Aus dem Ortschaftsrat
Am Montag, 07.04.2014, fand eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Sandweier statt, welche von einer Handvoll interessierten Zuhörern verfolgt wurde.

Zum Bebauungsplan „Am Iffzer Weg“ begrüßte OV Birk als Gäste Herrn Armbruster als Leiter der Stadtplanung sowie die Herren Kernler und Jäger vom Ingenieurbüro Zink, welches im Auftrag der Stadtverwaltung die Bebauungsplanung erarbeitete. OV Birk legte dar, es sei erfreulich, dass nun die Offenlageplanung vorliege, da immer wieder junge Familien aus Sandweier und der Umgebung nach Bauplätzen nachfragen. Leider können diesen Familien bislang keine Grundstücke angeboten, da die Stadt im Ortsteil Sandweier über keine Bauplätze mehr verfügt.

B-Plan Am Iffzer Weg Anlage 1 Plan gesamt (A3)

Herr Armbruster führt aus, der Aufstellungsbeschluss für die Bebauung nördlich der Iffezheimer Straße sei bereits im Jahre 2011 erfolgt, dass die Offenlageplanung erst jetzt vorgelegt werden konnte, liege an verschiedenen Punkten, unter anderem war zunächst geplant, das Wohngebiet mittels Restwärme aus einem hiesigen Betrieb zu beheizen. Dies sei leider nicht umzusetzen gewesen. Zum Zweiten musste noch eine Bodenuntersuchung durchgeführt werden. Die Offenlage des Aufstellungsbeschlusses mit Plan war vom 19.12.2011 – 20.01.2012. Anregungen sind dabei eingegangen und wurden teilweise in den jetzigen Plan mit eingearbeitet.

Herr Kernler vom Ingenieurbüro stellte die Planungen vor. Diese sehen eine sehr offene Bebauung vor, welche im Grunde für die Baukörper nur die maximale äußere Dimension vorgibt, innerhalb welcher sich die Bauherren entsprechend ihrer Vorstellung verwirklichen können. Es sind also Reihen-, Doppel- Einfamilienhäuser zulässig, entlang der Iffezheimer Straße und im östlichen Bereich bei der Schule können Mehrfamilienhäuser mit maximal 6 Wohneinheiten entstehen. Als Dachformen sind Pultdächer, Satteldächer, Zeltdächer, aber auch Walm- oder Flachdächer zugelassen.

Aus der Mitte des Ortschaftsrates wurde insbesondere daran Kritik geübt, dass beim Aufstellungsbeschluss der Ortschaftsrat explizit Mehrfamilienhäuser nicht zulassen wollte, dies sei nun bei der Planung völlig ignoriert worden. Herr Armbruster legte dar, es werde lediglich die Möglichkeit geschaffen, Mehrfamilienhäuser zu erstellen, dies sei jedoch nicht verpflichtend, der jeweilige Bauherr kann immer unter dem zulässigen Bauvolumen bleiben. Verschieden Sprecher aus dem Ortschaftsrat plädierten für eine Zulassung von Mehrfamilienhäusern mit dem Argument, dass es auch Aufgabe eines Ratsgremiums sei, dafür zu sorgen, dass auch günstiger Wohnraum geschaffen werden kann.
Einigen Anlass zur Diskussion ergab sich auch zu der geplanten Versickerungsmulde, in welcher das anfallende Regenwasser aus dem neuen Baugebiet in den Boden geleitet werden soll: Der Ortschaftsrat plädierte dafür, die Versickerungsgrube so auszulegen, dass auch bei erhöhtem Regenaufkommen ein Überlaufen des Beckens bzw. ein Rückstau in die Häuser nicht erfolgen kann und bat auch dafür Sorge zu tragen, dass die Grube kein vermehrtes Schnakenaufkommen mit sich bringt, indem regelmäßig z.B. mit biologischen Mitteln eine Bekämpfung stattfindet.
Der Ortschaftsrat stimmte den vorgelegten Planungen zu und änderte diese in einigen Details.

Die Änderung der Feuerwehrsatzung stellte OV Birk dem Gremium vor. Der Anlass zur Änderung war die Änderung des Feuerwehrgesetzes, so dass die städtische Satzung angepasst wurde. Neu ist nun, dass die Jugendlichen nun schon mit dem vollendeten 17. Lebensjahr und damit 1 Jahr früher als bisher in die Einsatzabteilung überwechseln können, um dort an den Proben teilzunehmen – allerdings dürfen sie an den realen Einsätzen erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres mitwirken.
Desweiteren wird eine 12-monatige Probezeit für die Aufnahme in die Einsatzabteilung eingeführt. Zur Ausbildung und Betreuung werden künftig auch Personen zugelassen, die nicht der Feuerwehr angehören (z.B. als weibliche Ansprechpartnerinnen für die Mädchen in der Jugendfeuerwehr o.ä.).
Der Ortschaftsrat begrüßte die Änderungen und empfahl einhellig dem Gemeinderat die Zustimmung.

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Betrieb eines Autohandels und Aufstellung von 2 Containern, Lärchenstr. 4, gab Anlass zu Kritik, da die vom Bauherrn vorgetragene Nutzung des Grundstücks von der tatsächlichen Nutzung abweicht. Dennoch ist baurechtlich der Betrieb wie vorgetragen zulässig. Das Gremium stimmte bei etlichen Enthaltungen mehrheitlich für den Bauantrag, wobei deutlich wurde, dass die Baukontrolle nun gefordert sei zu überprüfen, ob die vorgetragenen Betriebszeiten auch eingehalten werden.

Dem weiteren Bauantrag zum teilweisen Abbruch des Ökonomiegebäudes, Umbau/Erweiterung des Wohnhauses, Eckstr. 2, wurde vom Ortschaftsrat zugestimmt.
Die Bürgerfragestunde erbrachte eine Wortmeldung, welche sich mit Vorschlägen zu  möglichen Energieeinsparungen in Rheintalhalle und Alter Schule befasste. OV Birk nahm die Information dankend zur Kenntnis und sagte eine Weiterleitung an das Gebäudemanagement zu.