Immer wieder parken Autofahrer so behindernd auf Gehwegen, dass Fußgänger auf die befahrene Straße ausweichen müssen. Dazu zählen aber auch Kinder und ältere Menschen, Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen.
Der Grund: Auf dem Gehweg ist kein Vorbeikommen. Gehwegparken ist kein Kavaliersdelikt: Denn nach der Straßenverkehrsordnung ist am Fahrbahnrand zu parken.
Dass Gehwegparken keine Seltenheit ist, belegen Zahlen aus dem vergangenen Jahr. 2015 wurden insgesamt 5257 Verwarnungen wegen verbotswidrigen Gehwegparken ausgespochen, darunter 169 Verwarnungen wegen Behinderung. In besonders gravierenden Fällen mussten sogar Fahrzeuge abgeschleppt werden.

Die Stadt kontrolliert verstärkt auf Geh- und Radwegen, die zu den Schulwegen zählen. Zu beachten ist dabei, dass bis acht Jahre alte Kinder den Gehweg zum Radfahren nutzen müssen und Kinder bis zu zehn Jahren auf ihm fahren dürfen.