Zur ersten öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Sandweier am 13.02.2012 konnte Ortsvorsteher Wolfram Birk vier Bürger als Zuhörer begrüßen.

Der Ortschaftsrat Sandweier hatte eine größere Anzahl an Bauanträgen vorliegen, welche von OV Birk kurz dargestellt wurden. Ohne Diskussion stimmte der Ortschaftsrat der beantragten Errichtung einer Garage mit Anstellteil, Iffezheimer Straße 4, zu, ebenso der Umnutzung des bislang als Wohnhaus genehmigten Gebäudes Iffezheimer Str. 7 in ein Vereinsgebäude.

Im Kenntnisgabeverfahren eingereicht wurde der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Am Landgraben 31, wobei der Ortschaftsrat hier über einige Befreiungsanträge zu befinden hatte. Der Drehung der Firstrichtung stimmte der Ortschaftsrat aus städtebaulichen Gründen zu, die weiße Fassadenfarbe und die schwarzen Dacheindeckung ließ das Gremium zu, da im Baugebiet einschlägige Präzedenzfälle existieren. Bezüglich des Baus der Garage gibt es noch Abstimmungsgespräche der Fachämter, welche auf eine möglichst gemeinsame Grenzbebauung mit einheitlicher Dachneigung mit dem Nachbargrundstück (Ecke am Landgraben/Rheintalstraße) abzielen, so dass dieser Teil auf Vorschlag der Verwaltung bei der Beschlussfassung ausgeklammert wurde.

Der bereits im Rahmen eines Bauvorbescheidantrags in der Ortschaftsratssitzung vom 11. Juli 2011 befürwortete Anbau an ein Wohnhaus in der Niederwaldstr. 28 lag nun als Bauantrag vor, das Gremium votierte erneut positiv.

Im Kenntnisgabeverfahren wurde der als Doppelhaushälfte geplante Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Grenzstr. 8a eingereicht. Auch hier waren einige Befreiungsanträge gestellt, wobei der Ortschaftsrat der minimalen Abweichung von der Baulinie der Tullastraße zustimmte, da dies nur wenige Zentimeter ausmacht. Die Abweichungen bezüglich Kniestock und Dachneigung wurden ebenfalls befürwortet, da der Bauherr hier die Maße der nachbarlichen Doppelhaushälfte aufnimmt. Nicht zustimmen konnte das Gremium jedoch der teilweisen Bebauung der Vorgartenzone, da bislang eine derartige Befreiung nicht erteilt wurde.

Sodann trug OV Birk die beantragte Errichtung von 2 Werbeanlagen, Am Badweg 1, vor. Bereits im Jahre 2000 wurden von der Baurechtsbehörde auf diesem Grundstück 2 Plakatwände genehmigt, welche nun abmontiert wurden. Als Ersatz sollen einige Meter daneben 2 etwas größere Werbetafeln erstellt werden. Baurechtlich sind die Werbetafeln zulässig, der Straßenabstand von 15 Metern wird eingehalten. Der Ortschaftsrat sah sich dennoch aus nicht in der Lage, dem Bauantrag zuzustimmen, da diese Werbetafeln dem Erscheinungsbild des Ortsteiles abträglich seien. Ortsvorsteher Birk erklärte, der Baurechtsbehörde bleibe trotz des ablehnenden Votums des Ortschaftsrates keine Möglichkeit, die Baugenehmigung zu versagen, da die rechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung gegeben sind.

Dem ebenfalls bereits im November 2011 im Rahmen eines Bauvorbescheidantrags zugestimmten Anbau eines Zimmers, Nelkenstr. 33, stimmte das Gremium nun, da der Bauantrag vorgelegt wurde, erneut zu, nicht ohne darauf hinzuweisen, dass die Befreiung vom Bebauungsplan zur Überschreitung der Baugrenze nicht leicht falle, jedoch in dieser speziellen Lebenssituation notwendig sei, um der Familie eine gute  Pflege ihrer schwerstbehinderten Kinder zu erleichtern.

In der Sitzung vom 16.12.2011 war Herr Brunsing, Leiter des Gartenamtes, im Ortschaftsrat anwesend und stellte die vom Ortschaftsrat initiierten Planungen zum Bau zweier zusätzlicher Treppen zwischen Parkplatz der Rheintalhalle und dem Haupteingang vor. Nachdem der Ortschaftrat damals die Planung befürwortete, wurden die Arbeiten nun ausgeschrieben, zusätzlich sind entsprechend dem vorherigen Beschluss des Ortschaftsrates auch 2 Sitzbänke und 2 große Aschenbecher vorgesehen. Günstigster Bieter ist eine Fachfirma aus Rheinmünster mit dem Angebotspreis von 7.944,33 €, so dass der Ortschaftsrat die Arbeiten entsprechend an diese Firma vergab. Bezahlt wird die Maßnahme aus vom Ortschaftsrat bewirtschafteten Mitteln des Haushaltes 2011 in Höhe von 7.500 € sowie aus Mitteln des Gartenamtes.

Das Gremium stimmte den vom Motorradclub Baden-Baden beantragten 16  Sicherheitstrainings auf dem Vorplatz der IGOV-Halle im Gewann Niederwald / Unterfeld im Jahr 2012 einstimmig zu – der Ortschaftsrat hatte bereits in einem früheren Grundsatzbeschluss bis zu 20 Trainingstage als genehmigungsfähig bezeichnet.

Die Bürgerfragestunde blieb ohne Wortmeldungen, einige Anfragen aus dem Ortschaftsrat beendeten die Sitzung.