Mehr Rücksicht auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg
Ob zu Fuß, mit Hund und/oder mit dem Kinderwagen, auf dem E-Scooter oder dem Fahrrad – der idyllische Fuß – und Radweg durch den langen Grünzug in Sandweier wird gerne genutzt. Leider kommt es dabei auf diesem sogenannten ,,Gemeinsamen Geh – und Radweg“ (gekennzeichnet durch das blaue Verkehrszeichen 240 mit waagrechtem Strich)
regelmäßig zu Missverständnissen und gefährlichen Situationen. Die Ortsverwaltung erreichen immer wieder Beschwerden, dass Radfahrer viel zu schnell auf unserem kombinierten Fuß- und Radweg im Grünzug unterwegs sind. Gerade im Bereich der Calisthenics Anlage oder beim Mühlen-Spielplatz, wo viele Kinder sich aufhalten, wird uns von unangemessenem Tempo von Radfahrern berichtet, genauso im Bereich der Tennisanlage, wo die Spieler den Weg zwischen TV-Clubhaus und Tennisplätzen queren.
Wir plädieren für mehr Gelassenheit und gegenseitigen Respekt. Das Grundproblem ist aber so alt wie der Verkehr selbst: Unterschiedliche Geschwindigkeiten treffen auf engem Raum aufeinander. Während Fußgänger mit etwa 4 bis 5 km/h unterwegs sind, fahren dort Radfahrer, E-Bikes oder E-Roller oft mit 20 km/h oder noch schneller. Dieses enorme Geschwindigkeitsgefälle sorgt naturgemäß für Stress auf beiden Seiten, da eine bauliche Trennung nicht vorhanden ist.
Gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis füreinander sind daher unabdingbar.
Die Rechtslage: Fußgänger haben oberste Priorität
Viele Verkehrsteilnehmer kennen die genauen Regeln auf Misch-wegen nicht. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Rechtsprechung der Oberlandesgerichts sind jedoch deutlich:
Kein Vorrang für Radler
Auf gemeinsamen Wegen haben Radfahrer ausdrücklich keinen Vorrang. Im Gegenteil: Die Radfahrer haben auf die Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen. Fußgänger dürfen die gesamte Breite des Weges nutzen, nebeneinander gehen und sogar stehen bleiben.
Pflicht zur Geschwindigkeitsanpassung
Radfahrer müssen ihre Geschwindigkeit so anpassen, dass sie im Ernstfall sofort bremsen oder innerhalb der übersehbaren Strecke halten können. Bei unübersichtlichen Situationen oder dichten Menschenmengen ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.
Erhöhte Sorgfaltspflicht
Kommt es zu einem Zusammenstoß, tragen Radfahrer aufgrund der höheren Betriebsgefahr und GeschwindigkeitvorGericht in der Regel die Hauptschuld.
Unser Rat
Ein kurzer Druck auf die Klingel aus ausreichender ein freundliches ,,Danke“ beim Vorbeifahren und der das Smartphone im Gehen oder Fahren sind einfache machen die Begegnung auf dem gemeinsamen Geh-und Radweg für alle entspannter.
Ihre Ortsverwaltung Sandweier
