Zur letzten Sitzung des Kalenderjahrs 2022 traf sich der Ortschaftsrat Sandweier am 05.12.2022 in den Räumen der Alten Schule Sandweier.
Zu TOP 1 (Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse) erläuterte OV Birk, dass in der nicht öffentlichen November-Sitzung keine Beschlüsse gefasst wurden.

Sodann berichtete Herr Armbruster, Leiter des Fachgebiets Stadtplanung, über die Interims-Lösung für den Waldorf-Kindergarten während der Bauzeit am jetzigen Standort. Der Waldorf-Kindergarten in der Mühlstraße 38/38a soll saniert und um eine dritte Gruppe erweitert werden.
Während der ca. 18-monatigen Bauphase bis Ende 2024 benötigt der Kindergarten einen Ersatzstandort. Dazu soll ein geeigneter Systembau (Container) angemietet und vorübergehend aufgestellt werden. ln Abstimmung mit dem Ortschaftsrat Sandweier wurde der ehemalige Leichtathletikplatz zwischen Sandbuckelstadion und dem Gebäude des Badischen Reha- und Behindertensportverbandes als geeigneter Standort vorgeschlagen.

Die Aufstellung der Container soll idealerweise zum Sommer 2023 erfolgt sein, damit spätestens im Herbst 2023 der Waldorf-Kindergarten die Räume beziehen kann, dessen Nutzung ist bis Ende 2024 vorgesehen. Anschließend soll der Container-Kindergarten unter anderer Trägerschaft bis ca. Ende 2027 weitergeführt werden. Dies im Hinblick darauf, dass der im Bebauungsplan ,,Am lffzer Weg“ geplante Kindergarten dann fertiggestellt sein sollte. Im vorgesehenen Systembau können zwei Gruppen untergebracht werden. Während der Umbauphase des Waldorfkindergartens sind dies 10 Kinder bis zu 3 Jahren (Krippenalter) und 22 Kinder über 3 Jahren (Kindergartenalter).
Anschließend soll der Containerbau wieder entfernt werden, damit die Fläche wieder für eine sportliche Nutzung zur Verfügung steht. Mit dem nun angestoßenen Bebauungsplanverfahren werden die Voraussetzungen geschaffen, den Kindergarten zu errichten und einige Jahre zu betreiben. Die rund 1100 qm große Fläche wird als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen und kann so entweder zu einer dauerhaften Einrichtung werden für Gemeinbedarf. Sofern ein Bedarf nicht weiter vorhanden ist, kann der Bebauungsplan dann wieder aufgehoben und die Fläche dem Sport dienen. Der Ortschaftsrat stimmte der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zu.

Danach stellte OV Wolfram Birk den Bauantrag zur Bebauung des Grundstücks Römerstraße 5/Kappesmattweg 1a und 1b vor. Dort soll nach dem Abriss des Mehrfamilienhauses Römerstraße 5 sowie der Lagerhalle eine Neubebauung erfolgen. Diese sieht entlang der Römerstraße 4 Reihenhäuser mit Satteldach vor, im hinteren Bereich des Grundstücks dann 2 zweigeschossige Doppelhäuser, deren Flachdach als 1 Penthousewohnung ausgebildet ist. Insgesamt sind für Neubebauung und dem verbliebenen Bestand am Kappesmattweg 11 Wohnungen vorgesehen. Es sind insgesamt 20 Stellplätze ausgewiesen, davon 1 oberirdisch und 19 in einer Tiefgarage. Die Zufahrt zur Tiefgarage ist über den Kappesmattweg vorgesehen, mittels eines Aufzugs werden die Fahrzeuge in die Tiefgarage gebracht. Da kein Bebauungsplan vorhanden ist, welcher Aussagen zu Kubaturen oder Geschossflächen gibt, richtet sich die Zulässigkeit nach der Umgebungsbebauung. Und hier wiederum sind bereits eng bebaute Grundstücke vorhanden, sodass die Fachämter eine Genehmigungsfähigkeit attestierten. Gleichwohl betrachten auch die Fachämter die vorgesehene Bebauung als grenzwertig, so Herr Armbruster. Alle Sprecher aus dem Ortschaftsrat sahen die geplante Bebauung als zu massiv an und nicht ins Ortsbild passend. Zudem befürchten die Räte, dass, da keine Aufstellfläche vor dem PKW-Aufzug auf dem Baugrundstück vorhanden ist, die Fahrzeuge auf der Straße warten, bis sie in den Aufzug fahren können und damit den Verkehr behindern. Der Ortschaftsrat forderte daher die Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich und damit die Möglichkeit, mit einer Veränderungssperre das Bauvorhaben zurückzustellen. Herr Armbruster legte dar, dass dies nur möglich ist, wenn die knappen Fristen nach der Landesbauordnung für eine Verbescheidung nicht bereits abgelaufen sein sollten. Dies aber konnte am Sitzungsabend auf die Schnelle nicht geklärt werden.

Als nächstes Thema rief OV Birk die erneute Behandlung der Badeentgelte auf, welche dem Ortschaftsrat im Rahmen der Anhörung zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Hierzu konnte der Vorsitzende die Stadtwerke-Geschäftsführer, die Herren Oehler und Heller sowie den Leiter der Bäderbetriebe, Herrn Müller, begrüßen. In der November-Sitzung war die Beschlussfassung über die Badeeintritte vom Ortschaftsrat vertagt worden, weil die Preissteigerung für das Strandbad Sandweier in relativen und in absoluten Zahlen überproportional steigen. Zudem fragte der Ortschaftsrat, warum es in allen Bädern 12er-Eintrittskarten gibt, nur in Sandweier nicht. Herr Oehler legte nun dar, dass die Steigerung, wie vom Ortschaftsrat dargelegt, sicherlich höher sei als z.B. im Freibad Steinbach, aber man auch bedenken müsse, dass man von einem viel niedrigeren Niveau aus starte. Zudem seien zwar beim Badestrand die Energiekosten niedriger als in anderen städtischen Bädern, aber der personelle Aufwand für den Badebetrieb dagegen sehr hoch – die DLRG könne nicht mehr so viele Badeaufsichten stellen wie noch vor Jahren, sodass mehr eigenes Personal benötigt werde und Sandweier sei auch das einzige Bad, in welchem Security-Personal vorgehalten werden müsse (Anni.: wegen der von der Rastanlage kommenden auswärtigen Lkw-Fahrer etc.). Zudem seien hohe Finanzmittel in das das jetzige Strandbad geflossen, so dass die Abschreibung viel höher sei als beim früheren Strandbad. Die Ortschaftsräte ließen sich mehrheitlich von der Argumentation überzeugen und stimmten letztendlich mit knapper Mehrheit den ab Januar 2023 vorgesehenen Eintrittspreisen zu – allerdings nicht ohne anzumerken, dass die vorgetragenen Argumente auch schon in der ersten Beschlussvorlage hätten genannt werden können.

Die Bauanträge

– Neubau eines 6-Familienhauses, Grenzstraße 19 und

– Wohnraumerweiterung im OG und Errichtung einer Dachgaube

(I. Nachtrag), Sandweierer Straße 25 wurden ohne Aussprache befürwortet.

Bei der Anhörung zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Schuppens im Gewann Oberfeld bei der Richard-Haniel-Straße (im ,,Autobahnohr“) dagegen kam es zu einigem Unmutsbezeugungen aus dem Gremium, weil das im Jahr 2006 dem Ortschaftsrat zur Errichtung vorgestellte Gebäude in den Ausmaßen so ausgelegt war, dass ein Bauantrag nicht erforderlich war.

Der tatsächliche Bau aber wurde abweichend von den damals vorgelegten Plänen errichtet und zwischenzeitlich nochmals erweitert, so dass der Baukörper inzwischen eine Größe aufweist, für die eine Baugenehmigung hätte beantragt werden müssen.

OV Birk legte dar, dass das für das jetzt im Bestand vorhandene Gebäude, sofern der landwirtschaftliche Betrieb durch den Bauherrn nachgewiesen wird, ein Anspruch auf Baugenehmigung besteht. Allerdings betrage üblicherweise bei einer nachträglichen Antragstellung die Genehmigungsgebühr das Dreifache. In der Bürgerfragestunde ergaben sich keine Wortmeldungen, unter TOP Verschiedenes dann einige Anfragen aus dem Ortschaftsrat.

Mit einigen Worten von OV Birk, mit welchen er allen Anwesenden eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start in das Jahr 2023 wünschte, endete die Sitzung.

Übrigens: Die Tagesordnungen und Beschlussvorlagen der Ratssitzungen finden Sie auch im Internet unter https://baden-baden.more-rubin1.de/-

Entnommen aus dem Mitteilungsblatt nr. 49/2022 Sandweier