Bericht zur Sitzung am Montag den 16.04.2012

Eine erfreulich große Zahl an Zuhörern verfolgte die Sitzung des Ortschaftsrates vom 16. April 2012. Nachdem Ortsvorsteher Birk die Anwesenden begrüßt hatte, gab er zu TOP 1 bekannt, dass in der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung der Beschluss gefasst wurde, zwei städtische Grundstücke im Geltungsbereich des B-Plans Backöfele zu veräußern, da sie zur Ansiedlung eines Nahversorgers benötigt werden. Verkauft wurden demnach das bisherige Parkplatz-Grundstück in der Katharinastraße und das ebenfalls als Parkfläche genutzte Grundstück an der Ecke Römerstraße/Sandweierer Straße.

 

Zum TOP „Bebauungsplan Hirtenmatten“ begrüßte OV Birk Herrn Armbruster, Leiter der Stadtplanung sowie Frau Busch als Vertreterin des beauftragten Planungsbüros, welche auch den Sachvortrag übernahm.

Seit Anfang der 60er Jahre wurde das Plangebiet als Gewerbegebiet – bestehend aus Handwerkerbetrieben und produzierendem Gewerbe – bebaut. Ein Bebauungsplan wurde nicht erstellt, so dass alle Bauvorhaben sich nach der Umgebungsbebauung richten. Mit dem Generationenwechsel hat ein Umstrukturierungsprozess eingesetzt und damit eine Entwicklung hin zu einer gewachsenen Gemengelage. Diese ist durch das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe geprägt. Hier müssen sowohl das Wohnen als auch das Gewerbe Rücksicht aufeinander nehmen. Danach müssen Störer sich hinsichtlich ihrer Emissionen um einiges stärker einschränken als in einem ihrer Nutzung entsprechenden Baugebiet und die Wohnnutzungen müssen höhere Emissionen hinnehmen als in einem entsprechenden Gebiet „auf grüner Wiese“.

Die ehemals angesiedelten Handwerkerbetriebe wurden im Lauf der Zeit weitgehend aufgegeben. Wohnen oder Leerstand prägen diese kleinteiligen Strukturen.

Zudem haben sich zwei baurechtlich ungenehmigte bordellartige Betriebe angesiedelt, welche zum gegenwärtigen Zeitpunkt grundsätzlich rechtlich zulässig sind.

Der Ortschaftsrat hatte daher im Januar 2011 den Beschluss gefasst, einen Bebauungsplan über dieses Gebiet zu legen, welcher ein Mischgebiet festsetzt. Neuere Erkenntnisse haben aber gezeigt, dass ein Mischgebiet an dieser Stelle nicht möglich ist. So schlägt die Verwaltung nun vor, ein eingeschränktes Gewerbegebiet dort auszuweisen, um einerseits Rechtssicherheit zu schaffen, andererseits aber auch unerwünschtes Gewerbe wie Spielhallen, Bordellbetriebe etc. ausschließen zu können. Zugleich soll eine Veränderungssperre für das Areal festgelegt werden, damit Vorhaben, die gegen die Ziele der Planung verstoßen würden, zurückgewiesen werden können.

Nach ausführlicher Aussprache stimmte das Gremium der Vorlage zu.

Folgerichtig lehnte das Gremium die beiden Anträge auf Nutzungsänderung zu Spielhallen bzw. Wettbüro auf den Grundstücken Am Badweg 1 und Hirtenstraße 2a ab.

 

Alsdann berichtete OV Birk über das Submissionsergebnis der ausgeschriebenen Erneuerung der Eingangstüren in der Rheintalhalle Sandweier.  Günstigste Bieterin ist die Kist aus Lauf zum Angebotspreis von 22.848,00 €, welche daher auch den Auftrag erhielt.

In der Küche der Grundschule Sandweier muss eine Schallschutzdecke eingebaut werden, hier erhielt die Fa. Frietsch aus Sandweier als wirtschaftlichste Bieterin den Zuschlag zum Angebotspreis von 9.647,81 €.

Breiten Raum an diesem Abend nahm auch die  Vorstellung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans Baden-Baden 2025 ein. Frau Poetschki, Leiterin der Stadtentwicklung, trug die Planungen für Sandweier vor.

Für den Stadtkreis Baden-Baden liegt derzeit ein wirksamer Flächennutzungsplan von 1988 mit seiner 1. Und 2. Änderung (2004) vor. Die Gesamtfortschreibung des über 20 Jahre alten Flächennutzungsplanes wird erforderlich, um den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, da die Inhalte und  Zielsetzungen des wirksamen Flächennutzungsplanes in Teilen überholt sind. Aus Platzgründen beschränken wir uns an dieser Stelle auf die Darstellung der künftig geplanten Bauflächen auf Gemarkung Sandweier:

 

  1. Wohnbauflächen
  • Oberfeld zwischen Ortslage und Hochspannungsleitung (8,5ha), im Süden begrenzt durch den Südring, im Norden durch den Pflugweg
  • Stöcke Nord (1,3 ha) nördlich Hauenebersteiner Straße

 

  1. Gewerbeflächen
  • Mittelfeld westlich der Autobahn A 5 (18,5 ha)
  • Unterfeld westlich der Autobahn A 5 (6,6 ha)
  • Oberfeld südlicher Teil (7,1 ha), östlich der Autobahn A 5 / Verlängerung der Werkstraße Richtung Autobahn

 

Der Ortschaftsrat zeigte sich mit den Planungen im Grunde einverstanden, forderte jedoch, auch eine zweite Reihe der Bebauung in der Nelkenstraße (1,1 ha) mit einzuplanen. Das Planwerk geht nach dem noch zu fassenden Gemeinderatsbeschluss nun in die Offenlage, dazu werden die Träger öffentlicher Belange gehört.