Den Weg zur jüngsten Ortschaftsratssitzung am 5. Mai 2014 fanden 12 Zuhörerinnen und Zuhörer, welche von Ortsvorsteher Wolfram Birk willkommen geheißen wurden, desgleichen der Pressevertreter sowie die Mitglieder des Ortschaftsrates.

Auf der Tagesordnung stand zunächst die Verlängerung der Veränderungssperre im Gebiet „Hirtenmatten“, wofür von den Gremien im April 2012 der Beschluss gefasst wurde, eine Veränderungssperre zu erlassen. Mit dem in die Wege geleiteten Bebauungsplanverfahren „Hirtenmatten“ sollen verbindliche planungsrechtliche
Regelungen für die künftige Nutzung des Gebiets zwischen Hirten- und Römerstraße  getroffen werden. Derzeit ist das Plangebiet im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt, ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert jedoch nicht. Daher sind Vorhaben bisher nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) zu beurteilen. Im Plangebiet befindet sich eine Gemengelage aus Wohn- und gewerblicher Nutzung. Auch bordellartige Prostitutionsbetriebe sind vorzufinden.

Mit Datum vom 30.04.2012 hat der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden nach Vorberatung im Ortschaftsrat Sandweier die Beschlüsse gefasst, den Bebauungsplanaufstellungsbeschluss zu bekräftigen und eine Veränderungssperre zu erlassen. Die Satzung über die Veränderungssperre ist am 4.5.2012 in Kraft getreten und läuft am 3.5.2014 aus. Die Veränderungssperre soll nun um ein Jahr verlängert werden.
Es besteht weiterhin Bedarf, zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre zu beschließen. Mit Erlass der Veränderungssperre besteht für den künftigen räumlichen Geltungsbereich ein generelles Veränderungsverbot, insbesondere für eine bauliche Nutzung. Der Erlass der Veränderungssperre hat zwangsläufig die Zurückweisung von Bauanträgen, Anträgen auf Vorbescheid und Teilungsgenehmigungen, die der zugrunde liegenden Planung zuwider laufen, zur Folge. Die Veränderungssperre tritt automatisch außer Kraft, wenn der Bebauungsplan „Hirtenmatten“ rechtsverbindlich wird.
OV Birk legte dar, dass durch die vorhandene Bebauung mit unterschiedlichen Nutzungen (Wohnen / Gewerbe) das Verfahren diffizil ist und daher noch nicht zu Ende gebracht werden konnte. Mit der Weitergeltung der Veränderungssperre ist ein Zeitgewinn von einem Jahr verbunden, innerhalb dessen die Bebauungsplanung zu Ende gebracht werden muss. Eine weitere Verlängerung der Veränderungssperre ist nicht möglich.
Sprecher aller im Ortschaftsrat vertretenen Parteien monierten, dass in den vergangenen zwei Jahren keine Darstellung des Sachverhaltes durch die Fachämter erfolgte. So stimmte der Ortschaftsrat zwar einstimmig der Verlängerung der Veränderungssperre zu, verband dies jedoch mit der Forderung, noch vor der Sommerpause 2014 eine Information über den Sachstand zu erhalten und die Beschlussvorlage  über den Bebauungsplan noch vor Jahresende 2014 zur Abstimmung vorgelegt zu bekommen.

Die Fortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein (Kapitel Oberflächennahe Rohstoffe)  stand danach zur Diskussion. OV Birk erläuterte, dass die Planungen zur Rohstoffsicherung bereits seit 2008 laufen. Dabei gehe es auch um den Abbau von Kies und Sand auf Gemarkung Sandweier. Im September 2011 hat sich der Ortschaftsrat Sandweier im Rahmen der 1. Anhörungsrunde bereits mit den geplanten Vorrang- und Sicherungsgebieten befasst. Im damaligen Verfahrensschritt wurden einige redaktionelle Änderungsvorschläge (z.B. Angleichung an bereits bestehende Planungen) gemacht, aber auch inhaltliche Änderungswünsche weitergemeldet. Der Regionalverband hat sich mit den gesammelten Rückmeldungen befasst und führt nun eine 2. Anhörungsrunde durch.

OV Birk erläuterte, dass die Änderungswünsche teilweise in die Planungen übernommen wurden: Im Bereich der Tank- und Rastanlage gab es im südöstlichen Teil des geplanten Abbaugebietes eine Überschneidung mit der planfestgestellten Konzeption. Es erfolgte eine Rücknahme des Vorranggebietes. Auch wurden mehrere Überschneidungen mit FFH-Gebieten korrigiert.

Ein Dissens mit dem Regionalverband besteht noch bei einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche zwischen Petersee und Grundwasserwerk Sandweier. Dort soll nach dem Wunsch der Verwaltung kein Kiesabbau stattfinden, da die Flächen der Landwirtschaft vorbehalten bleiben sollen. Es handelt sich dabei um einen größeren Schlag, welcher wechselnd mit Getreide und Erdbeeren bepflanzt wird.
Der Ortschaftsrat begrüßte, dass auch in der neuen Vorlage die Planungen zum neuen Badestrand gesichert sind und auch festgehalten wurde, dass eine Radwegeverbindung zwischen Sandweier und Iffezheim durch den Niederwald möglich ist.
So stimmte das Gremium einhellig der Verwaltungsvorlage für die Stellungnahme an den Regionalverband zu.

Unter Punkt „Verschiedenes“ berichtete OV Birk, dass der Angelsportverein Sandweier einen wasserrechtlichen Antrag zum Bau einer Rampe in den Kühlsee gestellt hat. Damit ist beabsichtigt, den an den Rollstuhl angewiesenen Mitgliedern des Vereins das Angeln zu ermöglichen. Die Zufahrt erfolgt am nord-östlichen Ufer des Sees. Das wasserrechtliche Verfahren wurde zwischenzeitlich positiv abgeschlossen.

Eine Wortmeldung in der Bürgerfragestunde und einige Anfragen aus dem Gremium beendeten die Sitzung.