In Sandweier kommt es zu Beschwerden, da Gehwege von Autofahrern zugeparkt werden und die Benutzer der Gehwege müssen deshalb auch mit einem Kinderwagen oder Kleinkindern auf die Straße ausweichen. Dies führt zu gefährlichen Situationen und gefährdet damit Menschenleben.

Soviel Rücksicht müsste doch vorhanden sein, oder es stellt sich die Frage „Haben diese Fahrer ihren Führerschein im Lotto gewonnen oder in einer Schießbude erworben“ In der Fahrschule können diese so ein Verhalten nicht gelernt haben.

Aus dem ADAC.

Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, soweit es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen. Ebenso ist das Abstellen eines Kraftfahrzeugs mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg, unabhängig davon, wieviel Platz den Fußgängern verbleibt, grundsätzlich verboten. Parkt man trotzdem unzulässig auf Geh- und Radwegen, werden Bußgelder fällig.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/parken/