Öffentliche Bekanntmachung der Stadtverwaltung Baden-Baden Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern Das Amt für Ordnung und Sicherheit, Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz der Stadt Baden-Baden als Untere Wasserbehörde erlässt nach §§ 21 Abs. 2 Nr. 1 desWassergesetzes für Baden-Württemberg… Weiterlesen →
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