Zu seiner letzten öffentlichen Sitzung im Jahr 2020 traf sich der Ortschaftsrat pandemiebedingt in der Rheintalhalle Sandweier; Ortsvorsteher Wolfram Birk begrüßte die vollzählig erschienenen Mitglieder des Ortschaftsrates sowie Vertreter der Tagespresse und zwei Zuhörer.
Zu Beginn der Sitzung berichtete der Vorsitzende, dass in der nicht öffentlichen Sitzung am 2. November 2020 beschlossen wurde, die dem Ortschaftsrat zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Beschaffung und zum Einbau eines Trampolins zu verwenden. Das Trampolin sollim Bereich der bestehenden Calisthenics-Anlage am Fuß- und Radweg bei den Krautgärten aufgebaut werden. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Trampolins, welche man immer wieder auch in privaten Gärten sieht, wird dieses bodeneben eingebaut und ohne Fangnetz, dafür mit Fallschutzmatten, ausgestattet sein. Das Trampolin wird noch im Jahr 2020 beschafft und im Januar 2021 eingebaut.

Zum Tagesordnungspunkt 2, in welchem das Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Kiesabbaus bei der Firma Peterbeton vorgestellt wurde, begrüßte OV Birk Frau Prisca Heiß vom Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz sowie Herrn Hans-Jürgen Herkt, Geschäftsführer der Fa. Peterbeton. Peterbeton beantragte im Januar 2020 die Erweiterung ihrer Kiesabbaustätte um 3,0 ha. Unter Berücksichtigung des Eingriffsbereiches in die bestehende Unterwasserböschung ergibt sich eine Antragsfläche von insgesamt 7,4 ha. Der jetzige Antrag war erforderlich geworden, nachdem zuvor bereits genehmigte Abbauflächen aufgrund der noch ungeklärten PFC-Problematik derzeit nicht genutzt werden können. Bis zur Klärung, unter welchen Voraussetzungen der Kiesabbau unter den belasteten Böden erfolgen kann, soll die bestehende Regiefläche nördlich der Richard-Haniel-Straße der Kiesgewinnung dienen.

Die Fläche liegt innerhalb des vom Regionalverband vorgesehenen Vorrangbereichs für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe, dies steht auch im Einklang mit dem Flächennutzungsplan der Stadt Baden-Baden. Für die Erweiterungsfläche ergibt sich ein Abbauvolumen von ungefähr 1,07 Millionen m3 Sand und Kies inklusive der nicht verwertbaren Anteile. Unter Beibehaltung des derzeitigen Rohstoff-Fördervolumens von etwa 200.000 m3 pro Jahr ist mit einem Abbauzeitraum von fünf Jahren auszugehen.

Durch das Vorhaben kommt es zu Eingriffen in den Naturhaushalt, welche jedoch durch entsprechende Ausgleichs – und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.

Für das Vorhaben ist ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Hierzu wurden Stellungnahmen von den Fachbehörden und den Trägern öffentlicher Belange eingeholt wie etwa den anerkannten Naturschutz- und Umweltverbänden. Die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens erfolgte am 22.06.2020 unter anderem im Mitteilungsblatt Sandweier. Anschließend konnten die Antragsunterlagen z.B. bei der Ortsverwaltung Sandweier im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Von privater Seite wurden übrigens keine Einwendungen erhoben. Die Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzverbände konnten im Planfeststellungsverfahren eingearbeitet haben. Der Ortschaftsrat stirmmte nach kurzer Aussprache dem Vorhaben einstimmig zu.

Sodann trug OV Birk den Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer Lager- und Dosierebene für Frischbetonherstellung im bestehenden Werk der Firma Peterbeton vor. Bislang erfolgt die Herstellung von Stahlfaserzement so, dass die Stahlfasern dem fahrbaren Betonmischer beigefügt werden, zusammen mit den weiteren Materialien. Dies führt zu einer erheblich längeren Mischungsdauer und insoweit erhöhten Kraftstoffbedarf. in dem neu zu errichtenden Raum nun sollen die Stahlfasern gelagert werden und zusammen mit den weiteren Materialien bereits dosiert in den Fahrmischer eingebracht werden. Hierdurch reduzieren sich die Mischzeiten und dementsprechend auch der C02-Ausstoß. Verbunden mit dem Bauantrag ist auch der Antrag auf Befreiung von den technischen Regeln bei Arbeitsstätten bezüglich des ersten Rettungsweges. Da der Raum nur an wenigen Tagen im Jahr genutzt wird, und zudem die dort sich aufhaltenden Personen über Video und Sprachverbindung mit dem Mischmeister verbunden sind, ist mit der Feuerwehr Baden-Baden vereinbart, dass in diesem Falle auch eine Wendeltreppe als erster Rettungsweg statt einer gerade verlaufenden Treppe zulässig ist. Als zweiter Rettungsweg steht eine Anleiterstelle für die Feuerwehr zur Verfügung. Der Ortschaftsrat zeigte sich mit dem Bauvorhaben einverstanden und befürworte auch die Befreiung bezüglich der zum Einsatz kommenden Wendeltreppe.

Ein weiterer Bauantrag folgte danach mit der gewünschten Befreiung von den Festsetzungen der ein Einbeziehungssatzung Nelkenstraße. Hier soll bei Haus-Nr. 33 ein Pool errichtet werden, welcher zusammen mit der bestehenden Bebauung und der vorhandenen Versiegelung durch Wege, Stellplätze etc. insgesamt zu einer sehr geringfügigen Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) führt. Die GRZ ist das Verhältnis zwischen bebauter/ versiegelter Grundfläche zur Gesamtgröße des Baugrundstücks. Im vorliegenden Fall wird bei der Umsetzung des Pool-Baues eine GRZ von 0,46 erreicht, allgemein zulässig wäre eine GRZ von 0,45. Der Ortschaftsrat stimmte dem Antrag einstimmig zu.

Im Rahmen eines vereinfachten Bauantragsverfahrens wurde der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung Am Filmstudio 5 eingereicht. Das Bauvorhaben erfüllt sämtliche Vorgaben des Bebauungsplanes Stücke Nord, so dass der Ortschaftsrat dem Antrag einstimmig ,,grünes Licht“ gab.

Ein weiterer Antrag auf Baugenehmigung stand danach auf der Tagesordnung. Eine Dachgeschosswohnung in der Iffezheimer Straße 6, welche seit Jahrzehnten in Benutzung ist, war bislang baurechtlich nicht genehmigt. Dieser Umstand wurde dem Eigentümer erst vor kurzem bewusst, als Renovierungsarbeiten anstanden. Der Eigentümer legte nunmehr einen Antrag auf Baugenehmigung vor, womit die Dachgeschosswohnung offiziell genehmigt werden kann. Ortsvorsteher Birk trug vor, dass entsprechend der gesetzlichen Vorgaben normalerweise je Wohneinheit ein Stellplatz ausgewiesen werden muss. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht, wenn zusätzlicher Wohnraum durch den Ausbau eines Dachgeschosses geschaffen wird (§ 37 Abs. 3 Landesbauordnung). Dieser Fall ist hier gegeben, so dass auf einen Stellplatznachweis verzichtet werden kann. Nach kurzer Diskussion stimmte das Gremium mit dem Bauantrag mehrheitlich zu.

Ein weiterer Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans Stücke Süd wegen der Errichtung eines Swimmingpools auf dem Baugrundstück Am Landgraben 29 beriet das Gremium sodann. Wie in den vergleichbaren Fällen aus den vergangenen Sitzungen stellte das Gremium fest, dass für den vorhandenen Pool eine Befreiung erteilt werden kann und stimmte dem Antrag einstimmig zu.

Anschließend berichtete der Vorsitzende über drei Bauvorhaben im Neubaugebiet Stöcke Nord, welche allesamt die Vorgaben des Bebauungsplanes einhalten und im Kenntnisgabeverfahren eingereicht wurden:

– Neubau eines Wohnhauses (Doppelhaushälfte) mit Stellplätzen, Am Filmstudio 24

– Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei Stellplätzen und überdachten Fahrradabstellplätzen, Am Filmstudio 10

– Errichtung einer Doppelhaushälfte mit zwei Stellplätzen und überdachten Fahrradabstellplätzen, Am Filmstudio 8

Unter Tagesordnungspunkt Verschiedenes bat OV Birk um Beratung der angedachten Änderung der Hauptsatzung der Stadt Baden-Baden. Er berichtete, dass angesichts der Pandemie zur Minimierung des Ansteckungsrisikos bei Ratssitzungen das Land Baden-Württemberg die Gemeindeordnung insoweit geändert habe, als nunmehr nicht nur Präsenzsitzungen der kommunalen Gremien möglich sind, sondern diese als Videokonferenz durchgeführt werden können. Diese Option‘ soll nun auch in die Hauptsatzung der Stadt Baden-Baden übernommen werden und zwar sowohl für die Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse als auch, sofern gewünscht, für die Sitzungen der Ortschaftsratsgremien. Leider war die Zeit für einen fristgerechten Versand der entsprechende Beschlussvorlage und Aufnahme auf die Tagesordnung zu kurz, so dass die Verwaltung bittet, dies unter dem TOP ,,Verschiedenes“ zu behandeln. OV Birk legte dar, dass mit der angedachten Änderung der Hauptsatzung das Recht verbunden sei, die Sitzungen bei Bedarf als Videokonferenz durchführen zu können, eine Pflicht dazu gebe es nicht. Zudem dürfe natürlich weiterhin jedes Mitglied des Ortschaftsrates an jeder Sitzung persönlich anwesend sein. Für die Zuhörerinnen und Zuhörer müsse ohnehin eine öffentliche Präsenzsitzung abgehalten werden, gleichfalls für die Vertreter der Presse – die online zugeschalteten Gremienmitglieder würden dann – für alle im Sitzungssaal Anwesende sichtbar- an die Leinwand projiziert. Das Gremium stimmte der Aufnahme eines entsprechenden Passus in der Hauptsatzung der Stadt Baden-Baden zu, aus der Mitte des Rates wurde jedoch moniert, dass den Mitgliedern der Ortschaftsräte im Gegensatz zu den Mitglieder des Gemeinderates kein Tablet von der Stadt Baden-Baden für die Ratsarbeit zur Verfügung gestellt werde. Die Stadtverwaltung gehe einfach davon aus, dass die Ortschaftsräte allesamt entsprechend privat ausgestattet seien und ihre EDV-Ausstattung zur Verfügung stellen. Dies stelle eine Ungleichbehandlung dar, welcher abgeholfen werden müsse. OV Birk entgegnete, dass die Mitglieder des Gemeinderates das überlassene Tablet deutlich häufiger in Verwendung haben, da sie neben den Sitzungen des Gemeinderates auch die Sitzungen der Ausschüsse in papierloser Form mit den iPads absolvieren. Aus dem Ortschaftsrat wurde deutlich gemacht, dass es hier um eine prinzipielle Gleichstellung von Ortschaftsratsgremien und Gemeinderat gehe. Auch der Ortschaftsrat sei ein vom Volk gewähltes Gremium, welchem dieselben Arbeitsunterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen wie Gemeinderäten.

Die Bürgerfragestunde konnte entfallen, weil zum Zeitpunkt, als dieser Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, kein Bürger mehr anwesend war. Einige Anfragen aus dem Gremium beendeten wie gewohnt die Sitzung des Ortschaftsrates Sandweier.

Anmerkung:

Alle Beschlussvorlagen zu dieser und vergangenen Sitzungen finden Sie übrigens auch im Internet auf der Homepage der Stadt Baden-Baden (Bürgerinformationssystem) oder direkt unter: https://baden-baden.more-rubin1.de