Aus dem Ortschaftsrat
Am Montag, 8. April 2024, fand in den Räumen der Ortsverwaltung eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates statt. Zu Beginn begrüßte Ortsvorsteher Wolfram Birk die Anwesenden herzlich. Zugegen waren neben den Ratsmitgliedern Herr Mundy und Herr Kluge als Vertreter der Feuerwehr, Herr Weber, Abteilungskommandant in Sandweier sowie etliche Bürger.
Herr Oberbürgermeister Späth nahm auf Einladung des Ortschaftsrates ebenfalls an der Sitzung teil, ihn begrüßte OV Birk ebenfalls sehr herzlich. Aufgrund der zeitlichen Nähe zur Kommunalwahl und derVerpflichtung des Oberbürgermeisters zur politischen Neutralität hatte man sich dazu entschieden, den Gedankenaustausch mit OB Späth im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorzunehmen.
Dass im nichtöffentlichen Teil der März-Sitzung keine Beschlüsse gefasst wurden, gab OV Birk unterm entsprechenden TOP 1 bekannt.
Wie üblich bezog sich der Vorsitzende unter TOP ,,Bekanntgaben“ auf die schriftlichen Mitteilungen der Ortsverwaltung, welche den Ratsmitgliedern im Vorfeld mit der Einladung zugestellt wurden und dementsprechend auch auf der Homepage der Stadt bei den Unterlagen zur Sitzung (Bürgerinformationssystem) abgerufen werden können. Darüber hinaus berichtete OV Birk von Baumschnitt-Maßnahmen in Belchen- und Eichelbergstraße in der Woche zuvor. Beauftragt wurde die Fa. Baumpartner Breisgau mit einerAuftragssumme von 7.437,50 €.
Die Beratungen zum Grundsatzbeschluss über die Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeugs 10 (LF 10) für die Feuerwehrabteilung Sandweier wurde vorgezogen, damit die anwesenden Herren der Feuerwehr nicht länger als erforderlich zeitlich gebunden wurden.
Herr Kluge, Technikleiter der Feuerwehr Baden-Baden, trug vor, dass das Löschgruppenfahrzeug der Abteilung Sandweier seit 1998 im Dienst ist und ersetzt werden soll. Das Fahrzeug ist demnach 26 Jahre alt, bis zur Lieferung des neuen Fahrzeugs werden aufgrund der Lieferfristen noch rund 2 Jahre vergehen, dann ist das Fahrzeug 28 jahre alt. Das vorhandene Fahrzeug entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, zudem steigt mit den jahren auch der Wartungs- und Instandhaltungsaufwand merklich. Eine Ersatzbeschaffung ist aus wirtschaftlichen und einsatztaktischen Gründen sinnvoll.
Die Kosten für das auszuschreibende Fahrzeug mitsamt derfür die Belange der hiesigen Feuerwehr erforderlichen Beladung werden auf 667.000 € geschätzt, ein Förderantrag in Höhe von 96.000 € ist gestellt. Zusammen mit dem Fahrzeug für die Abteilung Sandweier sollen 2 weitere Fahrzeuge ausgeschrieben werden, nähmlich für die Abteilungen Balg und Varnhalt, weshalb sich nochmals Einsparpotentiale ergeben können. Die Ausschreibung muss aufgrund derVergabehöhe europaweit erfolgen.
Der Ortschaftsrat wurde im Rahmen der Anhörung um sein Votum gefragt, nach einer kurzen Fragerunde zu Ausstattung und Ausschreibungsdetails fasste der Ortschaftsrat einstimmig den Empfehlungsbeschluss an den Hauptausschuss, die Beschaffung vorzunehmen.
Sodann trug OV Birk vor, dass sich bekanntlich der Ortschaftsrat Sandweier in seiner März-Sitzung dazu entschieden hatte, die anstehende Sanierung des Fuß- und Radweges durch den Grünzug mit Asphalt vorzunehmen. Stadt- und Ortsverwaltung hatten zusammen mit der Polizei im Sommer 2023 eine Rad-Verkehrsschau durchgeführt und empfohlen:
– den Radweg nach Rastatt/Münchfeld außerorts über Mühlstraße – Tennisplätze – Niederwald auszuschildern und den Sandweg im Waldbereich radfahrerfreundlicher als wassergebundene Oberfläche zu befestigen sowie
– auf dem Fuß- und Radweg entlang des Grünzuges durch die Ortslage dem Fußgängerverkehr Vorrang zu geben und den schnellen Radverkehr auf parallel führende Wohngebietsstraßen zu verlegen.
Bislang ist der Weg durch den Grünzug Stöcke/Stöcke Süd als gemeinsamer Fuß und Radweg beschildert, das heisßt, dass Radahrer und Fußgänger gegenseitig Rücksicht aufeinander nehmen müssen.
Immer wieder gibt es Beschwerden von Fußgängern, dass Radfahrer zu schnell und ohne die erforderliche Rücksichtnahme dort unterwegs seien. Zudem berührt der Weg am Randbereich den Spielplatz Mühlstraße, dort sehen Fachämter und Ortschaftsrat ein besonderes Gefährdungspotential für spielende Kinder. Insofern stand als Ergebnis der Rad-Verkehrsschau, dass ein Angebot für diejenigen Radlergeschaffen werden soll, welche zügig vorankommen wollen. Diese sollen durch entsprechende Beschilderung auf die den Grünzug begleitenden Wohngebietsstraßen umgeleitet werden (insbes. Mühlstraße – Belchenstraße – Rheintalstraße) und dann kurz vor der Rheintalhalle Höhe Stöckstraße wieder auf den Fuß- und Radweg einzuschwenken. Der bestehende Fuß- und Radweg könnte dann zum Gehweg mit Zusatzbeschilderung ,,Radfahrer frei“ umgewidmet werden mit der Folge, dass Radfahren nach wie vor dort erlaubt ist, die Fußgänger jedoch Priorität haben und der Radfahrer auf diese besondere Rücksicht nehmen muss, indem er seine Geschwindigkeit wenn er auf Fußgänger trifft, auf Schrittgeschwindigkeit (10 km/h) drosselt.
Bei der Diskussion um die Asphaltierung des Fuß- und Radweges wurde im Ortschaftsrat unter anderem ausgeführt, dass für die Asphaltierung Fördermittel im Rahmen des Radwegeausbaus vom Land aktiviert werden können und man den Fußgängern, aber auch den Radfahrern, mit dem Asphaltbelag die Fortbewegung erleichtern und bequemer machen möchte.
Es stellte sich demzufolge für die Verwaltung die Frage, ob mit dem Ortschaffsratsbeschluss, den Weg künftig zu asphaltieren die angedachte gesonderte Beschilderung überhaupt noch umgesetzt werden soll.
ln der Diskussion sprachen sich einige Mitglieder des Gremiums dafür aus, auf eine Umwidmung zu verzichten und die Wegeführung für die Radler zu belassen, andere baten noch um Auskunft, ob eine etwaige Umwidmung zur Folge hätte, dass eine finanzielle Förderung der Asphaltierung dann nicht zustande kommen würde. Bezüglich der Radwegeführung durch den Niederwald zeigte sich tendenziell Zustimmung, das Gremium verständigte sich abschließend und einstimmig darauf, die Beschlussfassung insgesamt zu vertagen bis die Frage derZuschussfähigkeit der Asphaltierung bei Umwidmung geklärt ist.
Zur Kenntnis gab die Ortsverwaltung den Bauantrag zum Um- und Ausbau einer Scheune zu einer Wohneinheit, Pfarrstraße 14. Planungsrechtlich ist die Umnutzung des Ökonomieteils zu Wohnen in Ordnung, da die Umgebungsbabauung durch Wohnen gekennzeichnet ist und sich die geplante Nutzung einfügt. Mit der Umnutzung wird jedoch bauordnungsrechtlich, auch wenn am Baukörper sonst keine Änderungen vorgenommen werden, ein Abstandsflächenerfordernis ausgelöst. Die Abstandsflächen werden in der vorgelegten Planung teilweise auf der Straße und teilweise auf dem privaten Nachbargrundstück ausgewiesen. Abstandsflächen auf der Straße auszuweisen ist gesetzlich bis zur Straßenmitte zulässig. Für die Abstandsflächen auf dem privaten Nachbargrundstück Pfarrstraße 16 ist eine Baulast erforderlich, bevor die Baufreigabe erteiltwerden kann.
Der Ortschaftsrat nahm die Ausführungen zur Kenntnis, stellte jedoch auch fest, dass mit den Baumaßnahmen bereits begonnen wurde.
Aus der Bürgerschaft kamen zum TOP Bürgerfragestunde keine Wortmeldungen.
Unter TOP ,,Anfragen“ wurde aus der Mitte des Ortschaftsrates gefragt, wann mit dem von Ortschaftsrat und Bürgerinitiative unter Einbeziehung aller Bürger gewünschten Workshop zum Bebauungsplan ,,Umbau der Sandweierer Straße zwischen Lärchenstraße und Hauenebersteiner Straße“ zu rechnen sei. OV Birk berichtete, die Fachämter der Stadt seien dabei, den Workshop, vorzubereiten, er werde jedoch erst nach den Kommunalwahlen stattfinden.