Zur Sitzung des Ortschaftsrates Sandweier am 02.06.2014 konnte OV Birk alle Mitglieder des Ortschaftsrates sowie drei Zuhörer begrüßen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte das Gremium des am 24. Mai verstorbenen Altbürgermeisters und ehemaligen Ortsvorstehers Rudolf Hofmann, der dem Gemeinderat Sandweier und später dem Ortschaftsrat Sandweier 32 Jahre lang vorstand.

Da in der Mai-Sitzung keine nichtöffentlichen Beschlüsse gefasst wurden, trat das Gremium sofort in die Thematik Neugestaltung der Ortsmitte: Vergabe der Tiefbauarbeiten, Bauabschnitt I, ein. Hier begrüßte OV Birk Herrn Alexander Wieland, GSE Baden-Baden.
OV Birk erinnerte eingangs daran, dass die Bauarbeiten im Detail dem Gremium und der Öffentlichkeit in der März-Sitzung vorgestellt wurden. Die auszuführenden Arbeiten  im Bauabschnitt I wurden zwischenzeitlich ausgeschrieben und umfassen im Wesentlichen:
-Die Neugestaltung der Katharinastraße zwischen Iffezheimer Str. und dem Haus Katharinastraße 1
-Die Gestaltung des neuen Dorfplatzes sowie der öffentlichen Gehwegflächen zwischen dem Wohn- und Geschäftshaus und der Sandweierer Straße
-Die Neugestaltung der Flächen vor der Bäckerei Leuchtner
-Das Anlegen von 3 Stellplätzen entlang der Sandweierer Straße sowie
-Die Herstellung des Parkplatzes für das Wohn-und Geschäftshaus und die Anlieferzone des CAP-Marktes.

Die Arbeiten umfassen somit sowohl Arbeiten für die Stadt als auch für die Bauherrin des Wohn- und Geschäftshauses, die Edith-Mühlschlegel-Stiftung. Die Tiefbauarbeiten wurden sinnvollerweise gemeinsam ausgeschrieben, jedoch besteht eine Übernahmezusage der Stiftung für den privaten Bereich, diese wurde im Vorfeld auf knapp 100.000 € eingeschätzt.  Die Abrechnung zwischen Stadt und Stiftung erfolgt jedoch nach Fertigstellung auf der Basis der tatsächlich entstandenen Kosten.

Insgesamt haben 6 Firmen ein Angebot abgegeben, günstigste Bieterin ist die Firma Weiss aus Baden-Baden mit einem Angebot in Höhe von 495.040,– €.Der Ortschaftsrat vergab dementsprechend die Arbeiten einstimmig an die Fa. Weiss.

Danach sprach Herr Wieland einige Punkte der Platzgestaltung an:

Der Ortschaftsrat gab in einer früheren Sitzung die Anregung, auf die Eingrünung des Parkplatzes mit einer Hecke zu verzichten, um den Platz weiträumiger wirken zu lassen. Herr Wieland trug vor, dass die Hecke aus planerischer Sicht unter anderem deswegen erforderlich sei, um das Gefälle des Platzes zu kaschieren. Zudem sollen in der Hecke der Wasser- und Stromkasten für die Vereinsfeste optisch ansprechend eingerahmt werden. Zudem würden sonst die abgestellten Fahrzeuge auf dem Platz deutlicher in Erscheinung treten.
Das Gremium einigte sich darauf, dass die Hecken entlang der Katharinastraße sowie zwischen Parkplatz und Dorfplatz bestehen bleiben, die Hecke an der Kreuzung Iffezheimer Str. / Katharinastr. jedoch möglichst entfallen solle. Da Parkplatz mitsamt Hecke Privatgelände sind, bat das Gremium, mit der Mühlschlegel-Stiftung hierwegen Einvernehmen zu erzielen.

Auf Nachfrage aus dem Gremium bestätigte Herr Wieland, dass die Gestaltung des öffentlichen Platzes eine Vorrichtung für den Mai- bzw. Narrenbaum vorsehe.

Herr Wieland trug ebenfalls vor, dass im Zuge der Neugestaltung des Platzes auch ein neuer Brunnen eingebaut werden solle, dieser sei mit einer Randhöhe von ca. 20cm über dem Boden vorgesehen. Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, ob dies haftungsrechtlich zulässig sei, da dies  möglicherweise eine Gefahr für Kleinkinder darstellt, wenn diese im Spiel hineinfallen. Herr Wieland bestätigte, dass es keine Vorschrift über eine Wassertiefe bei Brunnen gebe und verwies hier auf die Aufsichtspflicht der Eltern, der Brunnen sei auch kein Spielgerät. Er solle aber schon auch dafür genutzt werden können, dass man im Sommer auch mal die Füße ins Wasser stecken kann.

Mögliche Varianten der Entwässerung des Pausenhofs der Grundschule Sandweier, Westring 1, wurden dem Gremium danach vorgestellt.
Die Rinne auf dem Schulhof muss erneuert werden, der Ortschaftsrat bat daraufhin um Prüfung, inwiefern das anfallende Regenwasser, welches derzeit über die Kanalisation weggeleitet wird, vor Ort versickert werden könne, um Entwässerungsgebühren einsparen zu können. Da das Gremium auch eine Prüfung wünschte, ob ein unterirdischer Versickerungsschacht möglich wäre, wurde vom Gartenamt ein Ingenieurbüro mit der Planung verschiedener Varianten, exemplarisch für weitere ähnliche Objekte in Baden-Baden, beauftragt.
So wurden die verschiedenen Lösungsansätze vorgestellt.

Versickerung in einem offenen Erdbecken über die belebte Bodenzone (Amortisationszeit 11 Jahre)
Versickerung in einem offenen Erdbecken über ein Granulat (Amortisationszeit 24 Jahre)
3.) Versickerung in einem offenen Schachtauwerk mit Gitterrostabdeckung (Amortisationszeit 76 Jahre)
Versickerung in Rigolen nach Vorbehandlung über Reinigungsschächte (Amortisationszeit 129 Jahre)

Für Sandweier, so das Büro, sei die Variante 1 sehr gut geeignet, da die Versickerung im sandigen Boden sehr schnell verlaufe – die Berechnungen haben ergeben, dass die pro Jahr einmal anzunehmende maximale Regenmenge in 8 Stunden wieder restlos versickert sei. Die Variante 2 habe den Vorteil, dass die Versickerung doppelt so schnell vor sich gehe als bei Variante 1. Das Granulat muss allerdings alle 10 – 15 Jahre ausgetauscht werden. Hier fallen wesentlich höhere Betriebskosten an als über die belebte Bodenzone in Variante 1. Variante 3 – die Versickerung in einem offenen Schachtbauwerk mit Gitterrostabdeckung – sprengt den Investitionskostenrahmen und die Betriebskosten immens.
Bei der Variante 4, Versickerung in Rigolen, so das Büro, muss das Wasser vor Versickerung gereinigt werden. Das Wasser wird durch Filter (Kunstoffmembranen) geleitet. Mehrmals im Jahr müssen diese Filter ausgetauscht werden.

Der Ortschaftsrat monierte, dass die Prüfung nur auf die Entwässerung des Pausenhofes bezogen gerechnet wurde und nicht auch auf die Entwässerung des Schulgebäudes. Das Ingenieurbüro wies darauf hin, dass die durch den abgebrochenen Fahrradkeller entstandene Grube für die Versickerung des Pausenhofes ausreiche; wenn auch das Wasser der Dachflächen versickert werden muss, ist das Volumen neu zu berechnen.

Dem Ortschaftsrat ist um eine baldige Umsetzung gelegen, jedoch kann die Maßnahme nach Auskunft des Gartenamtes vermutlich erst im Haushaltsjahr 2015 finanziert werden. So fasste das Gremium den Beschluss, dass für den Fall, dass durch eventuelle Einsparungen bei anderen Maßnahmen Finanzierung 2014 erfolgen kann, die Variante 1 wie vorgetragen umgesetzt werden soll. Falls eine Umsetzung erst 2015 erfolgt, beantragt das Gremium die Überprüfung, mit welchen Maßnahmen und Kosten auch das Dachflächenwasser versickert werden kann.

Anschließend bestätigte der Ortschaftsrat einstimmig die bei der Abteilungsversammlung in Sandweier von den Feuerwehrmitgliedern vorgenommenen Wahlen von Abteilungskommandant und dessen Stellvertreter. OV Birk erläuterte eingangs, dass die Feuerwehrkameraden in Sandweier in ihrer Abteilungsversammlung im März 2014 das bisherige Führungsduo mit jeweils absoluter Mehrheit wiederwählte. Für Abteilungskommandant Martin Peter sowie für seinen Stellvertreter Andreas Weber war dies die 1. Wiederwahl.

Zugestimmt wurde dem Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch und Neubau einer Doppelgarage, Am Weiher 6.

Wie immer endete die Sitzung mit einigen Anfragen aus dem Gremium.