Einleitend begrüßte Ortsvorsteher Wolfram Birk das nahezu vollzählig versammelte Gremium sowie in den Zuschauerreihen 2 Bürger und den Vertreter des Badischen Tagblattes.

Als nichtöffentlich gefassten Beschluss aus der Sitzung vom 8. Oktober gab der Vorsitzende bekannt, dass das Gremium einen Bauantrag auf dem Grundstück Mühlstr. 23 (Erweiterung eines Lagers) nichtöffentlich behandelt habe, da hiergegen Nachbarschaftseinwendungen vorlagen. Baurechtlich ist nach der Stellungnahme der Fachämter das Bauvorhaben zulässig, so dass der Ortschaftsrat dem Bauantrag zustimmte.

Für den Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Oberfeldstraße“ lag ein Antrag auf Baugenehmigung vor zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Oberfeldstraße 16, FlSt.-Nr. 3706/2. Das Bauvorhaben entspricht den Vorgaben der Einbeziehungssatzung, zudem haben die Grundstücksnachbarn der geplanten Grenzbebauung vorab bereits zugestimmt. Der Ortschaftsrat gab seine Zustimmung zum Bauvorhaben.

Unter Punkt Bürgerfragestunde waren zwei Wortmeldungen zu verzeichnen, welche die Akustik im Sitzungssaal und die Radwegverbindung nach Oos zum Inhalt hatten.

Unter TOP „Verschiedenes“ erläuterte OV Birk, dass die im Jahre 2011 errichtete Urnengemeinschaftsgrabanlage vollständig besetzt sei. Zwar seien noch nicht alle 14 Plätze tatsächlich auch mit Urnen belegt, aber die nicht belegten Plätze seien schon vorab reserviert worden. So solle das Gemeinschaftsgrab um weitere 14 Plätze erweitert werden. Der bestehende Stein wirke bei der Erweiterung der Grabfläche allerdings nicht mehr als in der Größe angemessen, so dass die Friedhofsverwaltung 2 Stelen in Auftrag gegeben habe, von welchen je eine  links und rechts vom bestehenden Grabstein platziert werden. Der Ortschaftsrat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Etliche Anfragen aus dem Gremium beendeten die Sitzung.