Zu einer öffentlichen Sitzung trat der Ortschaftsrat Sandweier am 05.03.2012 zusammen. Wiederum verfolgte erfreulicherweise eine Handvoll Zuhörer die Beratungen. Eingangs teilte Ortsvorsteher Birk unterm TOP Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung am 13.02. 2012 gefassten Beschlüssen mit, dass einige landwirtschaftliche Grundstücke im Gewann Heckenäcker an die Fa. Landwirtschaft Seifert verpachtet wurden.
Weiter Themen:
–Projekt Life+ „Rheinauen bei Rastatt“
– Ausweitung der Ferienbetreuung von Schulkindern
–Lagerhalle in der Hirtenstraße
–Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Am Landgraben 33
–Fällung der Linde Ecke Nelkenstraße / Sandweierer Straße
Zum Thema Projekt Life+ „Rheinauen bei Rastatt“: Naturnahe Umgestaltung des Riedkanals in der Geggenau, Gemarkung Sandweier begrüßte OV Birk Herrn Dr. Jos Armbruster vom Referat Naturschutz des Regierungspräsidiums Karlsruhe sowie Herrn Thomas Fleischhacker vom Planungsbüro River Consult und Frau Jutta Koslowski vom städtischen Forstamt.
Geplant ist, im Rahmen eines von der EU finanziell unterstützten Life+ Projektes den als reinen Entwässerungsgraben gebauten Riedkanal in der Uchtweid auf einer Länge von etwa 1 km ökologisch aufzuwerten. So soll der schnurgerade verlaufende Graben durch verschiedene Maßnahmen bessere Lebensbedingungen für Fische (Bachneunauge, Steinbeißer), Libellen (Helm-Azurjungfer, Grüne Keiljungfer) sowie Schmetterlinge (Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Großer Feuerfalter) schaffen. Dazu werden durch Abgrabung der Böschung kleine Laufbögen geschaffen, Strömungslenker wie z.B. Bäume im Gewässer sorgen für Varianz der Strömungsgeschwindigkeit. Doch auch der bereits jetzt schon vorhandene Eisvogel soll von Steilufern profitieren.
Die Maßnahme mit einem Volumen von 280.000 € wird zu 50% von der EU finanziert, den Rest teilen sich Riedkanal-Zweckverband, das Land und die Kommunen. Der Anteil der Stadt Baden-Baden beträgt 10 %, was einem Betrag von 28.000,– € entspricht.
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Die Ausweitung der Ferienbetreuung von Schulkindern stand ebenfalls auf der Tagesordnung. Dazu begrüßte OV Birk Herrn Steffen Miller, Abteilungsleiter der Kinder- und Jugendförderung des Amtes für Familien, Soziales und Jugend. Dieser erklärt zu diesem TOP, dass die vom Förderverein der Schule in Sandweier initiierte und jahrelang erfolgreich durchgeführte Ferienbetreuung auch in anderen Stadtteilen gewünscht wurde. Die Stadtverwaltung ist nun dazu übergegangen, die Ferienbetreuung – auch in Abstimmung mit dem hiesigen Förderverein der Schule – in eigener Regie stadtweit anzubieten. Das Amt für Familien, Soziales und Jugendmöchte gerne in Sandweier die vorhandenen Strukturen nutzen und weiterhin die örtlichen Vereine in die Ferienzeitbetreuung einbinden. In den nächsten Tagen sollen daher noch Gespräche mit dem hiesigen Förderverein der Schule stattfinden, um Details der bisherigen Handhabung zu besprechen.
Weiter teilt er mit, dass für die in einem so genannten „Sozialraum“ zusammengefassten Ortsteile Sandweier und Haueneberstein insgesamt über 90 Plätze in den ersten und den letzten zwei Sommerferienwochen zur Verfügung gestellt werden. Für die in Sandweier angebotenen Aktivitäten werden in erster Linie hiesige Kinder berücksichtigt, die Restplätze auch auswärtigen Kindern angeboten.
Der Ortschaftrat beriet anschließend über die beantragte Lagerhalle in der Hirtenstraße (Außenbereich) für einen Gärtnereibetrieb, FlSt.-Nr. 3785. Auf dem Grundstück sollen neben dem Lagergebäude auch 2 Gewächshäuser entstehen, diese sind jedoch, nachdem zwischenzeitlich die Anerkennung des Landwirtschaftsamtes Rastatt als gärtnerischer Betrieb vorgelegt wurde, verfahrensfrei. So war im Ortschaftsrat ausschließlich über die Lagerhalle zu beraten.
Beantragt war die Genehmigung einer bestehenden Lagerhalle, in welcher künftig verschiedene Maschinen und Kleingeräte gelagert werden sollen, welche einem Betrieb für Anzucht und Anbau von Arznei- und Gewürzpflanzen dienen. Die Beurteilung der baurechtlichen Zulässigkeit richtet sich nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich), in welchem privilegierte Vorhaben, z.B. für landwirtschaftliche oder gärtnerische Betriebe, zulässig sind. Die Lagerhalle hat eine Grundfläche von 17,66m x 13,62m und eine Traufhöhe von 4,92m bis 6,20m (Pultdach).
Das bestehende Gebäude Werkstraße 1 wird in die Produktion mit einbezogen, diese partielle Umnutzung ist jedoch verfahrensfrei, da die künftige Nutzung keine weitergehende Anforderungen als die bisherige aufweist. Stellplätze, Aufenthalts- und Sanitärräume sind im Gebäude Werkstr. 1 vorhanden, die Stellplätze ebenso.
In der Diskussion im Ortschaftsrat wurde deutlich, dass das Gremium für den Fall, dass die gärtnerische Nutzung der Lagerhalle aufgegeben wird, ein Rückbau erfolgen muss, daher verknüpfte der Ortschaftsrat diese Forderung mit der Zustimmung zur Lagerhalle.
Dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Am Landgraben 33, FlSt.-Nr. 7871/3 stimmte das Gremium ohne Diskussion zu.
OV Birk bezog sich anschließend auf das in der vergangenen Sitzung vom 13.02.2012 vorgestellte, auf dem Nachbargrundstück geplante Bauvorhaben Am Landgraben 31. Die beiden benachbarten Bauherren haben sich auf einen gemeinsamen Standort für die Grenzgaragen verständigt und Dachneigung sowie –höhe abgestimmt. Dies stellt aus städtebaulicher Sicht eine Verbesserung dar, das Gremium stimmte der Verlegung der Garage daher gerne zu
Unter Punkt „Verschiedenes“ berichtete OV Birk, dass bekanntlich die Linde, Ecke Nelkenstraße / Sandweierer Straße gefällt werden musste. Einer Anregung aus dem Ortschaftsrat folgend, setzte sich OV Birk mit dem Leiter des Gartenamtes in Verbindung, um auszuloten, inwieweit die Neupflanzung mit einer Umgestaltung der Platz-Situation kombiniert werden könnte. Das Gartenamt unterstützt die Überlegungen für eine bauliche Umgestaltung in diesem Bereich, die Gelder für die Maßnahme sind aus dem laufenden Haushalt nicht zu stemmen, so dass die Mittel für den Haushaltsplan 2013 angemeldet und eine Ersatzpflanzung dann erst 2013 erfolgen könnte. Das Gremium begrüßte diese Überlegungen und zeigte sich damit einverstanden, auf eine sofortige Wiederpflanzung zu verzichten.
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