Aus dem Ortschaftsrat

Zur letzten Sitzung vor den Kommunalwahlen traf sich der Ortschaftsrat am 03.06.2024 in der Ortsverwaltung Sandweier. Begrüßen konnte Ortsvorsteher Wolfram Birk neben dem fast vollzählig anwesenden Mitgliedern des Ortschaftsrates auch etliche Bürgerinnen und Bürger sowie Herrn Zorn vom Badischen Tagblatt/ BNN. Als Fachleute zum TOP ,,Mobilitätskonzept“ nahmen Herr Wammetsberger (Verkehrsplaner, lng.-Büro Koehler & Leutwein) sowie Herr Basse, städtische Stabsstelle Zentrale Entwicklungsplanung/Mobilität teil.

OV Birk informierte darüber, dass in der vergangenen Sitzung des Ortschaftsrates, welche am 29.04.2024 stattfand, keine Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung gefasst wurden und meldete daher unterm Tagesordnungspunkt ,,Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse“ Fehlanzeige.

Sodann trat das Gremium in die Beratung des Tagesordnungspunkts ,,Gesamtverkehrskonzept für Sandweier: Übergabe des

Mobilitätskonzeptes“ ein. Einleitend führte OV Wolfram Birk aus, dass mit dem heutigen Tage ein wichtiger Abschnitt des Projektes abgeschlossen sei. In mehreren ,,Runden“ mit Ortschaftsrat und Bevölkerung wurde darüber diskutiert,wie die aktuelle Verkehrssituation verbessert werden könnte. Mit der Übergabe des Konzeptes seien werden nun die verschiedene Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, welche zunächst in den Ämterumlauf der Stadt Baden-Baden zur fachlichen Stellungnahme gegeben werden. Es sei dann anschließend Aufgabe des Ortschaftsrates, die Handlungsempfehlungen aus örtlicher Sicht zu bewerten und Prioritäten zu setzen.

Herr Wammetsberger, Verkehrsplaner vom beauftragten Ingenieurbüro Koehler & Leutwein, gab anschließend einen kurzen Rückblick auf den bisherigen Ablauf seit September 2023 bis zur Bürgerinformationsveranstaltung am 24. April 2024.

Er legte im Anschluss dar, welche Problemlagen identifiziert wurden und stellte mögliche Lösungen dar, konkret werden im Mobilitätskonzept 46 Maßnahmen genannt. So sei beispielsweise die Sandweierer Straße mit einem hohen Aufkommen an Durchgangsverkehr belastet, rund 1.000 Fahrzeuge fahren am Tag durch, ohne dass sie irgendwo in der Ortslage anhalten. Der Grund liegt darin, dass die Strecke durch den Ort schneller und kürzer ist als über die B3. Diesen für Sandweier unnötigen Verkehr gelte es zu verringern, indem die Durchfahrt unattraktiver gemacht werde.

Auch sei jetzt schon die Iffezheimer Straße stark von Radfahrern genutzt, welche z. B. zum Badestrand fahren. Das Überholen durch KFZ mit dem nach StVO vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 m sei aufgrund der Straßenbreite schwierig. Hier biete es sich an, die Straße als Fahrradstraße auszuweisen – Pkw-Durchfahrt sei nach wie vor möglich, aber die Radfahrer hätten Priorität. Auch die Verbesserung der Ladeinfrastruktur sei ein Thema oder auch flächendeckend Tempo 30 in Römerstraße, Mühlstraße und Sandweierer Straße. Nach der Abstimmung der Priorisierung mit Ortschaftsrat und Ämtern solle noch eine detaillierte Kostenberechnung der Maßnahmen durch das Ingenieurbüro erfolgen. Herr Wammetsberger führte abschließend aus, das Verkehrskonzept sei dynamisch und müsse an künftige Entwicklungen wie etwa neue Baugebiete angepasst werden. Der Ortschaftsrat dankte Herrn Wammetsberger für die fachliche Begleitung bei der Erstellung des Konzeptes. Anschließend übergab Herr Wammetsberger das Konzept im Entwurf an OV Wolfram Birk und Herrn Basse.

Sodann stand die Behandlung des Antrags von Bündnis90/Die Grünen zur Beratung an, wonach der Stellplatzschlüssel für das Bauvorhaben von 3 Mehrfamilienhäusern von 2,0 auf 1,5 Stellplätze je Wohneinheit gesenkt werden soll, um die Tiefgarage zu verkleinern und damit auf dem Baugrundstück stehende Bäume vor einer Fällung zu schützen. Begründet wird der Antrag damit, dass die jahrzehntealte Baumreihe zum Schützenhaus hin hohen ökologischen Wert habe, welcher auch durch die vorgeschriebene Ersatzpflanzung mit Jungbäumen nicht kompensiert werden könne. Mit einer Verkleinerung der Tiefgarage könne erreicht werden, dass die Wurzelballen der Bäume intakt bleiben können. Dafür habe sich der Geschäftsführer der Familienheim Baden-Baden offen gezeigt. OV Birk führte ergänzend aus, dass das Grundstück im Rahmen einer Konzeptvergabe ausgeschrieben wurde, Bestandteil dieser war die vom Ortschaftsrat beschlossene Maßgabe von 2,0 Stellplätzen je Wohneinheit, wovon 1,5 in einer Tiefgarage unterzubringen sind. Auf Grundlage der zur Konzeptvergabe eingereichten Planungen hatte die Baugenossenschaft Familienheim Baden-Baden einen Bauantrag eingereicht, welcher zu einer bestandskräftigen Baugenehmigung führte. In der anschließenden Aussprache kam zum Ausdruck, dass die vorgesehene Fällung der ökologisch bedeutsamen Bäume bedauert wird, von einer Änderung des Bauvorhabens nahm der Ortschaftsrat dagegen Abstand. Als Gründe für die Ablehnung des Antrags wurden u. a. genannt:

– Die Ausschreibungskriterien für die Konzeptvergabe beinhaltete den Stellplatzschlüssel von 2,0 je Wohneinheit und sei im Ortschaftsrat einstimmig beschlossen worden. Hiervon solle man nicht mehr abweichen.

– Es sei fraglich, ob die zu fällenden Bäume allesamt wegen der Tiefgarage gefällt werden müssen, zumindest im nordwestlichen Bereich des Baufeldes seien auch die Hochbauten sehr nahe an den Bäumen.

– Wenn jetzt eine Umplanung erfolgen würde, müssten die Kosten dafür zumindest teilweise der Familienheim erstattet werden, das sei dem Steuerzahler nicht zu vermitteln.

– Für jeden gefällten Baum werde 1:1 eine Ersatzpflanzung auf Grundstücken der Familienheim im Stadtkreis Baden-Baden vorgenommen. Zudem müssen nach den Vorgaben des B-Plans weitere 6 Bäume auf dem Baugrundstück gepflanzt werden.

Der Ortschaftsrat lehnte den Antrag abschließend mit großer Mehrheit ab.

Zur Kenntnis nahm der Ortschaftsrat das Bauvorhaben zum Neubau eines Reihenendhauses mit Garage, Rheintalstraße 5.

OV Birk erläuterte, das Bauvorhaben sei im Kenntnisgabeverfahren eingereicht worden, welches dann möglich ist, wenn das Gebäude die Vorgaben des Bebauungsplans einhalte. Im Rahmen einer Einzelfallentscheidung wurde von der Bauordnung in Aussicht gestellt, die (im B-Plan allgemein zugelassene) Dachgaube mit einem (vom B-Plan abweichenden) Flachdach zu versehen, zumal es bereits einen Präzendenzfall im selben B-Plan-Gebiet gebe. In der Bürgerfragestunde gab es einige Wortmeldungen insbesondere im Zusammenhang mit dem Mobilitätskonzept.