Zur Sitzung am 4. November 2013, welche sich hauptsächlich mit Bauanträgen beschäftigte, konnte Ortsvorsteher Wolfram Birk neben den Vertretern von BT und BNN immerhin zwei Zuhörer begrüßen. Dass in der nichtöffentlichen Sitzung vom 9. Oktober 2013 keine Beschlüsse gefasst wurden, vermeldete OV Birk zu TOP 1.
Danach rief er den Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Oberfeldstr. 8, auf. Das geplante Gebäude hält die Vorgaben der „Einbeziehungssatzung Oberfeldstraße“ grundsätzlich ein, jedoch wird eine Befreiung von den dort getroffenen Festlegungen hinsichtlich des geplanten Zwerchgiebels beantragt (Anm.: Ein Zwerchgiebel ist im Prinzip eine Gaube, welche bis zur Außenwand heruntergezogen ist). Nachdem Gauben allgemein zulässig wären, befürwortete der Ortschaftsrat die Befreiung.
Das geplante 5-Familien-Wohnhauses, Pfarrstraße 41 war bereits mehrfach als Bauvoranfrage Gegenstand der Beratungen im Ortschaftsrat. Nun lag dem Gremium der Bauantrag vor, welcher sich von den früher vorgestellten Planungen nur in der nun behindertengerecht geplanten Ausführung des Zugangs zur Haustür unterschied. Insofern passierte das Baugesuch das Gremium ohne Diskussion.
Der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Garage, Rastatter Str. 3, beinhaltete den Antrag auf Überschreiten der Baugrenze auf einer Breite von etwa 1 Meter. Der Ortschaftsrat erinnerte in der Aussprache daran, dass es in dem betreffenden Baugebiet „Nord-West“ einen von der Baurechtsbehörde entgegen dem ortschaftsrätlichen Votum genehmigten Präzedenzfall gibt und stimmte der Befreiung aus Gründen der Gleichbehandlung mehrheitlich zu.
Die Bürgerfragestunde erbrachte keine Wortmeldungen, wie immer schlossen einige Anfragen aus dem Gremium die Sitzung ab.
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