Zu einer öffentlichen Sitzung traf sich der Ortschaftsrat Sandweier am 3. Juni 2013. Die Zahl der vorhandenen Stühle reichte nicht aus, um allen etwa 28 Zuhörerinnen und Zuhörern einen Sitzplatz anbieten zu können, so enorm war das Interesse an der Beratung, hauptsächlich an der künftigen Bebauung in der Ortsmitte.

 

Zu TOP 1 –Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung am 6. Mai 2013 gefassten Beschlüssen- vermeldete Ortsvorsteher Wolfram Birk Fehlanzeige.

 

Zur Beratung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Backöfele“ konnte der Vorsitzende etliche Fachleute begrüßen. So nahmen die Herren Kurt Armbruster (Leiter der Stadtplanung), Alexander Wieland (Geschäftsführer der Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung –GSE-) und Wolfgang Schröder (zur Immissionsberechnung beauftragtes Ingenieurbüro) auf Einladung des Ortsvorstehers an der Sitzung teil.

Einleitend stellte Herr Armbruster die zur Errichtung eines dreistöckigen Wohn- und Geschäftshauses erforderlichen Änderungen des bestehenden Bebauungsplanes vor. Ziel der Planänderung ist die Stärkung der Ortsmitte mit einer Nahversorgung, die verbraucherfreundlich in einer integrierten Lage und daher auf kurzem  Wege erreichbar ist.

In der Sitzung vom 4. Februar 2013 fasste der Ortschafsrat Sandweier den entsprechenden Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan, in der Zeit vom 11.03. bis 12.04.2013 lag der Entwurf der Planänderung zur Einsicht aus. Im Rahmen dieser Offenlage gingen mehrere Stellungnahmen von Behörden und Verbänden ein. Das Regierungspräsidium Karlsruhe, die IHK Karlsruhe und der Handelsverband begrüßten einhellig das Vorhaben.

 

Anregungen und Einwände von Bürgerinnen und Bürgern waren ebenso zu verzeichnen, diese befassen sich insbesondere mit den Themen:

–       Lärmimmissionen

–       Wegfall von Stellplätzen in der Ortsmitte

–       Bauliche Gestaltung des künftigen Gebäudes

 

Herr Armbruster legte dar, dass sich für die Anwohner natürlich die Schallsituation durch die Bebauung zum Nachteil verändern werde, die schalltechnische Untersuchung komme jedoch zum Ergebnis, dass die vorgesehene Nutzung als Wohn- und Geschäftshaus die gesetzlichen Grenzwerte einhalte und es daher nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Anwohner komme.

 

Für das Bauvorhaben werden die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze nachgewiesen, zudem sei in der Ortsmitte kein ungewöhnlich hoher Parkdruck festzustellen. Herr Armbruster ergänzte, im Rahmen der Untersuchungen zur Umplanung der ehemaligen B3 (Sandweierer Straße) werde natürlich auch versucht werden, weitere Stellplätze auszuweisen.

 

Die Größe des Baukörpers ist der konzentrierten Nutzung geschuldet, da einerseits Nahversorgung, Back-Shop mit Cafe und Bankfiliale im Erdgeschoss und andererseits 12 Wohnungen untergebracht werden müssen. Das Gebäude wird optisch gegliedert durch die winkelförmige Anordnung der Baukörper und die unterschiedlich geneigten Dachflächen. Die besondere Nutzung und die Lage in der Ortsmitte rechtfertigen nach Ansicht der Verwaltung eine eigenständige Architektur.

 

Der Ortschaftsrat fasste nach anschließender Diskussion einstimmig (bei 1 Enthaltung) den Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat, den Bebauungsplan wie vorgestellt zu ändern.

 

Anschließend stimmte das Gremium dem entsprechenden Bauantrag zur Errichtung des Wohn- und Geschäftshauses im „Backöfele“, Sandweierer Str. 15 ebenfalls einstimmig (mit 1 Enthaltung) zu.

 

Der Ortschaftsrat zeigte sich mit dem Vorschlag von Ortsvorsteher Birk einverstanden, die Bürgerfragestunde vorzuziehen, damit die noch anwesenden Fachleute aufkommende Fragen zu den obigen Punkten direkt beantworten können. Die Wortmeldungen aus der Bürgerschaft  richteten sich jedoch nur zum kleinen Teil auf die geplante Bebauung in der Ortsmitte, etliche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, ihren Unmut über die Grundlagen und die Höhe der kürzlich von der Stadtverwaltung versandten Bescheide für die gesplittete Abwassergebühr zu äußern. OV Birk erläuterte, die Wortmeldungen werden protokolliert und zuständigkeitshalber dem städtischen Eigenbetrieb Umwelttechnik zur Beantwortung weitergereicht.

 

Anschließend bedankte sich der Ortsvorsteher bei den Gästen für die Unterstützung und verabschiedete sie.

 

Ein Antrag auf Bauvorbescheid für die Errichtung eines 6-Familienhauses mit Tiefgarage in der Pfarrstraße 41 beschäftigte das Gremium anschließend. Der Bauherr beantragte dazu mehrere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nord-West, die überwiegend auch erteilt wurden. Der Ortschaftsrat gab sein Einverständnis zur Überschreitung der nördlichen Baugrenze sowie zur Erhöhung der Sockelhöhe um 10 cm auf 90cm. Der Überschreitung der Grundflächenzahl um 39qm (entspricht 15%) stimmte der Ortschaftsrat ebenfalls zu, da die Mehrfläche ausschließlich durch die Tiefgarage entsteht und der Planer 2 PKW-Stellflächen je Wohnung auf dem Grundstück nachweist, bauordnungsrechtlich wäre nur 1 Stellplatz je Wohnung erforderlich. Ein allgemeiner Anspruch auf Überschreitung der Grundflächenzahl in diesem Gebiet entsteht daraus jedoch nicht, da die Befreiung an die zusätzliche Ausweisung von Stellplätzen mittels Tiefgarage gebunden ist.

Der Bebauungsplan ist bezüglich der Dachform nicht eindeutig. Zulässig ist danach ein flachgeneigtes Satteldach mit einer Neigung „mit 0° bis 30°). Da ein Satteldach zwangsläufig einen First aufweist, besteht hier ein Widerspruch der Regelungen in sich. Der Ortschaftsrat stimmte insoweit dem beantragten Flachdach zu.

Dem weiteren Antrag, anstelle von 2 Vollgeschossen nun 3 Vollgeschosse zuzulassen, erteilte der Ortschaftsrat jedoch eine Absage.

 

Der Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage, Oberwaldstr. 28, entspricht den baurechtlichen Vorgaben, so dass der Ortschaftsrat ohne Diskussion zustimmte.