Zu einer Ratssitzung traf sich der Ortschaftsrat am 03.02.2025. Da die Bekanntmachung der Sitzung versehentlich nicht im Mitteilungsblatt veröffentlicht war, entschied das Gremium auf Vorschlag von Ortsvorsteher Birk, die vorgesehenen Beratungen zur Priorisierung von im Rahmen des Mobilitätskonzeptes empfohlenen Maßnahmen auf die kommende öffentliche Sitzung zu vertagen.

Sodann berichteten Herr Dr. Bender, Biologe beim Forstamt Baden-Baden und Frau Zech, Regierungspräsidium Karlsruhe, über das Vorhaben, die Moorflächen im Naturschutzgebiet Bruchgraben zu erhalten. Die vergangenen trockenen Jahre haben dazu geführt, dass die Moorböden sehr ausgetrocknet sind und daher sich zurückgebildet haben.

Moorböden sind ein großer CO,-Speicher, sich auflösende Moorböden sind für einen Großteil der CO -Emissionen in der Landwirtschaft verantwortlich. Ganz deutlich sieht man den Rückgang der Moorböden an dem Wirtschaftsweg bei der Hirtenbrücke im Bruchgraben: Der unter dem Weg verlaufende Moorboden löst sich auf, dann bilden sich Hohlräume und es bilden sich schlagartig tiefe Löcher im Weg.
Diese werden immer wieder zugeschüttet, jedoch macht eine Sanierung des Wegs insgesamt erst dann Sinn, wenn der Moorboden stabilisiert ist.

Auch naturschutzfachlich ist der Rückgang der Vernässung im Bruchgraben ein großes Problem: Der Kiebitz ist in Baden-Württemberg vom Aussterben bedroht, der Bruchgraben eines der wenigen Gebiete, in dem der Kiebitz brütet. Der Kiebitz bevorzugt feuchtes Grünland, wozu insbesondere auch Überschwemmungsflächen zählen. Doch diese sind im Zuge der intensivierten Landwirtschaft immer seltener geworden. Seit einigen Jahren wurde versucht, durch eine Aufstauung das Regenwasser der Herbst-/Wintermonate länger im Gebiet zu halten. Leider genügt die bisherige Aufstauung nicht, weil die Jahre insgesamt viel zu trocken geworden sind.

Es ist daher beabsichtigt, an 2 weiteren Stellen Erdaufschüttungen in Gräben vorzunehmen, so dass der Wasserstand innerhalb des Gebietes länger auf dem bislang schon geplanten Niveau bleibt. Ein Großteil der von der Maßnahme berührten Grundstücke ist in öffentlicher Hand (Land, Stadt), jedoch befinden sich auch einige Privatgrundstücke in dem Bereich.

Es kann bei der Vernässung zu Einschränkungen bei der Bewirtschaftung kommen, weshalb das RP als Maßnahmenträger mit den Privaten eine Regelung finden möchte. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist darüber hinaus immer gerne bereit, private Grundstücke zu Naturschutzzwecken zu erwerben.

Da offenbar die Niederschlagsmengen nicht ausreichen, um den Rückgang des Moorgebiets aufzuhalten ist zudem vorgesehen, eine Machbarkeitsstudie durchführen zu lassen, inwieweit Wasser, zum Beispiel vom Sandbach aus, dem Gebiet zugeführt werden kann.

OV Wolfram Birk bedankte sich abschließend sehr bei Frau Zech und Herrn Dr. Bender für ihren Vortrag.

Anschließend berichtete OV Birk über eine auf dem Kernsee geplante Photovoltaikanlage. Die Anlage ist vollständig auf Iffezheimer Gemarkung, jedoch ist der See als solcher teilweise auf Sandweierer Gemarkung. Zudem ist das Gewässer im Einzugsbereich des Grundwasserwerks Sandweier. Die Stadt Baden-Baden wird dementsprechend zum Vorhaben gehört.

Die geplante FPV-Anlage ist unterteilt in eine Eigenverbrauchs-Anlage mit einer Flächengröße von 1,25 ha und 2,37 Megawattpeak (MWp), mit der das Kieswerk der KBI Kieswerk und Baustoffindustrie Kern GmbH & CO.KG (KBI) versorgt werden soll und in eine Volleinspeiser-Anlage mit einer Flächengröße von 12,65 ha mit 23,66 MWp, deren Erträge in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Der Betrieb der Anlage ist auf mindestens 30 Jahre angesetzt.

Die von der FPV-Anlage insgesamt belegte Fläche von 13,9 ha nimmt einen Anteil von ca. 14,9 % an der derzeit bestehenden ca. 93 ha großen Wasserfläche des Baggersees der Fa. KBI ein. Die Planungen verfolge das Ziel des Ausbaus der Gewinnung erneuerbaren Energien. Es kann mit einer Einsparung von ca.17.800 t CO, jährlich gerechnet werden, damit trägt die geplante FPV-Anlage zur Erreichung der Klimaschutzziele mit bei.

Die städtischen Fachämter sind der Auffassung, dass durch den Bau und den Regelbetrieb der Anlage keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind, für den Fall eines Brandes oder von auslaufendem Transformatorenöl sind jedoch Vorkehrungen zu treffen. So soll der Einsatz von wassergefährdendem Löschschaum unzulässig sein und bei Ölhavarien Ölsperren verwendet werden.

Die Stadt Baden-Baden sei in die Meldekette bei Unfällen mit einzubeziehen. Der Ortschaftsrat folgte der Beschlussempfehlung der Stadt, der Anlage zuzustimmen unter Einschluss der Stellungnahme der Fachämter.

Unter TOP ,,Anfragen aus dem Ortschaftsrat“ berichtete eine Sprecherin der CDU, dass in Sandweier viele Straßenschilder in Sandweier inzwischen unleserlich sind, weil stark verschmutzt oder ausgebleicht und dass an mehreren Stellen Schilder fehlen.
Herr Gerhard Ledwina habe in mühevoller Kleinarbeit alle Straßenkreuzungen im Ortsteil abgefahren und abgelaufen und die Mängel dokumentiert. Die Schilder sollen, so lautet der CDU-Antrag, baldmöglichst erneuert bzw. ersetzt werden. OV Wolfram Birk nahm die Ausführungen zur Kenntnis, dankte Herrn Ledwina, welcher als Zuschauer der Sitzung beiwohnte, und sagte zu, sich mit dem Tiefbauamt der Stadt in Verbindung zu setzen.