Die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Sandweier am 11. Juni 2012 besuchten neun Zuhörer. Nachdem OV Birk die ordnungsgemäße Einladung zur heutigen Sitzung und die Beschlussfähigkeit des Gremiums formal festgestellt hatte, trat das Gremium in die Tagesordnung ein. Aus der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung des Gremiums waren keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse zu vermelden, so dass unmittelbar in den Punkt „Gewerbepark Oberfeld Süd“ eingestiegen werden konnte. Dazu war Herr Armbruster als Leiter des Fachgebiets Stadtplanung anwesend, welcher den Sachverhalt darlegte.
Gewerbepark Oberfeld-Süd in Sandweier als PDF Datei
Der aktuelle rechtsverbindliche Bebauungsplan „Gewerbegebiet Oberfeld-Süd“ stammt aus dem Jahre 1970 und umfasst nur den Bereich westlich der Römerstraße und dort auch nur südlich der Werkstraße (Firmen Eder bis Buchholz).
Damit ist für die Beurteilung von Bauanträgen die Baunutzungsverordnung von 1968 heranzuziehen. Der nördliche Teil des Gewerbegebiets ist nicht mit einem Bebauungsplan versehen. Im Weiteren  ist vorgesehen, das Gewerbegebiet Richtung Autobahn zu verlängern. Zugleich sollen für das Gesamtgebiet der westlichen Werkstraße auch Regelungen aufgenommen werden, womit Vergnügungsstätten, Bordellbetriebe und ähnliches ausgeschlossen werden können.
Mit dem heute vorgeschlagenen Aufstellungsbeschluss bietet sich die Möglichkeit, die oben erwähnten Ziele zu erreichen und einerseits neue Gewerbeflächen zu schaffen und zum anderen für das Bestandsgebiet künftig die aktuellen Baurechtsvorschriften anzuwenden.
Das geplante Gebiet am westlichen Siedlungsrand von Sandweier ist von der übrigen Landschaft bereits weitgehend abgetrennt und bietet sich daher als Baufläche an.
Immissionsschutzrechtlich  sind im Verfahren nähere Untersuchungen anzustellen, da eine Nähe zu verschiedenen Lärm- und Emissionsquellen besteht. Andererseits muss auch untersucht werden, inwiefern sich die Erweiterung Richtung vorhandener Wohnbebauung durch städtebauliche oder grünordnerische Maßnahmen abgemildert werden kann.

Das Gremium begrüßte das Vorhaben grundsätzlich, auch weil ortsansässige Firmen Bedarf an Flächen haben, gab jedoch einige Anregungen mit auf den Weg. Da die einzelnen Grundstücke im Oberfeld etwa mittig geteilt werden, müsse auch darüber nachgedacht werden, ob nicht der verbleibende Geländestreifen bis zum Südring hin mit überplant und als Mischgebiet ausgewiesen wird. Herr Armbruster entgegnet, diese Planungen habe man ja vor einigen Jahren so vorgesehen, diese scheiterten damals am „Nein“ der Grundstückseigentümer. Wenn nun im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Anregungen zur Ausweitung des Gebietes gemacht werden, so sei man jederzeit in der Lage, dies in einem separaten Verfahren aufzunehmen, Eine Beschlussfassung dazu müsse im Ortschaftsrat also nicht zwingend am heutigen Tage erfolgen. Das Gremium verzichtete daher auf einen entsprechenden Erweiterungsbeschluss, zumal dies auch keine ad-hoc-Entscheidung sein solle.

Das Gremium fasste im Folgenden einstimmig bei einer Enthaltung folgenden Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat:
a) Den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Oberfeld-Süd“ gemäß Lageplan vom 02.05.2012 zu ändern.
b) Das bisher unter der Bezeichnung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Oberfeld-Süd“ geführte Verfahren unter der neuen Bezeichnung „Gewerbepark Oberfeld-Süd“ weiterzuführen.
c) Die Einleitung des Planverfahrens zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Oberfeld-Süd“ gemäß Lageplan vom 02.05.2012.
d) Für den Bebauungsplan „Gewerbepark Oberfeld-Süd“ die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Zur beantragten Nutzungsänderung von Wohnhaus in gewerbliche Zimmervermietung mit Bordellbetrieb und Außenbereich mit Barpavillon, überdachtem Sitzplatz und Abstellräumen; Am Badweg 1 erläuterte OV Birk, dass die beantragte Nutzungsänderung den vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hirtenmatten“ widerspricht. Zudem liegt das Grundstück innerhalb des Geltungsbereichs der Veränderungssperre, so dass das Vorhaben abzulehnen sei.
Der Ortschaftsrat sah dies ebenso und lehnte die beantragte Nutzungsänderung einstimmig ab.  Danach berichtete OV Birk, dass der Neubau eines Reihenmittelhauses mit Garage, Am Morgengraben 3, als Kenntnisgabeverfahren eingereicht wurde. Das Bauvorhaben hält die Bestimmungen des Bebauungsplanes ein.

Ergänzend zu den in der Mai-Sitzung vergebenen Sanitärarbeiten an den Toiletten der Grundschule Sandweier waren nun die Fliesenlege-Arbeiten zu beauftragen. Günstigste Bieterin hierfür ist die Fa. Schulz aus Sandweier, welche entsprechend den Zuschlag erhielt.

Den im Rahmen eines Bauantrags dem Ortschaftsrat vorliegenden Neubau einer Tankstelle mit Shopgebäude, Am Rasthof, stimmte der Ortschaftsrat ebenso zu.

Die Bürgerfragestunde erbrachte zwei Wortmeldungen aus den Zuschauerreihen.