diesen Ausfall eine Kostenentschädigung.

Gibt es eine Bezahlung?
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine kleine Verpflegungspauschale ausbezahlt.

Wie kann ich mich melden?
Interessierte Bürger, welche  das 18. Lebensjahr vollendet haben können sich gerne mit der Ortsverwaltung Sandweier in Verbindung setzen, Ansprechpartnerin ist Frau Peter, Tel: 93-1232. Gerne können Sie uns auch eine E- Mail senden an ovsandweier@baden-baden.de

Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Ihre Ortsverwaltung Sandweier