
Geltungsbereich
Die Maskenpflicht gilt in der Langen Straße zwischen Hindenburgplatz und dem Blumebrunnen sowie in der Gernsbacher Straße zwischen Leopoldplatz und Römerplatz.
Die Maskenpflicht gilt auch dann, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann. Die Alltagsmaske, ein Schal oder ein Tuch muss vor Mund und Nase getragen werden.
Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht für Radfahrer und Sporttreibende sowie Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzuzeigen ist.