Maskenpflicht ab Montag

Die Landesregierung führt in Baden-Württemberg ab kommendem Montag, 27. April, eine Maskenpflicht ein. Sie gilt beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr.
Laut Landesregierung halten sich bislang zu wenige Menschen an das freiwillige Tragen einer Maske.

Mit der Pflicht zu dem Nasen-Mund-Schutz ist nicht unbedingt ein medizinischer Mundschutz gemeint, notfalls sind auch ein Schal oder entsprechendes Tuch ausreichend. Ohne Frage ist das Tragen eines Mundschutzes auch am Arbeitsplatz oder auf den Straßen von Vorteil. (Stand 21. April)