Am Montag, 4. November 2024, fand die reguläre monatliche Sitzung des Ortschaftsrates Sandweier statt. Hierzu konnte OV Wofram Birk sowohl alle Mitglieder des Ortschaftsrates begrüßen sowie etliche Bürger und einen Vertreter von BT/BNN.
Es waren keine nicht öffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, bezüglich der Bekanntgaben der Ortsverwaltung verwies OV Birk auf die den Beratungsunterlagen beiliegenden Mitteilungen, welche wie gewohnt auch für die Zuschauer auslagen.
Zum TOP Schulentwicklungsplanung Grundschule Sandweier – Gebäudeplanung Ganztagesschule begrüßte OV Wolfram Birk Frau Dürr vom Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung sowie Herrn Schmidt, Hochbauamt. Einleitend erinnerte OV Birk daran, dass zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Juni 2023 dem Ortschaftsrat Sandweier Planungen vorgestellt wurden, welche den gestiegenen Raumbedarf durch die Ganztagesschule im Bestandsgebäude unter Einbeziehung von Räumen in der Alten Schule vorsehen, welche aktuell durch Vereine und die Verwaltungsschule genutzt wird. Der Ortschaftsrat stimmte damals der Einrichtung einer Ganztagesschule in Sandweier zu, versah dies jedoch mit der Maßgabe, dass der zusätzliche Raumbedarf ohne Einbeziehung der Alten Schule erfolgt.
Demgemäß hat die Stadtverwaltung unter Einbeziehung von Ortsverwaltung und hiesiger Schulleitung neue Pläne für die Ertüchtigung des Gebäudes der Grundschule Sandweier hinsichtlich einer Ganztagsschule erarbeitet, welche nunmehr vorgestellt wurden. Zur Schaffung geeigneter Raumkapazitäten soll der eingeschossige Pavillon aufgestockt und mit einem Aufzug barrierefrei an das Hauptgebäude angebunden werden.

Beide Gebäude werden über einen im 1. OG angedockten Verbindungsgang verbunden, sodass die Kinder beim Wechsel zwischen den Gebäuden nicht mehr über den Schulhof müssen. Die Räume im Hauptgebäude und im Pavillon sollen entsprechend des neuen Raumkonzepts umgenutzt werden. Demnach soll der Schulunterricht im Hauptgebäude stattfinden, die Räume für Ganztagsbetreuung und Kernzeitenbetreuung sind, wie auch die Küche/Mensa im Pavillon untergebracht. Auch sollen dort WC eingebaut werden. Der Gesamtaufwand für die Umbaumaßnahmen wird auf 3,97 Mio €€ geschätzt, hinzu kommen noch rd. 208.000 € für die Ganztages-Ausstattung.
Über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau des Landes wurden entsprechende Zuschussanträge an das Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt. Förderbescheide liegen noch nicht vor, wurden von Seiten des Kultusministeriums jedoch allen Kommunen in Aussicht gestellt. Bei Bewilligung der Förderanträge werden zusätzliche Finanzmittel aus dem städtischen Haushalt in Höhe von mind. 30 % fällig, welche zum Doppelhaushalt 2026/27 angemeldet werden. Bei dem Investitionsprogramm handeltes sich um einmalig bereitgestellte Fördermittel von Seiten des Bundes und des Landes.
Die aktuellen Vorgaben für Erdbebensicherheit sind deutlich strikter als zu dem Zeitpunkt, als der Pavillon gebaut wurde – ob eine Aufstockung möglich ist und wenn ja, mit welchen Mehrkosten zu rechnen ist, wird aktuell geprüft. Bei Zustimmung zu den Planungen in den Gremien sieht derweitere ,,Fahrplan“ wie folgt aus: Die Fachämter werden die Mittel für den Doppelhaushalt 2026/2027 anmelden. Die Schule erarbeitet ein pädagogisches Konzept für die Ganztagesbetreuung und anschließend wird der Antrag zur Einrichtung einer Ganztagesschule in Sandweier den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt sowie bei Zustimmung an das Staatliche Schulamt gestellt. Der Ortschaftsrat zeigte sich sehr erfreut über die neuen Planungen. Die Frage aus dem Gremium, ob die Raumplanung berücksichtigt, dass mit dem Baugebiet Am lffzer Weg einige zusätzliche Schulkinder zu erwarten sind, bejahte Frau Dürr. Der Ortschaftsrat nahm die Planungen zur Kenntnis, eine Beschlussfassung war nicht erforderlich.
Die Bürgerfragestunde entwickelte sich zu einem längeren Austausch, weshalb im Unterschied zur gehandhabten Praxis an dieser Stelle darauf eingegangen werden soll: Es meldeten sich einige Bürger zu Wort, welche in der Hauenebersteiner Straße zwischen Schützenhaus und Ortsausgang wohnen. Sie hatten im Jahr 2022 angeregt, zum Schutz ihrer Kinder vor dem Verkehr geschwindigkeitsbegrenzende Maßnahmen vorzunehmen, aus Angst um die Sicherheit ihrer auf dem Gehweg spielenden Kinder. Da dies immer noch nicht erfolgt sei, parken Anwohner ihre Fahrzeuge auf der Straße, um den Straßenquerschnitt für den Verkehr zu verringern. Die Stadtverwaltung habe nun beabsichtigt, vor den Häusern 27 und 29 ein Halteverbot aufzustellen, was ihrer Auffassung nach kontraproduktiv sei. OV Birk entgegnete, die Stadtverwaltung und der Ortschaftsrat haben sich in den vergangenen beiden jahren etliche Gedanken gemacht, wie der Verkehr im Bereich des Ortseingangs der Hauenebersteiner Straße eingebremst werden kann. Alle Varianten wie etwa das Einzeichnen von Stellplätzen haben aber zu deutlichen Nachteilen für die Sicherheit des Verkehrs insgesamt geführt, so dass sie wieder verworfen wurden. Die vor den Häusern Hauenebersteiner Straße 27 und 29 geparkten Fahrzeuge führen jedoch dazu, dass größere Fahrzeuge beim Abbiegevorgang aus der Eichelbergstraße in die Hauenebersteiner Straße (Fahrtrichtung Ortsmitte) auf die Gegenfahrbahn kommen. Aus diesem Grund hat sich die Straßenbehörde zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dazu entschlossen, ein Halteverbot einzurichten.
Die Anwohner berichteten, dass die Verkehrsteilnehmer viel zu schnell auf der Straße unterwegs seien. (Anmerkung der Redaktion: Dies ist auch in anderen Straßen und 30 Zonen so). Diese Beobachtung, so OV Wolfram Birk, werde von den bisherigen Verkehrsmessungen nicht bestätigt. Die Messergebnisse liegen im Rahmen dessen, was wir auch in anderen Straßen in Sandweier und Baden-Baden insgesamt sehen. Die Anwohner entgegneten, die Messergebnisse seien nicht vergleichbar, weildie Messung erst erfolgte, als die PKW bereits als Verkehrshindernisse auf der Straße standen. OV Birk bot daheran, eine weitere Messung vornehmen zu lassen, wenn die Fahrzeuge dort nicht mehr parken.