Zur monatlichen Sitzung trat der Ortschaftsrat Sandweier am 5. Mai 2025 zusammen. Zwei Ratsmitglieder waren entschuldigt, so dass 10 Rätinnen und Räte anwesend waren. OV Wofram Birk konnte zu diesen auch 3 Bürger begrüßen sowie externe Fachleute als Gäste. Zunächst gab OV Birk bekannt, dass in der letzten Sitzung (welche am 10.03.2025 stattfand) keine nichtöffentlichen Beschlüsse gefasst wurden.
Sodann trat das Gremium in die Beratungen zum TOP »Erschließung des Baugebiets Am lffzer Weg; 1. Änderung zum Erschließungs- und städtebaulichen Vertrag“ ein. Anwesend war zu diesem Thema Herr Christopher Susimaa, Mitarbeiter des beauftragten Erschließungsträgers ESB Kommunalprojekt AG aus Bruchsal (im Folgenden: ESB). Im Jahr 2019 schlossen ESB und Stadt Baden-Baden nach entsprechender Vorberatung im Ortschaftsrat einen Vertrag ab, nach welchem ESB beauftragt wurde, das Baugebiet Am Iffzer Weg zu planen und die Erschließungsanlagen herzustellen. Durch die lange Verfahrensdauer sind einzelne damals vereinbarte Regelungen überholt und sollen mit dem Ändederungsvertrag angepasst werden. Ursächlich für die Verzögerungen sind vorrangig die langwierigen und komplexen Abstimmungen mit den Leitungsträgem der durchs Gebiet laufenden Hochspannungsleitungen. Anzupassen sind in erster Linie Fristen zu nennen wie etwa die, bis zu welcher das Gebiet erschlossen übergeben werden muss. Aber auch vertragliche Inhalte sollen angepasst werden. So sol1 beispielsweise auf die Verlegung von Gasleitungen verzichtet werden, da mit erfahrungsgemäß die Neubauten andere Energiequellen wie etwa Wärmepumpen nutzen. Ausgenommen hiervon das für das Seniorenheim vorgesehene Grundstück im 2. Bauabschnitt. Zudem wird vertraglich nachvollzogen, dass die Umlegung nicht mehr für das ganze Gebiet erfolgt ist, sondern für den zur Realisierung anstehenden 1. Bauabschnitt. Der Ortschaftsrat monierte, dass ebenfalls die Fristen zum Rücktritt aus dem Erschliesungsvertrag von Ende 2022 auf Ende 2025 verlängert werden sollen, da man befürchte, dass die Stadt aufgrund der angespannten Finanzlage den Rücktritt erklären könnte. Herr Susimaa, ESB, und OV Birk betonten, dass die Rücktrittsfristen für den Fall gelten, dass der B-Plan nicht rechtskräftig wird, die Eigentümer die Kostenerstattungserklärungen nicht unterschreiben. Beides ist bereits im „2024 erfüllt worden, so dass kein Rücktritt mehr erfolgen kann.
Der Ortschaftsrat beschloss die Änderung des Vertrags einstimmig Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat, versah dies aber mit der Maßgabe, die Rücktrittsfristen im Vertrag mit dem Hinweis zu versehen, dass die Rücktrittsgründe nicht mehr vorhanden sind.
Im Weiteren wurde im Ortschaftsrat und auch aus der Bürgerschaft thematisiert, dass man kein Verständnis dafür hat, das Erschließungsverfahren nun aus Kostengründen zu stoppen. Die privaten Eigentümer haben ihrerseits Aufwendungen, so werden etwa die bereits angefallenen Planungsleistungen und Umlegungskosten diesen wie auch der Stadt in Rechnung gestellt werden, so dass ohnehin hohe Kosten anfallen.
Susimaa führte aus, dass aus der Umlegung heraus rechtliche Verpflichtungen gibt und die Stadt ebenfalls die Kostenvereinbarung unterschrieben hat. Man gehe davon aus, dass das Baugebiet realisiert werden kann und zwar außerhalb des städtischen Haushalts. ESB habe angeboten, die Erschließungsmaßnahme über die LBBW vorzufinanzieren, allerdings müsste die Stadt eine Bürgschaft übernehmen, um günstige Darlehenszinsen zu erhalten. OV Wofram Birk ergänzte, dass diese Variante dem Regierungspräsidium als Kömalaufsichtsbehörde vorgestellt wurde und nun geprüft werde.
Frau Rebecca Kaiser-Sartorius, Stadtplanung, führte in den TOP Bekräftigung Aufstellungsbeschluss »Sportgelände Sandweier“ein.
Das Planungsgebiet umfasst im Wesentlichen die Sportplätze des FV Sandweier, den Festplatz, die Tennisplätze, das Vereinsheim des TV Sandweier, das Gebäude des Badischen Reha- und Behindertensportverbandes (BBS) sowie den Bereich des Interims-Kindergartens.
Im Regionalplan ist die Fläche als „Sportfläche“ ausgewiesen sowie teilweise ein regionaler Grünzug. Zur Sicherung der vorhandenen Einrichtungen, aber auch zur Sicherung des nur bis Ende 2030 genehmigten Kindergartens und auch zur Einbeziehung künftiger Entwicklungswünsche z.B. der Vereine soll ein Bebauungsplanverfahren begonnen werden. Zwar gibt es schon einen Aufstellungsbeschluss von 2002 für einen solchen (im Zuge des Baues des BBS-Gebäudes gefasst), jedoch ist im Planungsrecht nach solch langer Zeit Bekräftigungsbeschluss zu fassen, um den kommunalpolitischen Planungswillen zu dokumentieren.
Der Ortschaftsrat stimmte den Ausführungen zu und beschloss einstimmig, dem Gemeinderat Zustimmung zur Bekräftigung des Aufstellungsbeschlusses zu empfehlen. Im weiteren Verfahren wird die Verwaltung auf die dort vorhandenen Einrichtungen und die Vereine zugehen und abstimmen, welche Vorstellungen diese von der Zukunft der Flächen haben. Möglicherweise, so Frau Kaiser-Sartorius, könne auch eine gewerbliche Nutzung in Teilbereichen, eine gastronomische Nutzung o.a. mit aufgenommen werden.
Weiterhin soll das aus 2019 stammende Gewerbeentwicklungskonzept der Stadt Baden-Baden fortgeschrieben und an die heutigen Rahmenbedingungen angepasst werden. In Sandweier sind im bestehenden Konzept die Gewerbeflächen ,,Oberfeld“ zwischen Werkstraße Richtung Südring, „Mittelfeld“ und ,,Unterfeld Nord“ westlich der BAB A5 als perspektivische Gewerbegebiete ausgewiesen. Insgesamt sind in Baden-Baden 72 ha Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan (FNP) vorhanden. Für zahlreiche im FNP ausgewiesene Gewerbeflächen hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass Restriktionen vorhanden sind, so dass eine Realisierung bisher nicht möglich war. Bedarf nach Gewerbeflächen ist in hohem Maße weiterhin vorhanden. So soll nun eine aktualisierte Untersuchung der gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten in Baden-Baden erfolgen. Das bedeutet, sowohl neue gewerbliche Flächenpotentiale zu suchen als auch bestehende Gewerbegebiete zu verdichten. Im Sachverhalt wird u.a. ausgeführt, dass die auf Gemarkung Sandweier geplante Gewerbegebietserweiterung ,,Oberfeld“, für welche es bereits einen Aufstellungsbeschluss gibt, nicht realisiert werden könne. Als Grund wird eine lokalklimatische Bedeutung der Fläche angeführt, insbesondere als Grundlage für Kaltluftabflüsse, der Erhaltung von Gebieten mit hoher Grundwasserhaltung sowie ihrer Rolle im Biotopverbund. Sprecher aller Fraktionen im Ortschaftsrat zeigten sich irritiert von dieser Ausführung im Sachverhalt, die bislang nicht thematisiert wurde. Der Ortschaftsrat verwies darauf, dass auch die Sandweierer Betriebe dringend eine Erweiterungsmöglichkeit benötigen und der Ortschaftsrat an der Ausweisung als Gewerbegebiet ein hohes Interesse hat. Als Folge dieses Umstandes sah sich der Ortschaftsrat nicht in der Lage dazu, dem Gemeinderat eine Zustimmung zur Neuplanung zu empfehlen und forderte die Stadtverwaltung auf, für Klarheit zu sorgen, ob die Ausführungen so zu verstehen seien, dass das Oberfeld nicht mehr weiterverfolgt werden solle. Gerne ist das Gremium bereit, auf Grundlage der nachzureichenden Information zeitnah einen Beschluss im elektronischen Verfahren herbeizuführen.
Als weiteres Thema stand die Information über die Planungen des Regionatverbandes Vorranggebiete Windkraftanlagen“/
2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange auf der Tagesordnung. Hierzu gab Frau Kaiser-Sartorius einen Bericht über den aktuellen Stand. Sie berichtete, dass der Regionalverband in der nun 2. Anhörungsrunde die Vorrangflächen erheblich verkleinert habe. Reduzierungen erfolgten u.a. aufgrund des Welterbestatus der Stadt, aber auch aufgrund von Stelllagen und anderen Gründen. Auf Gemarkung Sandweier sind wie in der gesamten Rheinebene keine Vorranggebiete Windkraftanlagen ausgewiesen, obschon der Gemeinderat Flächen in der Rheinebene bevorzugt. Auf Nachfrage von OV Wofram Birk und aus dem Gremium, ob die nunmehr vorhandene Planung bedeutet, dass in der Rheinebene keine Windkraftanlagen zulässig sind, führte die Vertreterin der Stadtplanung aus, dass die vorliegende Planung eine des Regionalverbandes ist und dieser sich bei der Auswahl der Standorte an der Windhöffigkeit orientiert habe – und hier seien die Standorte im Schwarzwald deutlich im Vorteil. Weiterhin wies sie darauf hin, dass bei einer Nachbargemeinde entsprechende Planungen für die Rheinebene aufgegeben wurden, weil die vorgesehenen Anlagen schädlich für den Vogelzug gewesen wären.
Angehört wurde der Ortschaftsrat zur 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Baden-Baden. Er berichtete, dass die Gemeinden verpflichtet sind, Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig alle 5 Jahre fortzuschreiben. Erstmals wurde der Lärmaktionsplan 2011 beschlossen, die 1. Fortschreibung 2020. Nunmehr liegt die 2. Fortschreibung im Entwurf zur Beschlussfassung und Offenlage vor. Aufgrund sich geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen (die Lärmschwellenwerte wurden verringert) sind mit dem vorliegenden Entwurf an vielen Stellen Maßnahmen erforderlich. Untersucht werden im Lärmaktionsplan die klassifizierten Straßen mit mehr als 8.200 KFZ/Tag, auf freiwilliger Basis werden von der Stadt auch klassifizierte Straßen mit untersucht, die weniger stark befahren sind. Insofern macht der Lärmaktionsplan bezogen auf Sandweier Aussagen zur Lärmsituation in der Sandweierer Straße und der Römerstraße, weil diese als Kreisstraßen klassifiziert sind. Dort werden zur Verringerung des Verkehrslärms die Ausweitung von Tempo 30 empfohlen, je nach Lärmsituation ganztags oder nachts:
– Sandweierer Straße: Ortseingang von Rastatt kommend bis Hauenebersteiner Straße: Tempo 30 nachts
– Sandweierer Straße: von Rastatt kommend ab HauenebersteinerStraße bis zur bestehenden 30er-Regelung bei derOrtsmitte: Tempo 30 ganztags
– Sandweierer Straße: von Rastatt kommend ab Ende der bestehenden 30er-Regelung (ungefähr Nelkenstraße) bis Ortstafel Richtung Oos: Tempo 30 nachts
– Römerstraße: Aus der Ortsmitte kommend ab Ende des bestehenden Tempo-30-Bereichs bis Römerstraße 22: 30 km/h ganztags, im weiteren Verlauf Tempo 30 nachts bis Richard-Haniel-Straße
Die Mühlstraße, ebenfalls Tempo 50 bislang, ist als Gemeindestraße nicht klassifiziert und in die Lärmschutzkartierung nicht eingeflossen. Es war jedoch im Ortschaftsrat immer klare Beschlusslage, dass Tempo 30 auf die Gesamtlage Sandweier Anwendung findet, weshalb im Vorfeld der Sitzung ein Prüfauftrag an die Verwaltung erging. Im Ergebnis ist es so, dass die Straßenverkehrsordnung nun weitere Optionen zur Ausweisung von Tempo 30 vorsieht, unabhängig vom Lärmaktionsplan.
So ist es nun möglich, 150 m vor und nach Fußgängerüberwegen Tempo 30 anzuordnen und einen Lückenschluss zwischen 2 Tempo-30-Regelungen vorzunehmen, wenn die Distanz nicht zu groß ist. Da wir in der Mühlstraße in Höhe des Hotels Blume einen Fußgängerüberweg haben und auch in der Römerstraße Höhe Zehntstraße, werden diese Optionen geprüft. Die Mühlstraße könnte evtl. im Gesamten zu Tempo 30 ganztags werden, entweder als streckenbasierte Ausweisung oder Integrieren in die Tempo-30-Zone der umgebenden Wohngebiete.
Bei der Römerstraße als klassifizierte Straße scheidet dagegen die Zonenregelung aus, es wird daher eine streckenbasierte Verlängerung von ganztags Tempo 30 vor und nach dem dortigen Zebrastreifen geprüft.
Der Ortschaftsrat nahm die Ausführungen zur Kenntnis, forderte jedoch nach wie vor, ganz Sandweier als Tempo-30-Zone auszuweisen.
OV Birk gab das weitere Verfahren bekannt, wonach der Entwurf des Lärmaktionsplans vom 02.06.2025 bis 02.07.2025 auf der Homepage der Stadt zur Einsicht ausgelegt wird und auch bei der Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz einzusehen ist. Gleichzeitig werden weitere Behörden am Verfahren beteiligt. Die in diesem Zusammenhang eingehenden Stellungnahmen und Anregungen werden aufgearbeitet, die Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan in den kommunalen Gremien ist dann für Dezember 2025 vorgesehen. OV Birk wies auch darauf hin, dass der Lärmaktionsplan ein Strategiepapier ist und ein Rechtsanspruch auf die Umsetzung von Maßnahmen nicht existiert.
Die beiden Bauvorhaben
– Umbau und Sanierung eines Mehrfamilienwohnhauses
(1. Änderung) Hirtenstr. 5 sowie
– Errichtung von Werbeanlagen, Am Badweg 1,
nahm der Ortschaftsrat zur Kenntnis.